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2020
GYMNASIUM
Prozesse und Gremien
Phase
Inhalt
Methode
Entscheidung
Abstimmungsverfahren wie mehr-
heitlich, einfach, geheim, mehrstu-
fig, Konsensfindung über Aus-
schlussverfahren
Realisierung
Erstellung eines Aktionsplans (Wer
macht was, wann mit wem und wel-
chen Mitteln?) und Sicherungsplans
(Klärung von Risiken, Hindernissen,
auftretenden Problemen)
Prozessauswertung/
-analyse
Feedback über den Gruppenprozess
Schlussfolgerungen für die nächste
Sitzung
Tab. 6: Konferenzphasen
Folgende Diskussionsregeln zur Garantie fairen Verhandelns und vernünftiger Argumentation können
einer Entscheidungsfindung zuträglich sein:
•
Redefreiheit, jedoch mit zeitlichem Maßhalten
•
Kurze Begründung der eigenen Argumentation ( Vermeidung von reinen Killerphrasen)
•
Konkrete Bezugnahme auf vorher Gesagtes
•
Größtmögliche Sachlichkeit und Plausibilität in der Argumentation
•
Korrekte Bezugnahme auf implizite Voraussetzungen
•
Respektieren von gemeinsamen inhaltlichen Ausgangspunkten
•
Akzeptanz des erzielten Diskussionsergebnisses
•
Bemühen, klar zu formulieren und die Gesprächspartner möglichst korrekt zu verstehen
Beschlussfassungen in Lehrerkonferenzen
Beschlussfassungen sollten nach einem alle Aspekte ausleuchtenden, Vor- und Nachteile eines Themas
abwägenden, sachbezogenen Diskussionsprozess als Abschluss der Entscheidungsfindung demokratisch
und in möglichst großem Konsens vorgenommen werden.
Gemäß § 8 GSO ist die Lehrerkonferenz beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen
wurden und die Mehrheit anwesend ist. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Lehrerkonferenz, außer
es besteht die Besorgnis der Befangenheit. Alle anwesenden stimmberechtigen Lehrkräfte sind bei Ab-
stimmungen zur Stimmabgabe verpflichtet, Enthaltungen sind nicht möglich.
Gemäß § 8, Abs. 3 GSO werden Beschlüsse der Lehrerkonferenz in offener Abstimmung mit einfacher
Mehrheit der abgebenden Stimmen gefasst, bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Schulleiters aus-
schlaggebend.
Gemäß Art. 58, Abs. 4 BayEUG beschließt die Lehrerkonferenz in Angelegenheiten, die ihr durch Rechts-
und Verwaltungsvorschriften zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für den Schullei-
ter und die übrigen Mitglieder der Lehrerkonferenz.
Derjenigen Schulleiterin bzw. demjenigen Schulleiter fehlt es an Professionalität, der eine Entscheidung
in seinem Sinne durch entsprechenden Aufbau von Druck oder indirekte Androhung von Konsequenzen
für nicht zustimmende Kollegen zu erreichen versucht. Kontrolle der eigenen Sympathie und Antipathie,




