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Juristischer Hinweis
Als Lehrkraft ist man darum bemüht, den eigenen Unterricht mit aktuellem Material zu gestalten.
Daher bietet es sich an, Meldungen aus Funk und Fernsehen oder Berichte aus den Print-
medien für die Schüler aufzubereiten und in den Unterricht zu integrieren.
Was jedoch für viele Themen und Unterrichtseinheiten selbstverständlich und empfehlens-
wert ist, kann bei der kritischen Auseinandersetzung mit Anbietern des so genannten ge-
werblichen Lebensbewältigungshilfemarktes zu massiven juristischen Problemen führen.
Werden Einzelpersonen oder auch Organisationen bzw. Firmen im Unterricht kritisiert, könnte
das die Betroffenen ermuntern, mit Hilfe von Anwälten gegen mögliche negative Bewertungen
vorzugehen. Wenn man sich im Unterricht mit der Werbung eines Anbieters auseinander-
setzt und diese Klassenergebnisse z. B. in einer Schulzeitung oder auf einer Projekt-
Homepage veröffentlicht, könnten die erwähnten Firmen finanzielle Ansprüche mit juristischen
Mitteln durchzusetzen versuchen. Streitigkeiten um Urheberrecht, Copyrights oder auch
wegen Geschäftsschädigung sind besonders in der Auseinandersetzung mit unseriösen An-
bietern an der Tagesordnung und nicht selten sieht man sich der Forderung nach Schadens-
ersatz und Entschädigung ausgesetzt.
Wir empfehlen daher dringend,
•
konkrete und aktuelle Beispiele soweit zu verfremden, dass keine Ansprüche
gegen Schule oder Lehrkraft geltend gemacht werden können.
•
auf die Nennung von Namen, Firmenbezeichnungen etc. zu verzichten. Statt-
dessen sollten Phantasienamen gebildet werden.
•
die Originalbeispiele soweit zu anonymisieren, dass keine direkten Rückschlüsse
mehr möglich sind.
Durch Verfremdung und Austausch von Namen und Bezeichnungen laufen Sie im Unterricht
nicht so leicht Gefahr, Firmen oder Produkte zu verunglimpfen. Außerdem bleiben die Schü-
lerinnen und Schüler nicht auf einen konkreten Anbieter fixiert, sondern lernen frühzeitig zu
generalisieren und kritisch nach den zu Grunde liegenden Techniken und Methoden zu
fragen.
Immer wieder bieten Vertreterinnen oder Vertreter weltanschaulich geprägter Gruppen und
Organisationen des gewerblichen Lebensbewältigungshilfemarktes Unterrichtsmaterial oder
Unterrichtsbesuche an.
Die Verwendung von Originalmaterialien und der Unterrichtsbesuch
von Vertretern eines solchen Angebots sind ausschließlich nach klaren Absprachen mit
den dienstvorgesetzten Stellen möglich.