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2020

GYMNASIUM

Prozesse und Gremien

Die Lehrerkonferenz als Personengruppe stellt somit das wesentliche Gremium am bayerischen Gymnasi-

um dar, dessen Entscheidungen in den genannten Bereichen auch für die Schulleiterin bzw. den Schulleiter

bindend sind.

Über die schulrechtlich relevanten Befugnisse hinaus ist die Lehrerkonferenz aber auch das zentrale Gre-

mium im Rahmen der Weiterentwicklung der einzelnen Schule. Gerade Themen, die die gesamte Schul-

gemeinschaft betreffen, wie z. B. die Festlegung oder Aktualisierung eines Schulentwicklungsprogramms

(s. o. S.14), können nur über gesamtkollegiale Konferenzen erfolgen.

Welche Form von Sitzung oder Konferenz im Rahmen des schulischen Qualitätsmanagements gewählt

wird, hängt von dem Entwicklungsvorhaben ab. Lehrerkonferenzen können unterschiedliche Zielrichtun-

gen verfolgen:

In einer

Informationskonferenz

sichert die Schulleitung ab, dass möglichst alle Lehrkräfte und betroffe-

nen Personen über ein Thema zeitnah, zeitgleich und vollumfänglich informiert werden.

Nutzt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Lehrerkonferenz als reine Informationsveranstaltung, kann

er sie zwar zeitlich gut eingrenzen – nicht selten jedoch wird von den Lehrkräften die Notwendigkeit sol-

cher Konferenzen mit dem Argument der Möglichkeit der schriftlicher Information, sei es in Form eines

Aushangs am Schwarzen Brett oder elektronisch über Intranet und Infoscreens, hinterfragt. Die Notwen-

digkeit der Einberufung einer solchen der reinen Information dienenden Lehrerkonferenz bedarf also je-

weils einer schlüssigen Begründung.

Als

Entscheidungskonferenz

dient die Lehrerkonferenz neben den oben genannten, durch das BayEUG

sowie durch die GSO festgelegten Zuständigkeiten, auch für Richtungsentscheidungen und die Festlegung

von Zwischenergebnissen im Rahmen von Entwicklungsvorhaben. Da die Schulleiterin bzw. der Schulleiter

bei dieser Variante den der Entscheidung vorgeschalteten Diskussionsprozess zeitlich nur ungefähr ab-

schätzen kann, empfiehlt es sich, den Meinungsbildungsprozess und die kollegiumsinterne Diskussion im

Vorfeld der Sitzung anzuregen, sodass in der Sitzung selbst zügig entschieden werden kann.

Abgesehen von der formalen Zuständigkeit bietet diese Form der Konferenz den großen Vorteil, dass

das gesamte Kollegium bei wichtigen Entscheidungen nicht nur gehört wird, sondern sich aktiv mit dem

jeweiligen Thema auseinandersetzt, berät, abwägt und den Beschluss letztendlich mitträgt – eine wesent-

liche Gelingensbedingung für nachhaltige Schulentwicklung.

Grundsätze der Sitzungsleitung

Gerade die umfangreichen Befugnisse und die Tragweite der Entscheidungen der Lehrerkonferenz als Gre-

mium bedingen eine Sitzungsleitung, die von allen Beteiligten als effektiv und effizient wahrgenommen

werden sollte.

Mit der Sitzungsleitung verkörpert die Schulleiterin bzw. der Schulleiter für alle sichtbar ihre bzw. seine

Führungsaufgabe. Entsprechend professionell wird er in dieser Rolle/Funktion von den Kolleginnen und

Kollegen wahrgenommen. Mag die hierarchische Stellung im Kollegium hilfreich sein bei der Akzeptanz

der Leitungsrolle, so ist doch der jeweilige Eindruck von personaler und fachlicher Kompetenz der Konfe-

renzleitung für die Akzeptanz von Beschlüssen durch das Kollegium entscheidend.

Mitglieder der Schulleitung bzw. weisungsbefugte Lehrkräfte haben es durch ihre Position etwas leichter,

Konferenzen zu leiten, schwieriger gestaltet es sich für aus dem Kollegium beauftragte Personen. Hier

gelten umso mehr eine professionelle Vor- und Nachbereitung sowie die fachliche und kommunikative

Kompetenz als notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einer Sitzung.