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4.2 / Informationen für Schulleitungen

92

ressante Berichte (s. auch Link Deutsches

Jugendinstitut, unten).

Gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass es

auch hier qualifiziertere und weniger quali-

fizierte Anbieter/Kooperationspartner sowie

Anbieter/Kooperationspartner mit unter-

schiedlichen weltanschaulichen Hinter-

gründen gibt. Wiederum ist kritische Unter-

scheidung gefragt. Dazu möchte diese

Handreichung Hilfestellung geben.

Kritische Fragen

Anbieter

:

Ist der Anbieter schon (ein-

schlägig) bekannt (z. B. an anderen

Schulen, Schulamt, Ministerium, Regie-

rung)? Welchen Eindruck macht die

Selbstdarstellung (Prospekte? Webprä-

senz? Welche Qualifikationen kann er

vorweisen? (Z. B. haben er/seine Mit-

arbeiter Seminare ‚nur‘ besucht oder

auch mit einem anerkannten Zertifikat

erfolgreich abgeschlossen?)?

Methode:

Welche (didaktischen) Metho-

den kommen zur Anwendung? Informiert

der Anbieter offen und ausreichend?

Sind die Ziele realistisch? Gibt es einen

anerkannten Fachverband, der hinter

dem Anbieter oder den Methoden steht?

Klare Trennung

: Veranstaltungen ein

und desselben Anbieters, die vormit-

tags regulär als schulische Veranstal-

tung durchgeführt werden, können

nachmittags/abends nicht als außer-

schulische Veranstaltung in den gleichen

Räumen stattfinden.

Weltanschauung/Religion:

Ist das An-

gebot weltanschaulich neutral? Wie

verhält sich die Methode zu anerkann-

ten wissenschaftlichen Erkenntnissen?

Werden eigenartige Welt- oder Men-

schenbilder vermittelt?

Referenzen:

Stimmen die Referenzen

(ggf. Stichprobe machen)? Wissen die

genannten Personen/Institutionen da-

von, als Referenz aufgelistet zu sein?

Vergleichbare Angebote:

Gibt es z. B.

Anbieter, die das gleiche für mehr/

weniger Geld anbieten? Wo liegen die

Unterschiede?

Vertragsbedingungen:

Welche Rück-

tritts- und Ausschlussklauseln finden

sich im Vertrag? Ist der Anbieter z. B.

nicht bereit, Haftung zu übernehmen für

die direkten Folgen, die sich aus seiner

Maßnahme ergeben? Wo ist der Ge-

richtsstand?

Links:

Mit wem identifiziert sich der An-

bieter?

Gedankenanstöße

Folgende Aspekte sollten ebenfalls in den

Entscheidungsprozess bezüglich Werbung

oder Kooperationen in Betracht gezogen

werden:

Doppelfunktion:

Möchten Sie, dass ein/e

Mitarbeiter/in von Ihnen die Plattform der

Schule für Werbung in eigener Sache

nutzt? (Z. B. eine Schulsozialarbeiterin

in Teilzeitanstellung bietet extern Trai-

nings für Schülerinnen und Schüler an

und wirbt

unzulässiger Weise

für ihr pri-

vates Unternehmen an der Schule).

Schule als Werbeträger:

Möchten Sie,

dass außerschulische Kooperations-

partner für sich mit dem Hinweis wer-

ben, in Ihrer Schule tätig zu sein und

damit auch Qualität zu vermitteln? (Z. B.

eine gewerbliche Kampfsport- oder

Musikschule wirbt damit, Kooperations-

partner der Schule zu sein.)

Zusatzkosten:

So gut und sinnvoll man-

che Angebote auch sein mögen (z. B.

Einführung in Office-Anwendungen):

Zusätzliche Kosten können nicht von al-

len Eltern aufgebracht werden. Gleich-

zeitig entsteht in der Klasse aber ein

„Mitmachdruck“ auf Schülerinnen und

Schüler. Welche und wie viele zusätzli-

che kostenpflichtige Angebote möchten

Sie den Kindern und Jugendlichen und

ihren Eltern machen?

Immer wieder tauchen Dienstleister in

Schulen auf, die länger andauernde hoch-

preisige außerschulische Lerntrainings für

Schülerinnen und Schüler anbieten. Wir

raten, bevor so ein Angebot den Eltern

unterbreitet wird, die Kosten vorher hoch-

zurechnen und zu überlegen, ob die Eltern

Ihrer Schülerinnen und Schüler in der Lage