Neulich habe ich gelesen,
dass ich zu meiner Fach-
hochschulreife nur eine
Ergänzungsprüfung in ei-
ner 2. Fremdsprache able-
gen müsste, um die allge-
meine Hochschulreife zu
erlangen.WelchenWis-
sensstand benötige ich in
der 2. Fremdsprache und
wo kann ich diese Ergän-
zungsprüfung ablegen?
Uwe L. – K.
Die Teilnahme an einer
Ergänzungsprüfung setzt
nach § 52 der FOBOSO
nicht die Fachhochschul-
reife, sondern die fachge-
bundene Hochschulreife
der Berufsoberschule
(BOS) voraus. Um diese zu
erwerben, kann man
unmittelbar in die Jahr-
gangsstufe 13 einer Berufs-
oberschule eintreten, so-
fern man neben einer in
Bayern anerkannten Fach-
hochschulreife die übrigen
Ich bin 16 Jahre alt und besuche die 10. Klasse einer
Realschule. Meine Frage ist, ob man in einer Jeans am
Sportunterricht teilnehmen kann. Da in der Hausordnung
der Schule nur etwas von „Hallensportschuhen“ steht und
nirgends dasWort „Sportkleidung“ erwähnt wird, bin
ich der Meinung, dass ich nur Hallensportschuhe für den
Sportunterricht brauche.
Stefan P. – R.
Das Tragen von funktioneller Sportkleidung ist nicht
durch die Hausordnung der Schule geregelt, sondern
durch die entsprechenden Lehrpläne sowie Grundsätze
zur Sicherheitserziehung und Unfallverhütung. Bereits
in der Jahrgangsstufe 5 verweist der Lehrplan für die
sechsstufige Realschule darauf, dass Schüler im Gespräch
über funktionelle Sportkleidung für das Sicherheits- und
Körperbewusstsein zu sensibilisieren sind. Unstrittig ist,
dass die von den Schülern im Alltag getragenen Klei-
dungsstücke den Kriterien einer funktio-
nellen Sportkleidung nicht ent-
sprechen. Sie ermöglichen
nämlich in den seltensten
Fällen den erforderlichen
Bewegungsumfang, ber-
gen dagegen eine Reihe
von Gefahren und sind
auch aus Gründen der
Hygiene in jeder Hinsicht
indiskutabel.
Auskunft
e l t e r n z e i t s c h r i f t@s t mu k w k . b a y e r n . d e
www . k m . b a y e r n . d e / a 3 / r 9 / r a t / i n d e x . h t m l
Zweite Fremdsprache
Ansichtssache
Aufnahmevoraussetzun-
gen nachweist: eine abge-
schlossene Berufsausbil-
dung oder mindestens
fünf Jahre Berufstätigkeit.
Nach bestandener Ab-
schlussprüfung der BOS
hat man die fachgebun-
dene Hochschulreife, die
zur Teilnahme an der Er-
gänzungsprüfung berech-
tigt. Sie kann wahlweise
in den Sprachen Franzö-
sisch, Latein, Italienisch,
Spanisch oder Russisch
abgelegt werden. Wer die
Ergänzungsprüfung be-
steht, besitzt die allge-
meine Hochschulreife. Die
Anforderungen der Ergän-
zungsprüfung orientieren
sich am Niveau, das am
Ende der 10. Klasse eines
Gymnasiums in der zwei-
ten Fremdsprache erreicht
wird; die Prüfung kann an
jeder BOS, an der eine 13.
Klasse eingerichtet ist, ab-
gelegt werden.
BayEUG
Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
VSO
Schulordnung für die Volksschulen in Bayern
FOBOSO
Schulordnung für die Fachoberschulen und
Berufsoberschulen in Bayern
Erläuterungen
19
– 3 02
z
E