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Die Deutschkompetenz

wird

gestärkt: im Kindergarten durch

Deutschförderung in Vorkursen und

in der Schule durch Deutschförde-

rung mit Förderklassen und -kursen

sowie Übergangsklassen. Darüber

hinaus findet ein Modellprojekt

„Ergänzender bildungs- und fach-

sprachlicher Deutschunterricht“ an

ausgewählten Hauptschulen statt.

Das Stipendiatenprogramm „Talent

im Land“ eröffnet besonders be-

gabten Schülern aus Zuwanderer-

Familien zusätzliche Chancen.

Den Übergang von der Schule in

den Beruf sollen das Berufsinte-

grationsjahr, Betriebspatenschaften

und spezielle Bewerbungstrai-

nings erleichtern.

Teilhabegerech-

tigkeit

ermöglicht

jungen Menschen mit

Migraionshintergrund

eine bessere Inte-

gration in Schule und

Gesellschaft sowie

in den Ausbildungs-

und Arbeitsmarkt. Ihre Beteili-

gung am öffentlichen Leben soll

erhöht werden.

Das Erlernen

und ein selbstver-

ständlicher Alltagsgebrauch der

deutschen Sprache ist für eine Ein-

gliederung in die Gesellschaft von

zentraler Bedeutung. Zur schuli-

schen Integration gehört der Auf-

bau interkultureller Kompetenzen

bei allen Beteiligten im Schulsystem

und die Einbindung in das Schul-

leben und die Schulfamilie. Dabei

helfen Mediatoren- und Tutoren-

programme und eine Ausbildung

von interkulturellen Beratern. Wich-

tig für eine kulturelle Integration ist

auch die nachhaltige Erziehung zu

sozialen Werten und die Förderung

eines Demokratieverständnisses.

Auch die Eltern

, die selbst oder

bereits mit ihren Eltern nach

Deutschland gekommen sind, sol-

len verstärkt in das Schulleben ein-

gebunden werden. Die Zusammen-

arbeit mit ihnen soll durch noch

mehr Informations- und Beratungs-

angebote verbessert werden.

Auch ein Netz von „Brückenbau-

ern“ soll aufgebaut werden. Die

Öffnung von Schule, also eine

Kooperation der Schule mit exter-

nen Partnern, trägt ebenso zur

Integration bei wie ein vom Kultus-

minister einberufener „Runder

Tisch“. 70 Vertreter verschiedener

staatlicher Behörden (Staatsminis-

terium für Arbeit und Sozialord-

nung, Bundesamt für

Migration und

Flüchtlinge), Vertre-

ter verschiedener

Träger und Instituti-

onen (Städtetag,

Universitäten, Konsu-

late, Migrantenver-

bände, islamische

Vereine, pädagogische Institute,

Volkshochschulen etc.) sowie die

Kirchen werden hierbei in die

Überlegungen zur Weiterentwick-

lung und Umsetzung des Gesamt-

konzepts mit einbezogen.

„Ich bin überzeugt“, so

Spaenle, „dass wir mit

unserem Gesamtkon-

zept einen wichtigen

Beitrag zu mehr

Chancengerech-

tigkeit für Kinder

und Jugendliche

aus Migrantenfami-

lien leisten und

dem Ausbau von

Parallelgesell-

schaften entge-

genwirken“.

Schüler-Stipendien

für ein Jahr im Ausland

…und Tschüss!

b China, Indien, Bulgarien,

Polen, Rumänien, Russland,

Slowakei, Tschechien oder

Ungarn: bis zu 15 Schülerinnen

und Schüler können das Schul-

jahr 2010/11 bei einer Gastfami-

lie in einem der Partnerländer

Bayerns verbringen. Die 15-

bis 18-Jährigen besuchen dann

dort eine Gastschule. Das Bay-

erische Kultusministerium

fördert in Zusammenarbeit

mit dem Deutschen Youth For

Understanding Komitee e.V.

(YFU) aus Mitteln des Baye-

rischen Kulturfonds den inter-

nationalen Austausch junger

Menschen. Die jungen „Bot-

schafter Bayerns“ können sich

ab sofort bewerben und mit

einem

Teilstipendium

von

maximal 4.000 Euro Förder-

summe rechnen.

O

www.km.bayern.de/botschafter

Herkunft

darf nicht über

Zukunft

entscheiden.“

Kultusminister

Dr. Ludwig Spaenle

Fotos: iStock

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