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40

2020

GYMNASIUM

Prozesse und Gremien

Phase

Inhalt

Methode

Entscheidung

Abstimmungsverfahren wie mehr-

heitlich, einfach, geheim, mehrstu-

fig, Konsensfindung über Aus-

schlussverfahren

Realisierung

Erstellung eines Aktionsplans (Wer

macht was, wann mit wem und wel-

chen Mitteln?) und Sicherungsplans

(Klärung von Risiken, Hindernissen,

auftretenden Problemen)

Prozessauswertung/

-analyse

Feedback über den Gruppenprozess

Schlussfolgerungen für die nächste

Sitzung

Tab. 6: Konferenzphasen

Folgende Diskussionsregeln zur Garantie fairen Verhandelns und vernünftiger Argumentation können

einer Entscheidungsfindung zuträglich sein:

Redefreiheit, jedoch mit zeitlichem Maßhalten

Kurze Begründung der eigenen Argumentation ( Vermeidung von reinen Killerphrasen)

Konkrete Bezugnahme auf vorher Gesagtes

Größtmögliche Sachlichkeit und Plausibilität in der Argumentation

Korrekte Bezugnahme auf implizite Voraussetzungen

Respektieren von gemeinsamen inhaltlichen Ausgangspunkten

Akzeptanz des erzielten Diskussionsergebnisses

Bemühen, klar zu formulieren und die Gesprächspartner möglichst korrekt zu verstehen

Beschlussfassungen in Lehrerkonferenzen

Beschlussfassungen sollten nach einem alle Aspekte ausleuchtenden, Vor- und Nachteile eines Themas

abwägenden, sachbezogenen Diskussionsprozess als Abschluss der Entscheidungsfindung demokratisch

und in möglichst großem Konsens vorgenommen werden.

Gemäß § 8 GSO ist die Lehrerkonferenz beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen

wurden und die Mehrheit anwesend ist. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Lehrerkonferenz, außer

es besteht die Besorgnis der Befangenheit. Alle anwesenden stimmberechtigen Lehrkräfte sind bei Ab-

stimmungen zur Stimmabgabe verpflichtet, Enthaltungen sind nicht möglich.

Gemäß § 8, Abs. 3 GSO werden Beschlüsse der Lehrerkonferenz in offener Abstimmung mit einfacher

Mehrheit der abgebenden Stimmen gefasst, bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Schulleiters aus-

schlaggebend.

Gemäß Art. 58, Abs. 4 BayEUG beschließt die Lehrerkonferenz in Angelegenheiten, die ihr durch Rechts-

und Verwaltungsvorschriften zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für den Schullei-

ter und die übrigen Mitglieder der Lehrerkonferenz.

Derjenigen Schulleiterin bzw. demjenigen Schulleiter fehlt es an Professionalität, der eine Entscheidung

in seinem Sinne durch entsprechenden Aufbau von Druck oder indirekte Androhung von Konsequenzen

für nicht zustimmende Kollegen zu erreichen versucht. Kontrolle der eigenen Sympathie und Antipathie,