Die Deutschkompetenz
wird
gestärkt: im Kindergarten durch
Deutschförderung in Vorkursen und
in der Schule durch Deutschförde-
rung mit Förderklassen und -kursen
sowie Übergangsklassen. Darüber
hinaus findet ein Modellprojekt
„Ergänzender bildungs- und fach-
sprachlicher Deutschunterricht“ an
ausgewählten Hauptschulen statt.
Das Stipendiatenprogramm „Talent
im Land“ eröffnet besonders be-
gabten Schülern aus Zuwanderer-
Familien zusätzliche Chancen.
Den Übergang von der Schule in
den Beruf sollen das Berufsinte-
grationsjahr, Betriebspatenschaften
und spezielle Bewerbungstrai-
nings erleichtern.
Teilhabegerech-
tigkeit
ermöglicht
jungen Menschen mit
Migraionshintergrund
eine bessere Inte-
gration in Schule und
Gesellschaft sowie
in den Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt. Ihre Beteili-
gung am öffentlichen Leben soll
erhöht werden.
Das Erlernen
und ein selbstver-
ständlicher Alltagsgebrauch der
deutschen Sprache ist für eine Ein-
gliederung in die Gesellschaft von
zentraler Bedeutung. Zur schuli-
schen Integration gehört der Auf-
bau interkultureller Kompetenzen
bei allen Beteiligten im Schulsystem
und die Einbindung in das Schul-
leben und die Schulfamilie. Dabei
helfen Mediatoren- und Tutoren-
programme und eine Ausbildung
von interkulturellen Beratern. Wich-
tig für eine kulturelle Integration ist
auch die nachhaltige Erziehung zu
sozialen Werten und die Förderung
eines Demokratieverständnisses.
Auch die Eltern
, die selbst oder
bereits mit ihren Eltern nach
Deutschland gekommen sind, sol-
len verstärkt in das Schulleben ein-
gebunden werden. Die Zusammen-
arbeit mit ihnen soll durch noch
mehr Informations- und Beratungs-
angebote verbessert werden.
Auch ein Netz von „Brückenbau-
ern“ soll aufgebaut werden. Die
Öffnung von Schule, also eine
Kooperation der Schule mit exter-
nen Partnern, trägt ebenso zur
Integration bei wie ein vom Kultus-
minister einberufener „Runder
Tisch“. 70 Vertreter verschiedener
staatlicher Behörden (Staatsminis-
terium für Arbeit und Sozialord-
nung, Bundesamt für
Migration und
Flüchtlinge), Vertre-
ter verschiedener
Träger und Instituti-
onen (Städtetag,
Universitäten, Konsu-
late, Migrantenver-
bände, islamische
Vereine, pädagogische Institute,
Volkshochschulen etc.) sowie die
Kirchen werden hierbei in die
Überlegungen zur Weiterentwick-
lung und Umsetzung des Gesamt-
konzepts mit einbezogen.
„Ich bin überzeugt“, so
Spaenle, „dass wir mit
unserem Gesamtkon-
zept einen wichtigen
Beitrag zu mehr
Chancengerech-
tigkeit für Kinder
und Jugendliche
aus Migrantenfami-
lien leisten und
dem Ausbau von
Parallelgesell-
schaften entge-
genwirken“.
Schüler-Stipendien
für ein Jahr im Ausland
…und Tschüss!
b China, Indien, Bulgarien,
Polen, Rumänien, Russland,
Slowakei, Tschechien oder
Ungarn: bis zu 15 Schülerinnen
und Schüler können das Schul-
jahr 2010/11 bei einer Gastfami-
lie in einem der Partnerländer
Bayerns verbringen. Die 15-
bis 18-Jährigen besuchen dann
dort eine Gastschule. Das Bay-
erische Kultusministerium
fördert in Zusammenarbeit
mit dem Deutschen Youth For
Understanding Komitee e.V.
(YFU) aus Mitteln des Baye-
rischen Kulturfonds den inter-
nationalen Austausch junger
Menschen. Die jungen „Bot-
schafter Bayerns“ können sich
ab sofort bewerben und mit
einem
Teilstipendium
von
maximal 4.000 Euro Förder-
summe rechnen.
O
www.km.bayern.de/botschafterHerkunft
darf nicht über
Zukunft
entscheiden.“
„
Kultusminister
Dr. Ludwig Spaenle
Fotos: iStock
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Schule&Wir
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