Kein Eigentum
Mich würde interes–
sieren, in welchem
~all
Eltern die Pro–
bearbeiten bzw.
Schulaufgaben ihres
Kindes ausgehändigt
werden dürfen. Mir
ist klar, daß sie
für einige Zeit an
der Schule verblei–
ben müssen, damit
diese eventuellen
Beschwerden bezüg–
lich der Notengebung
begegnen kann. Warum
sie aber nach Ablauf
der nötigen Aufbe–
wahrungsfrist ver–
nichtet und nicht
8 SCHULE
aktuell
den Eltern überlas–
sen werden, ist für
mich nicht einsich–
tig.
Rolf E. - S.
Die Vernichtung der schriftli–
chen Leistungsnachweise nach
Ablauf der Rechtsbehelfsfri–
sten hat praktische Gründe.
. Das Heraussuchen einzelner
Schülerarbeiten würde zu–
meist einen unverhältnismäßi–
gen Verwaltungsaufwand nach
sich ziehen. Wenn die Her–
ausgabe jedoch die zeitli–
chen und organisatorischen
Möglichkeiten der Schule
nicht über Gebühr in An–
spruch nimmt und ein berech–
tigtes Interesse glaubhaft ge–
macht werden kann, spricht
nichts dagegen, den Eltern
die schriftlichen Leistungs–
nachweise ihrer Kinder zu
Rat
&
Aus~
SCHULE aktuell beantwortet
überlassen. Da die Schüler
bzw. die Erziehungsberech–
tigten jedoch kein Eigentum
an den Probearbeiten und
Schulaufgaben haben, steht
ihnen nicht von vornherein
ein Anspruch auf deren Her-
ausgabe zu. ·
Gut
abgehangen
Der Deutschlehrer
unserer Tochter -
sie geht in die 6.
Klasse Hauptschule -
läßt sich mit der
Korrektur von Probe–
arbeiten immer
reichlich Zeit. Ei–
nen Aufsatz, den die
Kinder im Februar
geschrieben hatten,
bekamen sie nach
fünf Monaten, näm–
lich wenige Wochen
vor den Sommerferi–
en, wieder zurück.
Gibt es eigentlich
keine Richtlinien
dafür, in welchem
Zeitraum eine Probe–
arbeit herausgegeben
werden muß?
Hubert K. - L.
Zur Zeit, die der Lehrkraft für
Korrekturen zur Verfügung
steht, werden in den gesetzli–
chen Vorgaben keine genau–
en Zahlen genannt.
§
17 Ab–
satz 6 der Schulordnung für
die Volksschulen in Bayern
IVSO) führt jedoch aus, daß
bewertete Probearbeiten bald–
möglichst den Schülern zur
Einsichtnahme zurückzugeben
und zu besprechen sind. Ein
Zeitraum von fünf Monaten
geht sicher weit über den in
der VSO abgesteckten Rah–
men hinaus.
Kurz und gut
Ich gehe in die 8.
Klasse einer Real–
schule. Im Fach
Rechnungswesen haben
wir neulich eine
Schulaufgabe ge-