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lliJSißJNI~'I,
Viele Ellern haben Schulprobleme
Melde–
pflicht
Kürzlich sauste
ich in einer
Freistunde
schnell zum Arzt.
Als der mich
untersucht hatte,
schrieb er mich
g leich für eine
volle Woche
krank. Trotzdem
ging ich am näch–
sten Tag schon
wieder in die
Schule und legte
auch das ärzt–
liche Attest vor.
Und jetzt kommt's:
Während ich beim
Doktor war, hatte
meine Klasse
eine Extemporale
geschrieben. Weil
ich fehlte, brumm–
te mir der Lehrer
Schüler wegen Krankheit
den Unterricht versäumt.
Für die unentschuldigte
Abwesenheit beim Extem–
porale dürfen Sie aber
nicht mit der Note sechs
bestraft werden. Allenfalls
könnte eine Ordnungs–
maßnahme gegen Sie ver–
hängt werden. Einen An–
spruch auf das Nachholen
einer Extemporale sieht
die Schulordnung nicht
vor.
..............
WiUe
zur Wahl
Was sind eigent–
lich Wahlpflicht–
fächer? Bisher
war ich der
Meinung·, hier
müsse man sich
die Note se c hs auf. aus zwei oder
Darf man so mit
drei Möglich–
einem Kranken um-
keiten ein be-
springen, der
stimmtes Unter-
doch ein Attest
richtsfach aus-
beibrachte? Und
suchen, Aber Essig!
habe ich nicht
wenigstens An–
spruch auf einen
Nachtermin für
das Extemporale?
M. Lösch - A.
Sie hätten sich entweder
vor, zumindest aber sofort
nach dem Arztbesuch
krankmelden sollen.
§
17
Absatz 1 der Allgemeinen
Schulordnung
schreibt
nämlich vor, daß die
Schule .,ohne schuldhaf–
tes Zögern" verständigt
werden muß. wenn ein
An unserer
Schule wurde noch
nie jemand gefragt,
ob er im Wahl–
pflichtfach
Physik/Chemie die
eine oder die
andere Richtung
einschlagen möch–
te. Die Schul-
lei bing hängt
einfach eine
Liste aus, auf
der steht, wer
Physikunter-
richt und wer
Chemie zu neh-
men hat. Wieder-
S
&
W möchte helfen.
Mit amtlichen Informationen
holungsschüler,
die im letzten
Jahr Physik
hatten, finden
sich heuer
plötzlich für
Chemie einge–
teilt. Ich
selbst möchte
auch lieber
Chemie haben,
weil ich davon
mehr verstehe
und später das
Fach studieren
will. Statt
dessen wurde
i
eh gegen.
meinen Willen
in eine Physik–
klasse gesteckt.
Wie komme ich da
bloß wiede r
raus?
G. Wetter - H.
Die Allgemeine Schulord–
nung weist den Weg. ln
§
10 Abs.
J.
ist dort vorge–
sehen, daß in den Wahl–
pflichtfächern die Schüler
oder deren Eitern das
Recht haben, nach ihrer
freien Entscheidung den
Schwerpunkt zu setzen.
Es ist also unstatthaft, oh–
ne schriftliche Befragung
der Eitern oder volljähri.–
gen Schüler irgend jeman–
den für das eine oder an–
dere Fach einzuteilen. Al–
lerdings können räumli–
che Schwierigkeiten (z. B.
ein fehlender Chemiesaal)
oder Lehrermangel das
Angebot an Wahlpflicht–
fächern schmälern. Auch
ist in .der Regel eine Min–
destteilnehmerzahl von
zwölf Schülern vorge–
schrieben.
..............
Das Gips
doch gar
nichl
Unser Sohn hatte
sich den Arm ge–
brochen und darf
nun nach der Ent–
fernung der Gips–
bandag e für länge–
re Zeit nicht am
Sportunterricht
seiner Gymnasial–
klasse teilneh–
men. Der Lehrer
forderte eine
ärztliche Be–
scheinigung über
die Dauer der Be–
freiung vom Fach
Sport, für die der
behandelride Arzt
10,-- DM verlang–
te. Ich möchte
gerne wissen:
Durfte die Lehr–
kraft in diesem
Fall ein kosten–
pflichtiges
Attest anordnen
und werden mir
die entstandenen
Kosten erstattet?
G. Winkler - A.
Gemäß
§
18 Absatz 2 der
Allgemeinen
Schulord–
nung befreit der Leiter der
Schule vom Unterricht in
Sport, wenn ein
schulärzt–
liches Zeugnis
vorgelegt
wird.
Aus diesem muß ersicht–
lich sein, für welchen
Zeitraum .die Befreiung
entweder vom gesamten
Sportunterricht oder von
einzelnen
Disziplinen
gilt. Das schulärztliche
Zeugnis ist im Gegensatz
zum ärztlichen Attest ge–
bührenfrei. Verlangt die
Schule irrtümlich ein ärzt–
liches Zeugnis, so können
die hieraus entstehenden
Kosten nicht zu Ihren La–
sten gehen.
..............
Kein
Geheimnis
Überall redet man
heute vom Daten–
schutz. Aber wie
steht es damit an
den Schulen? Dort
werden doch über
unsere Kinder alle
möglichen Ligten
geführt und Noti–
zen gemacht. Was
dabei z.B. im
Schülerbogen ver–
merkt wird und ob
wir Eltern Ein–
blick nehmen dür-
fen, das weiß
eigentlich nie–
mand so ganz
genau.
B. Schneider - G.
Der Schülerbogefl, der
nach
§
24 Absatz 2 der
Allgemeinen
Schulord–
nung für jedes Kind ange–
legt wird, enthält zu–
nächst die Angaben zur
Person des Schülers und
der Erziehungsberechtig–
ten. Außerdem werden
auch Beobachtungen und
Empfehlungen einzelner
Lehrer oder der Klassen–
konferenz aufgenommen,
soweit sie für die Schul–
laufbahn von Bedeutung
sind. Selbstverständlich
steht der Schülerbogen so–
wohl den Erziehungsbe–
rechtigten als auch den
volljährigen Schülern zur
Einsicht offen. Niemand
wird schief angesehen,
wenn er von diesem Recht
Gebrauch macht.
..............
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Redaktion
SCHULE&WIR
Salvatorstr. 2
8000 München 2
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S & W behan–
delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent–
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.