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PRO SCHUUAHR

STEHEN

BAYERISCHEN SCHÜLERN

75 FERIENTAGE ZU.

WIE SIE

VERTEILT WERDEN,

DARÜBER ENTSCHEIDET

DAS KULTUSMINISTERIUM

-

ALLERDINGS

NICHT IMMER ALLEIN.

FAHRPLAN

••

FUR DIE

FERIEN

D

er 14jährige Florion fühlt sich

ferienreif, eine Erholungspause

scheint ihm notwendiger denn

je. Er holt sich im Sekretariat einen

Ferienantrag, läßt ihn vom Klassen–

leiter genehmigen und freut sich auf

einige freie Tage.

Ein Wunschtraum, wie er Schülern

gelegentlich vorschweben mag : Nicht

an die festgelegten Ferien gebunden

zu sein, sondern w ie die Erwachse–

nen selbst zu bestimmen, wann man

,Urlaub' macht. Das wäre doch et–

was! Wäre es wirklich etwas? Wohl

kaum, denn ein Schüler kann das Ler–

nen nicht auf einen Stellvertreter

übertragen, und auch das selbständi–

ge Nachholen des Lehrstoffes dürfte

in den meisten Fällen sehr schwierig

wenn nicht gar unmöglich sein.

Schon aus diesen Gründen kommt

man an einer einheitlichen Regelung

nicht vorbei . ln Bayern werden die

Ferientermine nach Art. 4 Abs. 2 des

Bayerischen Erziehungs- und Unter–

richtsgesetzes vom Kultusministerium

festgelegt, wobei die Gesamtzahl

der Ferientage in einem Schuljahr -

wie für alle Länder in der Bundesre–

publik Deutschland- vorgegeben ist.

Sie wurde 1964 von den Ministerprä–

sidenten im sogenannten ,Hambur-

ger Abkommen' beschlossen und be–

trägt 75 Werktage. Um neben der

einheitlichen Feriendauer auch eine

größtmögliche Entzerrung der Urlau–

berströme und des Reiseverkehrs zu

erreichen, · enthält das Hamburger

Abkommen darüber hinaus ·die Vor-

JÄHRLICHER WECHSEL

schrift, daß sich die Ständige Konfe–

renz der Kultusminister über Beginn

und Ende der Sommerferien in den

einzelnen Ländern einigt.

Seit Anfang der 70er Jahre wird

dies langfristig geregelt. Die letzte

I>

SCHULE

aktuell

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