llllf
t
,eserfragen
schrieben, für die
uns unser Lehrer nur
35 Minuten Zeit gab.
Ist das zulässig?
Markus B. - K.
Die Dauer schriftlicher Lei–
stungsnachweise regelt
§
37
Absatz 4 Satz 1 der Schul–
ordnung für die Realschulen
in Bayern (RSOJ. Danach
sind auf eine Schulaufgabe
höchstens 60 Minuten zu ver–
wenden. Angaben über eine
Mindestdauer gibt es in der
RSO nicht. Ein Zeitraum von
35 Minuten ist demnach nicht
nur zulässig, ·sondern sogar
zu begrüßen, da auf diese
Weise die vorausgegangene
bzw. nachfolgende Stunde
nicht beeinträchtigt wird.
Selbstverständlich setzt eine
Schulaufgabendauer von 35
Minuten ·voraus, daß die Auf·
gaben in dieser Zeit auch zu
bewältigen sind.
Übungssache
Der Lateinlehrer
meiner Tochter hat
die Angewohnheit,
die Hausaufgaben der
Schüler ohhe vorhe–
rige Besprechung ab–
zufragen und zu be–
noten. Ich finde das
nicht richtig.
Anneliese W. - U.
Grundsätzlich werden Haus–
aufgaben nicht direkt bewer–
tet. Sie sind vielmehr dazu ge–
dacht, den im Unterricht erar–
beiteten Stoff zu Hause selb–
ständig einzuüben. Um hier
eventuelle Wissenslücken zu
beseitigen, ist es unbedingt
notwendig, daß der Lehrer
die Hausaufgaben im Unter–
richt bespricht und verbessert.
Abgefragt und benotet wer–
den können allerdings in den
Fremdsprachen z.B. Voka–
beln, die der Lehrer als Vor–
bereitung für den Unterricht
zum Lerneri aufgegeben hat.
Nachturnen
Mein Sohn besucht
die 9. Klasse des
Gymnasiums. In die–
sem Schuljahr hat er
einen Sportlehrer,
der Schüler, die bei
Übungen nicht beno–
tet werden können,
weil sie fehlen,
grundsätzlich nach
Schulschluß oder in
den Pausen zum
.Nachturnen" antre–
ten läßt. Darf er
das denn?
Sabine M. - B.
Um eine ausreichende Grund–
lage für eine Zeugnisnote im
Fach Sport sicherzustellen, ist
es grundsätzlich zulässig, die
Benotung einer Leistungsfest–
stellung in diesem Fach nach–
zuholen. Die Lehrkraft kann
dabei den Nachholtermin in
eigener Verantwortung festle–
gen. Hierzu können auch
Nachmittage oder unterrichts–
freie Zeiten am Vormittag her–
angezogen werden. Aller–
dings sollten Pausen, die ja
zur Erholung der Schüler not–
'!'Yendig sind, für praktische
Ubungen, auch wegen der
damit verbundenen Aufwärm–
und Einübungszeit, in der Re–
gel nicht verwendet werden .
Uns ere Ans chrift:
Bayerisches
Kultusministerium
Redaktion SCHULE aktuell
80327
München
SCHULE
aktuell
9