PRO SCHUUAHR
STEHEN
BAYERISCHEN SCHÜLERN
75 FERIENTAGE ZU.
WIE SIE
VERTEILT WERDEN,
DARÜBER ENTSCHEIDET
DAS KULTUSMINISTERIUM
-
ALLERDINGS
NICHT IMMER ALLEIN.
FAHRPLAN
••
FUR DIE
FERIEN
D
er 14jährige Florion fühlt sich
ferienreif, eine Erholungspause
scheint ihm notwendiger denn
je. Er holt sich im Sekretariat einen
Ferienantrag, läßt ihn vom Klassen–
leiter genehmigen und freut sich auf
einige freie Tage.
Ein Wunschtraum, wie er Schülern
gelegentlich vorschweben mag : Nicht
an die festgelegten Ferien gebunden
zu sein, sondern w ie die Erwachse–
nen selbst zu bestimmen, wann man
,Urlaub' macht. Das wäre doch et–
was! Wäre es wirklich etwas? Wohl
kaum, denn ein Schüler kann das Ler–
nen nicht auf einen Stellvertreter
übertragen, und auch das selbständi–
ge Nachholen des Lehrstoffes dürfte
in den meisten Fällen sehr schwierig
wenn nicht gar unmöglich sein.
Schon aus diesen Gründen kommt
man an einer einheitlichen Regelung
nicht vorbei . ln Bayern werden die
Ferientermine nach Art. 4 Abs. 2 des
Bayerischen Erziehungs- und Unter–
richtsgesetzes vom Kultusministerium
festgelegt, wobei die Gesamtzahl
der Ferientage in einem Schuljahr -
wie für alle Länder in der Bundesre–
publik Deutschland- vorgegeben ist.
Sie wurde 1964 von den Ministerprä–
sidenten im sogenannten ,Hambur-
ger Abkommen' beschlossen und be–
trägt 75 Werktage. Um neben der
einheitlichen Feriendauer auch eine
größtmögliche Entzerrung der Urlau–
berströme und des Reiseverkehrs zu
erreichen, · enthält das Hamburger
Abkommen darüber hinaus ·die Vor-
JÄHRLICHER WECHSEL
schrift, daß sich die Ständige Konfe–
renz der Kultusminister über Beginn
und Ende der Sommerferien in den
einzelnen Ländern einigt.
Seit Anfang der 70er Jahre wird
dies langfristig geregelt. Die letzte
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SCHULE
aktuell
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