Votum 2016
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geregelt werden. Ebenso sollten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur
Nutzung privater Endgeräte im Schulnetz in einer Nutzungsvereinbarung geregelt sein. Die dort
vereinbarten Regeln sollten prinzipiell unabhängig vom benutzten Endgerät sein. In der
Nutzungsordnung sollte auch auf mögliche Urheberrechtsverletzungen im Umgang mit dem
Internet (Upload bzw. Download von Dateien) hingewiesen werden. In der KMBek vom 12.
September 2012 Az.: II.7-5 O 4000-6b.122 162 „Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-
Einrichtung und des Internets an Schulen“, das unter
http://www.km.bayern.de/ministerium/recht.htmloder unter
https://www.mebis.bayern.de/infoportal/service/datenschutz/recht/kmbek-edv-und-internetabgerufen werden kann, ist ein „Muster für eine Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und
des Internets“ enthalten.
2.
Einsatzbereiche
a)
Arbeitsplatz mit Präsentationseinrichtung
Zu Demonstrationszwecken und anderen Präsentationen für den Unterricht ist in allen
Unterrichtsräumen eine Großbilddarstellung unabdingbar.
Dabei kommen folgende Geräte zum Einsatz
-
PC oder Notebook
-
Soundsystem
-
Dokumentenkamera (Visualizer)
-
Fest installierter Beamer mit passender Projektionsfläche bzw. alternativ: Großmonitor,
interaktive Whiteboard-Beamer-Kombination oder großer Touch-Monitor
Die Dokumentenkamera wird über VGA oder HDMI mit dem Beamer verbunden und ersetzt
die klassischen Overheadprojektoren und Episkope. Wenn die Dokumentenkamera zusätzlich
mit einem PC oder Notebook verbunden ist, kann über eine Taste an der Dokumentenkamera
gewählt werden, welches Bild am Beamer dargestellt wird. HDMI-Verbindungen sind
vorteilhaft, weil damit auch Audiosignale übertragen werden.
HDMI
Netzwerk
Beamer
HDMI
Audio
Dokumentenkamera
Laptop