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2020
GYMNASIUM
Prozesse und Gremien
Leitung einer Konferenz
Moderation einer Konferenz
•
Inhaltliche Beteiligung, eigene Stellungnah-
me, Bewertung der Aussagen
•
Inhaltliche Unparteilichkeit, Beachtung der
Gleichrangigkeit aller Aussagen
•
Konzentration auf den Inhalt
•
Konzentration auf die Auswahl und Anwen-
dung von Methoden
•
Durchsetzung von Vorgaben, eigener Ideen,
Ziele, Sachzwänge
•
Verantwortung für den Willensbildungspro-
zess der Gruppe
•
Vorgabe von konkreten Zielen
•
Unterstützung der Gruppe bei Zielfindung
•
Vermeidung von Störungen
•
Spiegelung störender Entwicklungen
•
Verwendung ungeschriebener Regeln der
Leitungskunst
•
Vorschläge für Umgangsregeln oder Hilfestel-
lung
•
Delegation der Protokollierung
•
Offene, deutliche Protokollierung der
Arbeitsschritte und Teilergebnisse
•
Häufige hierarchische Höherstellung
•
Methodische Verantwortung für den Arbeits-
prozess
Tab. 5: Der Unterschied zwischen Leitung und Moderation von Sitzungen
Gerade bei der Festlegung von Entwicklungszielen oder eines konkreten Schulentwicklungsprogramms ist
es notwendig, dass das gesamte Kollegium beteiligt wird, dass Beschlüsse und Vorschläge aus den Reihen
der Lehrkräfte, aber auch der Eltern- und Schülervertreter erwachsen. § 6 Abs. 2 GSO bietet die rechtliche
Grundlage, bei Lehrerkonferenzen in einem öffentlichen Teil Eltern- und Schülervertreter einzuladen und
so Teile der Lehrerkonferenz als erweitertes Schulforum zu gestalten.
Immer häufiger ist zu beobachten, dass einzelne Tagesordnungspunkte an Schulleitungsmitglieder oder
Lehrkräfte delegiert werden, die mit dem jeweiligen Thema befasst sind. Dies fördert neben dem Aspekt
der Abwechslung vor allem Verantwortungsgefühl und -bereitschaft unter den Kolleginnen und Kollegen,
macht die Betroffenen zu Beteiligten und entlastet die Schulleiterin bzw. den Schulleiter in ihrer bzw. sei-
ner Konferenzleitung.
Gerade auch mit einer entsprechenden Platzierung, Delegation und geplanten Zeit des TOPs Schulent-
wicklung kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ihre Bedeutung (oder auch Bedeutungslosigkeit) be-
tonen: Erscheint das Thema Qualitätsmanagement - Schulentwicklung überhaupt nicht auf der Tages-
ordnung, wird es keine herausragende Stellung in der Schularbeit erhalten. Setzt die Schulleiterin bzw.
der Schulleiter den Aspekt Qualitätsmanagement - Schulentwicklung regelmäßig in das erste, wichtigere
Drittel oder die zeitliche Mitte der Konferenz, gibt somit dem TOP sichtbar Raum, lässt dazu z. B. die
Schulentwicklungs- oder Steuergruppe ausführlich berichten und weitere Schritte mit dem Kollegium
besprechen, werden damit die hohe Wichtigkeit von Schulentwicklung und gleichzeitig die persönliche
positive Einstellung der Schulleitung zu dem Thema signalisiert.
Gerade beim Thema Schulentwicklung und Qualitätsmanagement ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter
der entscheidende „Torwächter“, der Entwicklung und Fortschritt in seine Schule hineinlässt oder auch
nicht. Die Rolle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters darf hierbei nicht unterschätzt werden: Sie bzw. er
beeinflusst maßgeblich die Haltung des Kollegiums zum Thema Qualitätsentwicklung vor Ort wie auch das
Gelingen von Schulentwicklung - im Positiven durch beharrliches Einfordern, nachhaltiges Unterstützen,
Aufforderungen oder eigene Vorschläge an einzelne Fachschaften - oder eben im Negativen, indem sie
bzw. er das Thema nicht auf die Tagesordnung von Konferenzen setzt oder nur als kurzen Informations-
punkt am Konferenzschluss anspricht, wenn das Kollegium bereits das Ende der Sitzung herbeisehnt.




