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Neulich habe ich gelesen,

dass ich zu meiner Fach-

hochschulreife nur eine

Ergänzungsprüfung in ei-

ner 2. Fremdsprache able-

gen müsste, um die allge-

meine Hochschulreife zu

erlangen.WelchenWis-

sensstand benötige ich in

der 2. Fremdsprache und

wo kann ich diese Ergän-

zungsprüfung ablegen?

Uwe L. – K.

Die Teilnahme an einer

Ergänzungsprüfung setzt

nach § 52 der FOBOSO

nicht die Fachhochschul-

reife, sondern die fachge-

bundene Hochschulreife

der Berufsoberschule

(BOS) voraus. Um diese zu

erwerben, kann man

unmittelbar in die Jahr-

gangsstufe 13 einer Berufs-

oberschule eintreten, so-

fern man neben einer in

Bayern anerkannten Fach-

hochschulreife die übrigen

Ich bin 16 Jahre alt und besuche die 10. Klasse einer

Realschule. Meine Frage ist, ob man in einer Jeans am

Sportunterricht teilnehmen kann. Da in der Hausordnung

der Schule nur etwas von „Hallensportschuhen“ steht und

nirgends dasWort „Sportkleidung“ erwähnt wird, bin

ich der Meinung, dass ich nur Hallensportschuhe für den

Sportunterricht brauche.

Stefan P. – R.

Das Tragen von funktioneller Sportkleidung ist nicht

durch die Hausordnung der Schule geregelt, sondern

durch die entsprechenden Lehrpläne sowie Grundsätze

zur Sicherheitserziehung und Unfallverhütung. Bereits

in der Jahrgangsstufe 5 verweist der Lehrplan für die

sechsstufige Realschule darauf, dass Schüler im Gespräch

über funktionelle Sportkleidung für das Sicherheits- und

Körperbewusstsein zu sensibilisieren sind. Unstrittig ist,

dass die von den Schülern im Alltag getragenen Klei-

dungsstücke den Kriterien einer funktio-

nellen Sportkleidung nicht ent-

sprechen. Sie ermöglichen

nämlich in den seltensten

Fällen den erforderlichen

Bewegungsumfang, ber-

gen dagegen eine Reihe

von Gefahren und sind

auch aus Gründen der

Hygiene in jeder Hinsicht

indiskutabel.

Auskunft

e l t e r n z e i t s c h r i f t@s t mu k w k . b a y e r n . d e

www . k m . b a y e r n . d e / a 3 / r 9 / r a t / i n d e x . h t m l

Zweite Fremdsprache

Ansichtssache

Aufnahmevoraussetzun-

gen nachweist: eine abge-

schlossene Berufsausbil-

dung oder mindestens

fünf Jahre Berufstätigkeit.

Nach bestandener Ab-

schlussprüfung der BOS

hat man die fachgebun-

dene Hochschulreife, die

zur Teilnahme an der Er-

gänzungsprüfung berech-

tigt. Sie kann wahlweise

in den Sprachen Franzö-

sisch, Latein, Italienisch,

Spanisch oder Russisch

abgelegt werden. Wer die

Ergänzungsprüfung be-

steht, besitzt die allge-

meine Hochschulreife. Die

Anforderungen der Ergän-

zungsprüfung orientieren

sich am Niveau, das am

Ende der 10. Klasse eines

Gymnasiums in der zwei-

ten Fremdsprache erreicht

wird; die Prüfung kann an

jeder BOS, an der eine 13.

Klasse eingerichtet ist, ab-

gelegt werden.

BayEUG

Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

VSO

Schulordnung für die Volksschulen in Bayern

FOBOSO

Schulordnung für die Fachoberschulen und

Berufsoberschulen in Bayern

Erläuterungen

19

– 3 02

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