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Votum 2016

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Im Grund- und Mittelschulbereich steht für Fragen der informationstechnischen Bildung (ITB)

und zur IT-Ausstattung mit den an den Staatlichen Schulämtern angesiedelten Fachberatern des

Weiteren ein umfangreiches Beratungsnetzwerk zur Verfügung.

Zu Fragen des Datenschutzes stehen an allen staatlichen Realschulen, Gymnasien und

beruflichen Schulen, für Grund- Mittel- und Förderschulen pro Schulamtsbezirk Datenschutz-

beauftragte zur Verfügung (siehe:

https://www.mebis.bayern.de/kategorie/service/recht/datenschutz)

Ebenso bieten einige Sachaufwandsträger verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote

für die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Des Weiteren stehen zentrale Beratungsangebote zur Verfügung:

-

IT-Ausstattung: Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

(g.schlagbauer@alp.dillingen.de)

-

Medieneinsatz:

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

(http://www.isb.bayern.de)

,

Landesbeauftragte für den Computereinsatz im Fachunterricht

(https://www.mebis.bayern.de/infoportal/service/beratung/landesbeauftragte)

,

Medienzentren der Stadt- und Kreisbildstellen

(https://www.mebis.bayern.de/infoportal/medienzentren)

-

Schulverwaltung: Multiplikatoren für Schulverwaltungsprogramme

(http://www.asv.bayern.de/winsv, http://www.asv.bayern.de)

Mit der Fortbildungsinitiative SCHULNETZ (net@school) werden allen Systembetreuerinnen

und Systembetreuern vielfältige Schulungen zum Aufbau von und Umgang mit vernetzten IT-

Systemen angeboten

(http://alp.dillingen.de/schulnetz)

.

c)

Beschaffung von IT-Systemen

Beim IT-Einsatz stehen die didaktischen Aspekte und medienpädagogischen Ziele der

jeweiligen Schule im Vordergrund. Diese bedingen die technischen Notwendigkeiten.

Unbenommen der Empfehlungen und Festlegungen in diesem Votum bedarf es bei einer

konkreten Beschaffungsmaßnahme im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger einer

Ausschreibung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Kaufentscheidung, die sich

lediglich auf dieses Votum stützt, kann im Einzelfall zu rechtlichen Problemen führen.

Bei Neuanschaffungen sollte das IT-System komplett einschließlich einiger Ersatz-Computer

und eines Grundbestandes der erforderlichen Programme beschafft werden. So ist es z. B.

sinnvoll, einen Rechnerraum in einem Zug vollständig mit identischer Hardware und Software

auszustatten. Bei Software-Beschaffungen zu einem späteren Zeitpunkt muss überprüft werden,

ob die neue Software an den vorhandenen PCs eingesetzt werden kann oder höhere Hardware-

Voraussetzungen erfordert. Ebenso muss bei Ersatzbeschaffungen von Hardware überprüft

werden, ob die vorhandene Software am neuen System noch lauffähig ist und weiterverwendet

werden kann.

Bei einer Beschaffungsmaßnahme darf nicht allein der Gerätepreis ausschlaggebend sein.

Dienstleistungen wie Gewährleistung, qualifizierte Betreuung, Installation u. ä. oder auch

entsprechende Administrationshilfen sollen in die Kaufentscheidung mit einbezogen werden.