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Kein Eigentum

Mich würde interes–

sieren, in welchem

~all

Eltern die Pro–

bearbeiten bzw.

Schulaufgaben ihres

Kindes ausgehändigt

werden dürfen. Mir

ist klar, daß sie

für einige Zeit an

der Schule verblei–

ben müssen, damit

diese eventuellen

Beschwerden bezüg–

lich der Notengebung

begegnen kann. Warum

sie aber nach Ablauf

der nötigen Aufbe–

wahrungsfrist ver–

nichtet und nicht

8 SCHULE

aktuell

den Eltern überlas–

sen werden, ist für

mich nicht einsich–

tig.

Rolf E. - S.

Die Vernichtung der schriftli–

chen Leistungsnachweise nach

Ablauf der Rechtsbehelfsfri–

sten hat praktische Gründe.

. Das Heraussuchen einzelner

Schülerarbeiten würde zu–

meist einen unverhältnismäßi–

gen Verwaltungsaufwand nach

sich ziehen. Wenn die Her–

ausgabe jedoch die zeitli–

chen und organisatorischen

Möglichkeiten der Schule

nicht über Gebühr in An–

spruch nimmt und ein berech–

tigtes Interesse glaubhaft ge–

macht werden kann, spricht

nichts dagegen, den Eltern

die schriftlichen Leistungs–

nachweise ihrer Kinder zu

Rat

&

Aus~

SCHULE aktuell beantwortet

überlassen. Da die Schüler

bzw. die Erziehungsberech–

tigten jedoch kein Eigentum

an den Probearbeiten und

Schulaufgaben haben, steht

ihnen nicht von vornherein

ein Anspruch auf deren Her-

ausgabe zu. ·

Gut

abgehangen

Der Deutschlehrer

unserer Tochter -

sie geht in die 6.

Klasse Hauptschule -

läßt sich mit der

Korrektur von Probe–

arbeiten immer

reichlich Zeit. Ei–

nen Aufsatz, den die

Kinder im Februar

geschrieben hatten,

bekamen sie nach

fünf Monaten, näm–

lich wenige Wochen

vor den Sommerferi–

en, wieder zurück.

Gibt es eigentlich

keine Richtlinien

dafür, in welchem

Zeitraum eine Probe–

arbeit herausgegeben

werden muß?

Hubert K. - L.

Zur Zeit, die der Lehrkraft für

Korrekturen zur Verfügung

steht, werden in den gesetzli–

chen Vorgaben keine genau–

en Zahlen genannt.

§

17 Ab–

satz 6 der Schulordnung für

die Volksschulen in Bayern

IVSO) führt jedoch aus, daß

bewertete Probearbeiten bald–

möglichst den Schülern zur

Einsichtnahme zurückzugeben

und zu besprechen sind. Ein

Zeitraum von fünf Monaten

geht sicher weit über den in

der VSO abgesteckten Rah–

men hinaus.

Kurz und gut

Ich gehe in die 8.

Klasse einer Real–

schule. Im Fach

Rechnungswesen haben

wir neulich eine

Schulaufgabe ge-