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Votum 2016

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Ein schulgeeignetes IT-System sollte unter Berücksichtigung des jeweiligen Einsatzbereichs

folgende

Mindestvoraussetzungen

erfüllen:

Die

Gewährleistung durch den Fachhändler

oder einen Drittanbieter sollte bei sämtlichen

Baugruppen für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten gegeben sein (Vor-Ort-Service

während der Gewährleistungsfrist, ansonsten Bring-In-Service). In vielen Fällen kann es wirt-

schaftlich sein, die Gewährleistung auf die gesamte vorgesehene Nutzungsdauer der Geräte

auszudehnen.

Beim Austausch defekter Computer sollte darauf geachtet werden, dass ein vorhandenes

Systemimage weiterverwendet werden kann (Image-Stabilität).

Der betreuende Fachhändler muss über genügend Fachkompetenz in Bezug auf Schul-

ausstattungen verfügen. Eine vollständige Installation, ein formelles Abnahmeprotokoll sowie

ein längerfristig verfügbarer technischer Vor-Ort-Support mit einer angemessenen kurzen

Reaktionszeit müssen gewährleistet sein.

Eine solide Bauweise der einzelnen Komponenten soll geringe Störanfälligkeit und niedrige

Reparaturkosten gewährleisten.

Sehr wichtig ist auch die Einhaltung

ergonomischer Anforderungen:

-

Geräuschentwicklung (z. B. leise Lüfter, Grafikkarte ohne Lüfter, leise Festplatten und

DVD-Laufwerke) bei Arbeitsplatzrechnern max. 30 dB(A)

-

Tastatur (geneigtes und leicht bedienbares Tastaturfeld), optische Maus und ggf. Mauspad

-

Bildschirm (TFT-Bildschirm mit matter Oberfläche, zertifiziert nach TCO Certified

Displays 6, Augenabstand zum Monitor mind. 45 cm)

-

Blickrichtung und Blickhöhe (Vermeidung von Reflexionen und Spiegelungen, Oberkante

des Bildschirms unterhalb der Augenhöhe)

-

Ergonomische Bildschirme und niedriger Geräuschpegel bei Notebooks (zertifiziert nach

TCO Certified Notebooks 4)

-

Bildqualität und Energieeffizienz bei Tablets, Anschlussmöglichkeit für externe Tastaturen

(zertifiziert nach TCO Certified Tablets 2)

-

Geräuschentwicklung und Feinstaubemission bei Druckern (Drucker mit hohem Druck-

aufkommen nicht in unmittelbarer Nähe eines Arbeitsplatzes)

Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten

(Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV,

http://www.gesetze-im- internet.de/bildscharbv)

“ soll beachtet werden. In der Broschüre „Sicher und fit am PC in der

Schule“ werden die Mindestanforderungen an EDV-Räume (siehe auch Literaturhinweise,

Seite 54)

beschrieben.

Ebenso sind

Umweltrichtlinien

zu beachten:

-

Lebensdauer von IT-Komponenten mindestens fünf Jahre

-

Umweltprüfzeichen Blauer Engel (z. B. RAL-UZ 78a für PCs, RAL-UZ 78c für Monitore,

RAL-UZ 171 für Drucker) oder TCO-Zertifikate (TCO Certified Displays 6 für Monitore,

TCO Certified Notebooks 4, TCO Certified Tablets 2)

-

GS-Prüfzeichen und Funkentstörung nach CE-Norm (auch für Einzelteile!)

-

Umweltfreundliches Material von Verpackungen – mit Rücknahme und umweltfreundlicher

Entsorgung durch den Anbieter

-

Rücknahme von Altgeräten durch den Lieferanten entsprechend der gesetzlichen

Bestimmungen