18
Jede Bildungsregion prüft und entscheidet, ob sie das Jahresthema „Digitale Bildungsregion“ anpacken will,
und informiert das Staatsministerium über ihre Teilnahme. Die Bildungsregion erstellt zunächst in bewährter
Weise eine Ist-Stand-Analyse und beginnt mit den Vorarbeiten in der Region. Hier kann eine Auftaktveranstal-
tung die
Arbeitsphase vor Ort
einleiten. Ein Dialogforum ist aber nicht erforderlich.
Nach einer höchstens einjährigen Arbeitsphase, also spätestens bis
Ende April 2019
sollte ein Bewerbungs-
konzept für eine „Digitale Bildungsregion“ im Umfang von ca. 20 Seiten der jeweiligen Konferenz der Schul-
aufsicht vorgelegt werden.
Nach Prüfung durch die Konferenzen der Schulaufsicht sowie der Einholung der Stellungnahme des Staats
ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales erfolgt eine
Gesamtwürdigung
und die Entscheidung durch das
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, ob das regionale digitale Konzept den Zielen einer „Digitalen
Bildungsregion“ entspricht. Diese Phase sollte bis
Ende 2019
abgeschlossen sein.
Die Auszeichnungen zur Weiterentwicklung zu einer „Digitalen Bildungsregion“ finden in Form einer Siegel
vergabe statt. Das Staatsministerium wird wieder einen Abschlussbericht mit einer Sammlung von Beispielen
guter Praxis erstellen.