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Votum 2016

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Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesent-

liche Voraussetzung zur Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern, für

den Einsatz neuer Medien im Unterricht. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und

Kultus, Wissenschaft und Kunst will die Schulen und die für die IT-Ausstattung der Schulen

zuständigen Sachaufwandsträger mit dem Votum in die Lage versetzen, Neuausstattungen und

Ersatzbeschaffungen in bestmöglicher Weise vorzunehmen und den Schulen eine Orientierung

bei der Erweiterung der schulischen Ausstattung und bei der Nutzung neuer Techniken geben.

Empfehlungen für schulgeeignete Rechner im Votum werden so getroffen, dass eine Nutzungs-

dauer von fünf Jahren möglich erscheint.

1. Hinweise zur Planung, Beschaffung und Betreuung von IT-Systemen

Die Beschaffung schulgeeigneter IT-Systeme muss im Gesamtkontext der geplanten Einsatz-

möglichkeiten vorbereitet und entschieden werden. Die allgemeinen, schulartübergreifenden

Ziele und Inhalte der Medienerziehung und informationstechnischen Bildung sind in der

Bekanntmachung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom

24. Oktober 2012 Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725 „Medienbildung – Medienerziehung und

informationstechnische Bildung in der Schule“ festgehalten

(siehe:

https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2012/heftnummer:22/seite:357

oder

https://www.mebis.bayern.de/infoportal/service/datenschutz/recht/kmbek-medienbildung)

.

a)

Planung von IT-Systemen in der Schule

Zur Vorbereitung von Beschaffungsmaßnahmen im IT-Bereich muss an der Schule ein kompe-

tentes Planungsteam gebildet werden, das für die Schule ein umfassendes Einsatz- und Aus-

stattungskonzept entwickelt, idealtypischerweise im Rahmen eines Medienentwicklungsplanes

(vgl. Projekt „Referenzschule für Medienbildung“ des Staatsministeriums,

https://www.mebis.bayern.de/rfm)

.

Das Planungsteam prüft mittelfristige Realisierungsmöglichkeiten und verfolgt die konkrete

Umsetzung. Es muss dazu mindestens aus Vertretern der Schulleitung, des Sachaufwandsträgers

und der Systembetreuerin bzw. des Systembetreuers der Schule bestehen. Insbesondere bei

komplexeren Planungen im Bereich vernetzter Systeme (Stichwort Schulhausvernetzung) sollen

auch externe Experten (z. B. IT-Fachberater oder Medienpädagogisch-informationstechnische

Berater, IT-Experten des Sachaufwandsträgers, IT-Experten der Ausbildungsbetriebe im

beruflichen Bereich, Ingenieurbüros) in die Planung ergänzend eingebunden werden.

Im Sinne von „Green IT“ ist schon bei der Planung auf einen dauerhaft ressourcenschonenden

Einsatz der IT-Systeme zu achten. Möglichkeiten dafür bieten sich in der Gesamtplanung an

(z. B. zentrales Herunterfahren oder automatische Standby-Schaltung von Computern), bei der

Reduktion der Anzahl der Server (Virtualisierung von Serversystemen und Nutzung zentraler

Dienste außerhalb der Schule), durch energiesparende Clientsysteme und durch die Beachtung

von Umweltprüfzeichen (z. B. Blauer Engel, Energy Star).

b)

Beratungs- und Fortbildungsangebote

Im

Medienbereich

stehen für didaktische und pädagogische Fragen die Medienpädagogisch-

informationstechnischen Berater (MiB) zur Verfügung, die an allen Dienststellen der

Ministerialbeauftragten sowie an allen Staatlichen Schulämtern und Regierungen angesiedelt

sind (siehe auc

h https://www.mebis.bayern.de/infoportal/mib)

.