Votum 2016
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Ein schulgeeignetes IT-System sollte unter Berücksichtigung des jeweiligen Einsatzbereichs
folgende
Mindestvoraussetzungen
erfüllen:
Die
Gewährleistung durch den Fachhändler
oder einen Drittanbieter sollte bei sämtlichen
Baugruppen für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten gegeben sein (Vor-Ort-Service
während der Gewährleistungsfrist, ansonsten Bring-In-Service). In vielen Fällen kann es wirt-
schaftlich sein, die Gewährleistung auf die gesamte vorgesehene Nutzungsdauer der Geräte
auszudehnen.
Beim Austausch defekter Computer sollte darauf geachtet werden, dass ein vorhandenes
Systemimage weiterverwendet werden kann (Image-Stabilität).
Der betreuende Fachhändler muss über genügend Fachkompetenz in Bezug auf Schul-
ausstattungen verfügen. Eine vollständige Installation, ein formelles Abnahmeprotokoll sowie
ein längerfristig verfügbarer technischer Vor-Ort-Support mit einer angemessenen kurzen
Reaktionszeit müssen gewährleistet sein.
Eine solide Bauweise der einzelnen Komponenten soll geringe Störanfälligkeit und niedrige
Reparaturkosten gewährleisten.
Sehr wichtig ist auch die Einhaltung
ergonomischer Anforderungen:
-
Geräuschentwicklung (z. B. leise Lüfter, Grafikkarte ohne Lüfter, leise Festplatten und
DVD-Laufwerke) bei Arbeitsplatzrechnern max. 30 dB(A)
-
Tastatur (geneigtes und leicht bedienbares Tastaturfeld), optische Maus und ggf. Mauspad
-
Bildschirm (TFT-Bildschirm mit matter Oberfläche, zertifiziert nach TCO Certified
Displays 6, Augenabstand zum Monitor mind. 45 cm)
-
Blickrichtung und Blickhöhe (Vermeidung von Reflexionen und Spiegelungen, Oberkante
des Bildschirms unterhalb der Augenhöhe)
-
Ergonomische Bildschirme und niedriger Geräuschpegel bei Notebooks (zertifiziert nach
TCO Certified Notebooks 4)
-
Bildqualität und Energieeffizienz bei Tablets, Anschlussmöglichkeit für externe Tastaturen
(zertifiziert nach TCO Certified Tablets 2)
-
Geräuschentwicklung und Feinstaubemission bei Druckern (Drucker mit hohem Druck-
aufkommen nicht in unmittelbarer Nähe eines Arbeitsplatzes)
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
(Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV,
http://www.gesetze-im- internet.de/bildscharbv)“ soll beachtet werden. In der Broschüre „Sicher und fit am PC in der
Schule“ werden die Mindestanforderungen an EDV-Räume (siehe auch Literaturhinweise,
Seite 54)beschrieben.
Ebenso sind
Umweltrichtlinien
zu beachten:
-
Lebensdauer von IT-Komponenten mindestens fünf Jahre
-
Umweltprüfzeichen Blauer Engel (z. B. RAL-UZ 78a für PCs, RAL-UZ 78c für Monitore,
RAL-UZ 171 für Drucker) oder TCO-Zertifikate (TCO Certified Displays 6 für Monitore,
TCO Certified Notebooks 4, TCO Certified Tablets 2)
-
GS-Prüfzeichen und Funkentstörung nach CE-Norm (auch für Einzelteile!)
-
Umweltfreundliches Material von Verpackungen – mit Rücknahme und umweltfreundlicher
Entsorgung durch den Anbieter
-
Rücknahme von Altgeräten durch den Lieferanten entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen