Votum 2016
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Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesent-
liche Voraussetzung zur Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern, für
den Einsatz neuer Medien im Unterricht. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst will die Schulen und die für die IT-Ausstattung der Schulen
zuständigen Sachaufwandsträger mit dem Votum in die Lage versetzen, Neuausstattungen und
Ersatzbeschaffungen in bestmöglicher Weise vorzunehmen und den Schulen eine Orientierung
bei der Erweiterung der schulischen Ausstattung und bei der Nutzung neuer Techniken geben.
Empfehlungen für schulgeeignete Rechner im Votum werden so getroffen, dass eine Nutzungs-
dauer von fünf Jahren möglich erscheint.
1. Hinweise zur Planung, Beschaffung und Betreuung von IT-Systemen
Die Beschaffung schulgeeigneter IT-Systeme muss im Gesamtkontext der geplanten Einsatz-
möglichkeiten vorbereitet und entschieden werden. Die allgemeinen, schulartübergreifenden
Ziele und Inhalte der Medienerziehung und informationstechnischen Bildung sind in der
Bekanntmachung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
24. Oktober 2012 Az.: III.4-5 S 1356-3.18 725 „Medienbildung – Medienerziehung und
informationstechnische Bildung in der Schule“ festgehalten
(siehe:
https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2012/heftnummer:22/seite:357oder
https://www.mebis.bayern.de/infoportal/service/datenschutz/recht/kmbek-medienbildung).
a)
Planung von IT-Systemen in der Schule
Zur Vorbereitung von Beschaffungsmaßnahmen im IT-Bereich muss an der Schule ein kompe-
tentes Planungsteam gebildet werden, das für die Schule ein umfassendes Einsatz- und Aus-
stattungskonzept entwickelt, idealtypischerweise im Rahmen eines Medienentwicklungsplanes
(vgl. Projekt „Referenzschule für Medienbildung“ des Staatsministeriums,
https://www.mebis.bayern.de/rfm).
Das Planungsteam prüft mittelfristige Realisierungsmöglichkeiten und verfolgt die konkrete
Umsetzung. Es muss dazu mindestens aus Vertretern der Schulleitung, des Sachaufwandsträgers
und der Systembetreuerin bzw. des Systembetreuers der Schule bestehen. Insbesondere bei
komplexeren Planungen im Bereich vernetzter Systeme (Stichwort Schulhausvernetzung) sollen
auch externe Experten (z. B. IT-Fachberater oder Medienpädagogisch-informationstechnische
Berater, IT-Experten des Sachaufwandsträgers, IT-Experten der Ausbildungsbetriebe im
beruflichen Bereich, Ingenieurbüros) in die Planung ergänzend eingebunden werden.
Im Sinne von „Green IT“ ist schon bei der Planung auf einen dauerhaft ressourcenschonenden
Einsatz der IT-Systeme zu achten. Möglichkeiten dafür bieten sich in der Gesamtplanung an
(z. B. zentrales Herunterfahren oder automatische Standby-Schaltung von Computern), bei der
Reduktion der Anzahl der Server (Virtualisierung von Serversystemen und Nutzung zentraler
Dienste außerhalb der Schule), durch energiesparende Clientsysteme und durch die Beachtung
von Umweltprüfzeichen (z. B. Blauer Engel, Energy Star).
b)
Beratungs- und Fortbildungsangebote
Im
Medienbereich
stehen für didaktische und pädagogische Fragen die Medienpädagogisch-
informationstechnischen Berater (MiB) zur Verfügung, die an allen Dienststellen der
Ministerialbeauftragten sowie an allen Staatlichen Schulämtern und Regierungen angesiedelt
sind (siehe auc
h https://www.mebis.bayern.de/infoportal/mib).