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t

,eserfragen

schrieben, für die

uns unser Lehrer nur

35 Minuten Zeit gab.

Ist das zulässig?

Markus B. - K.

Die Dauer schriftlicher Lei–

stungsnachweise regelt

§

37

Absatz 4 Satz 1 der Schul–

ordnung für die Realschulen

in Bayern (RSOJ. Danach

sind auf eine Schulaufgabe

höchstens 60 Minuten zu ver–

wenden. Angaben über eine

Mindestdauer gibt es in der

RSO nicht. Ein Zeitraum von

35 Minuten ist demnach nicht

nur zulässig, ·sondern sogar

zu begrüßen, da auf diese

Weise die vorausgegangene

bzw. nachfolgende Stunde

nicht beeinträchtigt wird.

Selbstverständlich setzt eine

Schulaufgabendauer von 35

Minuten ·voraus, daß die Auf·

gaben in dieser Zeit auch zu

bewältigen sind.

Übungssache

Der Lateinlehrer

meiner Tochter hat

die Angewohnheit,

die Hausaufgaben der

Schüler ohhe vorhe–

rige Besprechung ab–

zufragen und zu be–

noten. Ich finde das

nicht richtig.

Anneliese W. - U.

Grundsätzlich werden Haus–

aufgaben nicht direkt bewer–

tet. Sie sind vielmehr dazu ge–

dacht, den im Unterricht erar–

beiteten Stoff zu Hause selb–

ständig einzuüben. Um hier

eventuelle Wissenslücken zu

beseitigen, ist es unbedingt

notwendig, daß der Lehrer

die Hausaufgaben im Unter–

richt bespricht und verbessert.

Abgefragt und benotet wer–

den können allerdings in den

Fremdsprachen z.B. Voka–

beln, die der Lehrer als Vor–

bereitung für den Unterricht

zum Lerneri aufgegeben hat.

Nachturnen

Mein Sohn besucht

die 9. Klasse des

Gymnasiums. In die–

sem Schuljahr hat er

einen Sportlehrer,

der Schüler, die bei

Übungen nicht beno–

tet werden können,

weil sie fehlen,

grundsätzlich nach

Schulschluß oder in

den Pausen zum

.Nachturnen" antre–

ten läßt. Darf er

das denn?

Sabine M. - B.

Um eine ausreichende Grund–

lage für eine Zeugnisnote im

Fach Sport sicherzustellen, ist

es grundsätzlich zulässig, die

Benotung einer Leistungsfest–

stellung in diesem Fach nach–

zuholen. Die Lehrkraft kann

dabei den Nachholtermin in

eigener Verantwortung festle–

gen. Hierzu können auch

Nachmittage oder unterrichts–

freie Zeiten am Vormittag her–

angezogen werden. Aller–

dings sollten Pausen, die ja

zur Erholung der Schüler not–

'!'Yendig sind, für praktische

Ubungen, auch wegen der

damit verbundenen Aufwärm–

und Einübungszeit, in der Re–

gel nicht verwendet werden .

Uns ere Ans chrift:

Bayerisches

Kultusministerium

Redaktion SCHULE aktuell

80327

München

SCHULE

aktuell

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