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12

lliJSißJNI~'I,

Viele Ellern haben Schulprobleme

Melde–

pflicht

Kürzlich sauste

ich in einer

Freistunde

schnell zum Arzt.

Als der mich

untersucht hatte,

schrieb er mich

g leich für eine

volle Woche

krank. Trotzdem

ging ich am näch–

sten Tag schon

wieder in die

Schule und legte

auch das ärzt–

liche Attest vor.

Und jetzt kommt's:

Während ich beim

Doktor war, hatte

meine Klasse

eine Extemporale

geschrieben. Weil

ich fehlte, brumm–

te mir der Lehrer

Schüler wegen Krankheit

den Unterricht versäumt.

Für die unentschuldigte

Abwesenheit beim Extem–

porale dürfen Sie aber

nicht mit der Note sechs

bestraft werden. Allenfalls

könnte eine Ordnungs–

maßnahme gegen Sie ver–

hängt werden. Einen An–

spruch auf das Nachholen

einer Extemporale sieht

die Schulordnung nicht

vor.

..............

WiUe

zur Wahl

Was sind eigent–

lich Wahlpflicht–

fächer? Bisher

war ich der

Meinung·, hier

müsse man sich

die Note se c hs auf. aus zwei oder

Darf man so mit

drei Möglich–

einem Kranken um-

keiten ein be-

springen, der

stimmtes Unter-

doch ein Attest

richtsfach aus-

beibrachte? Und

suchen, Aber Essig!

habe ich nicht

wenigstens An–

spruch auf einen

Nachtermin für

das Extemporale?

M. Lösch - A.

Sie hätten sich entweder

vor, zumindest aber sofort

nach dem Arztbesuch

krankmelden sollen.

§

17

Absatz 1 der Allgemeinen

Schulordnung

schreibt

nämlich vor, daß die

Schule .,ohne schuldhaf–

tes Zögern" verständigt

werden muß. wenn ein

An unserer

Schule wurde noch

nie jemand gefragt,

ob er im Wahl–

pflichtfach

Physik/Chemie die

eine oder die

andere Richtung

einschlagen möch–

te. Die Schul-

lei bing hängt

einfach eine

Liste aus, auf

der steht, wer

Physikunter-

richt und wer

Chemie zu neh-

men hat. Wieder-

S

&

W möchte helfen.

Mit amtlichen Informationen

holungsschüler,

die im letzten

Jahr Physik

hatten, finden

sich heuer

plötzlich für

Chemie einge–

teilt. Ich

selbst möchte

auch lieber

Chemie haben,

weil ich davon

mehr verstehe

und später das

Fach studieren

will. Statt

dessen wurde

i

eh gegen.

meinen Willen

in eine Physik–

klasse gesteckt.

Wie komme ich da

bloß wiede r

raus?

G. Wetter - H.

Die Allgemeine Schulord–

nung weist den Weg. ln

§

10 Abs.

J.

ist dort vorge–

sehen, daß in den Wahl–

pflichtfächern die Schüler

oder deren Eitern das

Recht haben, nach ihrer

freien Entscheidung den

Schwerpunkt zu setzen.

Es ist also unstatthaft, oh–

ne schriftliche Befragung

der Eitern oder volljähri.–

gen Schüler irgend jeman–

den für das eine oder an–

dere Fach einzuteilen. Al–

lerdings können räumli–

che Schwierigkeiten (z. B.

ein fehlender Chemiesaal)

oder Lehrermangel das

Angebot an Wahlpflicht–

fächern schmälern. Auch

ist in .der Regel eine Min–

destteilnehmerzahl von

zwölf Schülern vorge–

schrieben.

..............

Das Gips

doch gar

nichl

Unser Sohn hatte

sich den Arm ge–

brochen und darf

nun nach der Ent–

fernung der Gips–

bandag e für länge–

re Zeit nicht am

Sportunterricht

seiner Gymnasial–

klasse teilneh–

men. Der Lehrer

forderte eine

ärztliche Be–

scheinigung über

die Dauer der Be–

freiung vom Fach

Sport, für die der

behandelride Arzt

10,-- DM verlang–

te. Ich möchte

gerne wissen:

Durfte die Lehr–

kraft in diesem

Fall ein kosten–

pflichtiges

Attest anordnen

und werden mir

die entstandenen

Kosten erstattet?

G. Winkler - A.

Gemäß

§

18 Absatz 2 der

Allgemeinen

Schulord–

nung befreit der Leiter der

Schule vom Unterricht in

Sport, wenn ein

schulärzt–

liches Zeugnis

vorgelegt

wird.

Aus diesem muß ersicht–

lich sein, für welchen

Zeitraum .die Befreiung

entweder vom gesamten

Sportunterricht oder von

einzelnen

Disziplinen

gilt. Das schulärztliche

Zeugnis ist im Gegensatz

zum ärztlichen Attest ge–

bührenfrei. Verlangt die

Schule irrtümlich ein ärzt–

liches Zeugnis, so können

die hieraus entstehenden

Kosten nicht zu Ihren La–

sten gehen.

..............

Kein

Geheimnis

Überall redet man

heute vom Daten–

schutz. Aber wie

steht es damit an

den Schulen? Dort

werden doch über

unsere Kinder alle

möglichen Ligten

geführt und Noti–

zen gemacht. Was

dabei z.B. im

Schülerbogen ver–

merkt wird und ob

wir Eltern Ein–

blick nehmen dür-

fen, das weiß

eigentlich nie–

mand so ganz

genau.

B. Schneider - G.

Der Schülerbogefl, der

nach

§

24 Absatz 2 der

Allgemeinen

Schulord–

nung für jedes Kind ange–

legt wird, enthält zu–

nächst die Angaben zur

Person des Schülers und

der Erziehungsberechtig–

ten. Außerdem werden

auch Beobachtungen und

Empfehlungen einzelner

Lehrer oder der Klassen–

konferenz aufgenommen,

soweit sie für die Schul–

laufbahn von Bedeutung

sind. Selbstverständlich

steht der Schülerbogen so–

wohl den Erziehungsbe–

rechtigten als auch den

volljährigen Schülern zur

Einsicht offen. Niemand

wird schief angesehen,

wenn er von diesem Recht

Gebrauch macht.

..............

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi–

ger Absender–

angabe wird

beantwortet.

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...r:~...-

S & W behan–

delt Ihre Zu–

schrift ver–

traulich. Bei

der Veröffent–

lichung wer–

den Name

und Adresse geändert.