Table of Contents Table of Contents
Previous Page  10 / 55 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 10 / 55 Next Page
Page Background

Votum 2016

10

geregelt werden. Ebenso sollten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur

Nutzung privater Endgeräte im Schulnetz in einer Nutzungsvereinbarung geregelt sein. Die dort

vereinbarten Regeln sollten prinzipiell unabhängig vom benutzten Endgerät sein. In der

Nutzungsordnung sollte auch auf mögliche Urheberrechtsverletzungen im Umgang mit dem

Internet (Upload bzw. Download von Dateien) hingewiesen werden. In der KMBek vom 12.

September 2012 Az.: II.7-5 O 4000-6b.122 162 „Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-

Einrichtung und des Internets an Schulen“, das unter

http://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html

oder unter

https://www.mebis.bayern.de/infoportal/service/datenschutz/recht/kmbek-edv-und-internet

abgerufen werden kann, ist ein „Muster für eine Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und

des Internets“ enthalten.

2.

Einsatzbereiche

a)

Arbeitsplatz mit Präsentationseinrichtung

Zu Demonstrationszwecken und anderen Präsentationen für den Unterricht ist in allen

Unterrichtsräumen eine Großbilddarstellung unabdingbar.

Dabei kommen folgende Geräte zum Einsatz

-

PC oder Notebook

-

Soundsystem

-

Dokumentenkamera (Visualizer)

-

Fest installierter Beamer mit passender Projektionsfläche bzw. alternativ: Großmonitor,

interaktive Whiteboard-Beamer-Kombination oder großer Touch-Monitor

Die Dokumentenkamera wird über VGA oder HDMI mit dem Beamer verbunden und ersetzt

die klassischen Overheadprojektoren und Episkope. Wenn die Dokumentenkamera zusätzlich

mit einem PC oder Notebook verbunden ist, kann über eine Taste an der Dokumentenkamera

gewählt werden, welches Bild am Beamer dargestellt wird. HDMI-Verbindungen sind

vorteilhaft, weil damit auch Audiosignale übertragen werden.

HDMI

Netzwerk

Beamer

HDMI

Audio

Dokumentenkamera

Laptop