Table of Contents Table of Contents
Previous Page  13 / 32 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 13 / 32 Next Page
Page Background

Zwischenbericht 2018 – „MINTerAKTIV – Mit Erfolg zumMINT-Abschluss in Bayern“

13

3.1 Masterplan BAYERN DIGITAL II

Mit BAYERN DIGITAL II hat das Kabinett am 30. Mai 2017 einen richtungsweisenden 10-Punkte-Masterplan

beschlossen, der in den nächsten fünf Jahren Investitionen im Umfang von insgesamt drei Milliarden Euro

vorsieht.

Ziel ist es, die Weichen für Bayerns digitale Zukunft zu stellen und die digitalen Chancen für die Menschen im

Freistaat zu sichern. Von zentraler Bedeutung ist dabei auch der Schulbereich. Die im Januar 2016 veröffent-

lichte Zukunftsstrategie „Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur“ wird damit weiterentwickelt und

konkretisiert.

Über ein mehrjähriges Förderprogramm für alle Schulaufwandsträger im Bereich der schulischen IT-Infrastruk-

tur, eine verbesserte Breitbandanbindung, die Stärkung der pädagogischen Angebote von „mebis – Landes­

medienzentrum Bayern“ sowie die Verbesserung der schulischen Systembetreuung an staatlichen Schulen soll

der digitale Wandel in unseren Klassenzimmern vorangetrieben werden.

Der kompetente Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien stellt heute neben

Lesen, Schreiben und Rechnen eine vierte Kulturtechnik dar. Digitalisierung muss daher auch noch stärker

Gegenstand von Bildung sein.

Informatik/Informationstechnologie wird Pflichtfach an allen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien. Über

die Einrichtung von „Profilschulen für Informatik“ wollen wir zudem eine spezifische Schwerpunktbildung ein-

zelner staatlicher Schulen ermöglichen.

Der digitale Wandel betrifft alle Schulen und sämtliche Fächer. Im Rahmen einer umfassenden staatlichen

Fortbildungsinitiative werden wir daher die Lehrkräfte dabei unterstützen, die Potentiale der Digitalisierung zu

nutzen. Auch in der Lehrerausbildung muss den neuen Anforderungen Rechnung getragen werden.

Angehende Lehrkräfte werden an den lehrerbildenden Universitäten sowie in den Ausbildungsseminaren

bzw. an den Seminarschulen digitale Technologien und Medien praxisorientiert erproben und evaluieren

können.

Digitale Medien und Werkzeuge sollen zu einem selbstverständlichen Bestandteil von Schule und Unterricht

werden. Dazu sollen datenschutzkonforme virtuelle Arbeitsumgebungen für staatliche Lehrkräfte sowie ver-

schlüsselte Schnittstellen zu externen Anwendungen bereitgestellt werden, über welche beispielsweise auf

digitale Schulbücher zugegriffen werden kann.

Digitalisierung kann ihr Potential an unseren Schulen aber nur dann entfalten, wenn sie im Rahmen von Schul-

entwicklung aktiv von der ganzen Schulfamilie gestaltet wird und dieser Prozess in ein schulisches Medien­

konzept mündet. Die Erarbeitung derartiger Medienentwicklungspläne wird daher auch als wichtige und

notwendige Voraussetzung für die im Masterplan BAYERN DIGITAL II geplanten Fördermaßnahmen ange­

sehen.

Nur auf der Basis eines Schulentwicklungsprozesses, der die Medienarbeit einer Schule aus pädagogischer,

organisatorischer und technischer Sicht systematisiert, können die Maßnahmen des Masterplans voll greifen

und zu einer Verbesserung des Unterrichts beitragen.

In einem Schreiben an alle bayerischen Schulen im Juli 2017 wurden die Schulen gebeten, dass sie sich im

Rahmen ihrer Schulentwicklungsarbeit dieses Themas annehmen mit dem Ziel, dass unsere Schülerinnen

und Schüler befähigt werden, sich eigenständig, kreativ und verantwortungsvoll mit der Digitalisierung aus­

einanderzusetzen und diese aktiv mitzugestalten. Digitale Bildung undMedienbildung sind in all ihren Facetten

zentrale fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziele. Die damit verbundenen Kompetenzen, welche

von unseren Schülerinnen und Schüler erworben werden sollen, sind im „Kompetenzrahmen zur Medien­

bildung an bayerischen Schulen“ dokumentiert. Dieser soll als Grundlage für die schulische Medienentwick-

lungsplanung und die Erarbeitung von Medienkonzepten dienen, die bis zum Ende des Schuljahres 2018/19

erstellt sein sollen.