Votum 2016
16
b)
Funknetz (WLAN)
Der Einsatz von mobilen Endgeräten, insbesondere Tablets oder Smartphones, ist ohne eine
Funkanbindung nicht sinnvoll möglich. Ein Funknetz ergänzt eine strukturierte Gebäude-
verkabelung, kann diese jedoch nicht ersetzen. Für stationäre IT-Geräte ist eine kabelgebundene
Anbindung an das lokale Netz zu bevorzugen.
Die Anbindung von WLAN-fähigen Clients wird über Access-Points realisiert. Letztere sind per
Kabel in das lokale Netz eingebunden. Üblich sind derzeit Übertragungsraten bis zu 300 Mbit/s
(802.11n-Standard). Zu beachten ist, dass die Übertragungsqualität und die Übertragungs-
reichweite oftmals schwer einschätzbaren Umgebungseinflüssen unterliegen. Dabei wird bei
schlechter Übertragungsqualität die Übertragungsrate drastisch reduziert. In der Praxis werden
selten mehr als 100 Mbit/s erreicht, die sich alle an einem Access-Point angebundenen Clients
teilen.
Bei Neuinstallationen sollte der neue Standard IEEE 802.11ac berücksichtigt werden. Geeignete
Access-Points unterstützen die Clients im 2,4 GHz- und im 5 GHz-Bereich und bieten für
zukünftige Anwendungen höhere Übertragungsraten (derzeit bis zu 1 GBit/s). Die Anbindung
der Access-Points an das lokale Netz erfolgt dabei über Gigabit-Ethernet.
Falls umfangreichere Bereiche mit einem Funknetz abgedeckt werden sollen, ist eine
professionelle Ausleuchtung und Planung der WLAN-Infrastruktur notwendig. Bei mehreren
dauerhaft installierten Access-Points ist es sinnvoll, diese zentral über einen Controller zu
administrieren.
Der Zugriff auf das Funknetz der Schule soll abgesichert und nur autorisierten Personen
möglich sein. Erreicht werden kann dies z. B. durch
-
eine verschlüsselte Verbindung (z. B. mit WPA2), deren Schlüssel nur autorisierten Per-
sonen bekannt ist oder
-
eine zentrale individuelle Authentifizierung (z. B. Hotspot-Lösung mit Captive Portal-
Authentifizierung, MAC-Adressen-Filterung oder IEEE 802.1x und Radius-Server).
Die Absicherung kann ergänzt werden durch
-
einen zeitlich begrenzten Zugang auf das Funknetz nur während der Unterrichtszeit sowie
-
eine Anpassung der Sendeleistung der Access-Points mit geeigneten Antennen, die den
Zugriff nur innerhalb eines bestimmten Bereichs erlauben.
Vor einer Entscheidung zum Einsatz von WLAN ist die Diskussion zum Thema „Elektrosmog“
und Strahlenschutz zu beachten. Es wird empfohlen, in dieser Thematik Einvernehmen im
Schulforum herzustellen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt beispielsweise als Vorsorgemaßnahme,
kabelgebundene Alternativen vorzuziehen, wo dies möglich ist. Darüber hinaus wird empfoh-
len, zur Reduzierung der Strahlenbelastung bei Tablets oder Smartphones eine WLAN-Ver-
bindung der Mobilfunkverbindung ins Internet vorzuziehen (siehe z. B. BfS: „Smartphones und
Tablets – Tipps zur Reduzierung der Strahlenbelastung“,
https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/schutz/vorsorge/smartphone-tablet.html).
Mit einem flächendecken Einsatz von WLAN-Access-Points kann die erforderliche
Sendeleistung pro Access-Point und damit die punktuelle Strahlenbelastung reduziert und
gleichsam die Verfügbarkeit erhöht werden.
Von der Nutzung von WLAN oder Powerline in Verwaltungsnetzen wird abgeraten, da eine
räumliche Begrenzung dieser Netze ausschließlich auf den Verwaltungsbereich nicht möglich
ist.