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z

E

Geld fur Kopien

Steht der Bus mit einge-

schalteten Warnblinkleuchten

an der Haltestelle, darf

von beiden Seiten nur mit

Schrittgeschwindigkeit an ihm

vorbeigefahren werden.

Wenn Schulen Kopiergeld verlangen,

stoßen sie nicht selten auf Unverständnis.

Stopp

am Schulbus

Hand aufs Herz: Halten Sie sich als Au-

tofahrer an folgendeVerkehrsregeln?

Nähert sich ein Schul- oder Linienbus

mit eingeschaltetenWarnblinkleuchten

einer Haltestelle, darf er nicht mehr

überholt werden.

Hält der Bus mit eingeschaltetenWarn-

blinkleuchten an einer Haltestelle, darf

nur in Schrittgeschwindigkeit – 4 bis 7

km/h – vorbeigefahren werden. Ein-

und aussteigende Fahrgäste dürfen nicht

behindert oder gefährdet werden. Not-

falls müssen die Autofahrer warten.

Das Fahren in Schrittgeschwindigkeit

gilt auch für den Gegenverkehr.

Diese Neuerungen in der Straßenver-

kehrsordnung, die die Sicherheit von

Fahrgästen, insbesondere von Schulkin-

dern, beim Ein- und Aussteigen an Hal-

testellen verbessern sollen, gelten seit 1.

August 1995. Leider zeigt die Erfahrung

der vergangenen Jahre, dass das bloße

Einführen einer neuenVorschrift nicht

ausreicht. Denn immer noch ereignen

sich 23 Prozent der Schulbusunfälle

beim Ein- und Aussteigen und ca. 8

Prozent beim Überqueren der Straße.

Ganz offensichtlich sind die neuen Re-

geln noch nicht im Bewusstsein der Au-

tofahrer verankert; an die vorge-

schriebene Schrittgeschwindigkeit hält

sich fast niemand. Und dies, obwohl das

bayerische Innenministerium an den

Schulen umfangreiches Informations-

material zur Neuregelung verteilte und

auch der ADAC in seiner Mitglieder-

zeitschrift mehrmals über die Änderun-

gen berichtete. Deshalb appelliert die

EZ-Redaktion an Sie, liebe Leserinnen

und Leser: Gehen Sie im Interesse unse-

rer Kinder mit gutem Beispiel voran!

Werben Sie auch in Ihrem Bekannten-

kreis für die Einhaltung der neuen Re-

geln! Gleiches gilt für Schulen und El-

ternbeiräte im Hinblick auf die Eltern.

illustration: adac

Schulweg

Nähert sich ein Bus mit ein-

geschalteten Warnblink-

leuchten der Haltestelle, darf

er nicht überholt werden.

Bisweilen argumentieren Eltern, dass diese Kosten

doch durch die Lernmittelfreiheit abgedeckt würden.

Hier muss man allerdings unterscheiden: Kopien, die

für die Hand des Lehrers bestimmt sind – z.B. Blätter

für Probearbeiten –, bezahlen nicht die Eltern. Ko-

pien von Arbeitsblättern müssen hingegen von den

Eltern getragen werden.

Kopiergeld einzufordern, ist mit dem Grundsatz

der Lernmittelfreiheit an öffentlichen Schulen

durchaus vereinbar. Denn in Art. 21 Abs. 3 des Bay-

erischen Schulfinanzierungsgesetzes werden die Aus-

nahmen von der Lernmittelfreiheit ausgeführt:Atlan-

ten für den Erdkundeunterricht und Formelsamm-

lungen für den Mathematik- und Physikunterricht

sowie die übrigen Lernmittel (z.B.Arbeitshefte, Lek-

türen,Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte,

Taschenrechner) sind von den Eltern zu beschaffen.

Diese nicht lernmittelfreien Materialien können in

einem bestimmten Rahmen durch Kopien ersetzt

werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

•Vervielfältigungen, deren Kosten die Eltern tragen

müssen, sollen die vorhandenen Unterrichtsmateria-

lien lediglich ergänzen bzw. zur notwendigen Aktua-

lisierung des Unterrichts beitragen.

• Sie dürfen die vorhandenen Lehr- und Lernmittel

wie Schulbücher,Arbeitshefte usw. nicht verdrängen.

Wieviele Kopien pro Jahr notwendig und sinnvoll

sind, wird vom Kultusministerium nicht festgelegt;

das ist auch gar nicht möglich. Generell muss jedoch

von der Schule der Grundsatz beherzigt werden,

möglichst sparsam mit Kopien umzugehen. Gegebe-

nenfalls sollte die Schulleitung in Zusammenarbeit

mit dem Elternbeirat einen Rahmen festlegen, der

für alle Lehrer zu beachten ist. Die Kopierkosten in

Form einer Pauschale zu erheben, ist grundsätzlich

zulässig, um den Schulen unnötigeVerwaltungsarbeit

zu ersparen. Bestehen allerdings von Seiten der El-

tern Zweifel, ob die entstandenen Kosten der Pau-

schale entsprechen, ist es vertretbar, dass von

der Schule die tatsächlich angefallenen Kosten

aufgeschlüsselt werden.