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38

2020

GYMNASIUM

Prozesse und Gremien

Leitung einer Konferenz

Moderation einer Konferenz

Inhaltliche Beteiligung, eigene Stellungnah-

me, Bewertung der Aussagen

Inhaltliche Unparteilichkeit, Beachtung der

Gleichrangigkeit aller Aussagen

Konzentration auf den Inhalt

Konzentration auf die Auswahl und Anwen-

dung von Methoden

Durchsetzung von Vorgaben, eigener Ideen,

Ziele, Sachzwänge

Verantwortung für den Willensbildungspro-

zess der Gruppe

Vorgabe von konkreten Zielen

Unterstützung der Gruppe bei Zielfindung

Vermeidung von Störungen

Spiegelung störender Entwicklungen

Verwendung ungeschriebener Regeln der

Leitungskunst

Vorschläge für Umgangsregeln oder Hilfestel-

lung

Delegation der Protokollierung

Offene, deutliche Protokollierung der

Arbeitsschritte und Teilergebnisse

Häufige hierarchische Höherstellung

Methodische Verantwortung für den Arbeits-

prozess

Tab. 5: Der Unterschied zwischen Leitung und Moderation von Sitzungen

Gerade bei der Festlegung von Entwicklungszielen oder eines konkreten Schulentwicklungsprogramms ist

es notwendig, dass das gesamte Kollegium beteiligt wird, dass Beschlüsse und Vorschläge aus den Reihen

der Lehrkräfte, aber auch der Eltern- und Schülervertreter erwachsen. § 6 Abs. 2 GSO bietet die rechtliche

Grundlage, bei Lehrerkonferenzen in einem öffentlichen Teil Eltern- und Schülervertreter einzuladen und

so Teile der Lehrerkonferenz als erweitertes Schulforum zu gestalten.

Immer häufiger ist zu beobachten, dass einzelne Tagesordnungspunkte an Schulleitungsmitglieder oder

Lehrkräfte delegiert werden, die mit dem jeweiligen Thema befasst sind. Dies fördert neben dem Aspekt

der Abwechslung vor allem Verantwortungsgefühl und -bereitschaft unter den Kolleginnen und Kollegen,

macht die Betroffenen zu Beteiligten und entlastet die Schulleiterin bzw. den Schulleiter in ihrer bzw. sei-

ner Konferenzleitung.

Gerade auch mit einer entsprechenden Platzierung, Delegation und geplanten Zeit des TOPs Schulent-

wicklung kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter ihre Bedeutung (oder auch Bedeutungslosigkeit) be-

tonen: Erscheint das Thema Qualitätsmanagement - Schulentwicklung überhaupt nicht auf der Tages-

ordnung, wird es keine herausragende Stellung in der Schularbeit erhalten. Setzt die Schulleiterin bzw.

der Schulleiter den Aspekt Qualitätsmanagement - Schulentwicklung regelmäßig in das erste, wichtigere

Drittel oder die zeitliche Mitte der Konferenz, gibt somit dem TOP sichtbar Raum, lässt dazu z. B. die

Schulentwicklungs- oder Steuergruppe ausführlich berichten und weitere Schritte mit dem Kollegium

besprechen, werden damit die hohe Wichtigkeit von Schulentwicklung und gleichzeitig die persönliche

positive Einstellung der Schulleitung zu dem Thema signalisiert.

Gerade beim Thema Schulentwicklung und Qualitätsmanagement ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter

der entscheidende „Torwächter“, der Entwicklung und Fortschritt in seine Schule hineinlässt oder auch

nicht. Die Rolle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters darf hierbei nicht unterschätzt werden: Sie bzw. er

beeinflusst maßgeblich die Haltung des Kollegiums zum Thema Qualitätsentwicklung vor Ort wie auch das

Gelingen von Schulentwicklung - im Positiven durch beharrliches Einfordern, nachhaltiges Unterstützen,

Aufforderungen oder eigene Vorschläge an einzelne Fachschaften - oder eben im Negativen, indem sie

bzw. er das Thema nicht auf die Tagesordnung von Konferenzen setzt oder nur als kurzen Informations-

punkt am Konferenzschluss anspricht, wenn das Kollegium bereits das Ende der Sitzung herbeisehnt.