Votum 2016
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Im Grund- und Mittelschulbereich steht für Fragen der informationstechnischen Bildung (ITB)
und zur IT-Ausstattung mit den an den Staatlichen Schulämtern angesiedelten Fachberatern des
Weiteren ein umfangreiches Beratungsnetzwerk zur Verfügung.
Zu Fragen des Datenschutzes stehen an allen staatlichen Realschulen, Gymnasien und
beruflichen Schulen, für Grund- Mittel- und Förderschulen pro Schulamtsbezirk Datenschutz-
beauftragte zur Verfügung (siehe:
https://www.mebis.bayern.de/kategorie/service/recht/datenschutz)Ebenso bieten einige Sachaufwandsträger verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote
für die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Des Weiteren stehen zentrale Beratungsangebote zur Verfügung:
-
IT-Ausstattung: Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung
(g.schlagbauer@alp.dillingen.de)-
Medieneinsatz:
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
(http://www.isb.bayern.de),
Landesbeauftragte für den Computereinsatz im Fachunterricht
(https://www.mebis.bayern.de/infoportal/service/beratung/landesbeauftragte),
Medienzentren der Stadt- und Kreisbildstellen
(https://www.mebis.bayern.de/infoportal/medienzentren)-
Schulverwaltung: Multiplikatoren für Schulverwaltungsprogramme
(http://www.asv.bayern.de/winsv, http://www.asv.bayern.de)Mit der Fortbildungsinitiative SCHULNETZ (net@school) werden allen Systembetreuerinnen
und Systembetreuern vielfältige Schulungen zum Aufbau von und Umgang mit vernetzten IT-
Systemen angeboten
(http://alp.dillingen.de/schulnetz).
c)
Beschaffung von IT-Systemen
Beim IT-Einsatz stehen die didaktischen Aspekte und medienpädagogischen Ziele der
jeweiligen Schule im Vordergrund. Diese bedingen die technischen Notwendigkeiten.
Unbenommen der Empfehlungen und Festlegungen in diesem Votum bedarf es bei einer
konkreten Beschaffungsmaßnahme im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger einer
Ausschreibung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Kaufentscheidung, die sich
lediglich auf dieses Votum stützt, kann im Einzelfall zu rechtlichen Problemen führen.
Bei Neuanschaffungen sollte das IT-System komplett einschließlich einiger Ersatz-Computer
und eines Grundbestandes der erforderlichen Programme beschafft werden. So ist es z. B.
sinnvoll, einen Rechnerraum in einem Zug vollständig mit identischer Hardware und Software
auszustatten. Bei Software-Beschaffungen zu einem späteren Zeitpunkt muss überprüft werden,
ob die neue Software an den vorhandenen PCs eingesetzt werden kann oder höhere Hardware-
Voraussetzungen erfordert. Ebenso muss bei Ersatzbeschaffungen von Hardware überprüft
werden, ob die vorhandene Software am neuen System noch lauffähig ist und weiterverwendet
werden kann.
Bei einer Beschaffungsmaßnahme darf nicht allein der Gerätepreis ausschlaggebend sein.
Dienstleistungen wie Gewährleistung, qualifizierte Betreuung, Installation u. ä. oder auch
entsprechende Administrationshilfen sollen in die Kaufentscheidung mit einbezogen werden.