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10

.llLfl'

~lllJSillJNI~'I'

Viele Eltern haben Schulprobleme

~

~

M

Dalli-Dalli

Der Erdkunde–

lehrer meiner

Tochter Sabine

hielt kürzlich

eine Stegreif–

auf gabe ab, Da–

bei legte er aber

die Fragen nicht

schriftlich vor,

sondern stellte

sie der Klasse nur

mündli ch. Nach je–

der Frage ließ er

einige Minuten

Zeit zur Beant–

wortung. Sabine

wurde so nervös,

daß sie nur eine

magere Leistung

zustande brachte.

Ist diese Form

der Aufgaben–

stellung bei

Stegreifaufgabe~

überhaupt zu–

lässig und päd–

a gogisc h ver–

tretbar?

Carla B. - N,

Gegen mündlich gestellte

oder den Schülern diktier–

te Fragen beLStegreifauf–

gaben ist nichts einzu–

wenden. Dieses Verfah–

ren entspricht. einem

gleichzeitigen gemeinsa–

men Abfragen aller Schü–

ler, und die dabei erziel–

ten Leistungen zählen ja

auch nur als mündliche

Noten. Zu den rechtmäßi–

gen Anforderungen bei

Stegreifarbeiten

gehört

auch die Fähigkeit, sein

Wissen in einer angemes–

senen Zeitspanne schrift–

lich niederzulegen. Be–

denken wären dann ge–

rechtfertigt, wenn so kom–

plizierte Fragen gestellt

werden, daß sie die Schü–

ler nicht verstehen oder

ihnen zu wenig Zeit bleibt

für die erschöpfende Be-

, antwortung.

~

Schikane

Weil ich den

Sprung aufs Gym–

nasium geschafft

habe, s chenkte

mir meine Patin

einen Kugel–

schreiber mit

allen Schikanen,

mit Supermine,

e inge baute r

Digitaluhr usw,

Jetzt ist mir

der Spaß daran

verdorben. Im

Gymnasium müs–

sen wir

nä~lich

mit dem Füll-

federhal ter

schreiben. Kulis

sind dort ver–

boten. Müssen

wir das hin–

nehmen?

Alexandra T.-W.

ja. Es gibt nämlich keine

Vorschrift darüber, ob im

Unterricht Kugelschreiber

benützt werden dürfen

oder

Füllfederhalter

Pflicht sind. Die Entschei–

dung darüber liegt allein

bei den Lehrern. ln freiec

pädagogischer

Verant–

wortung haben sie darauf

zu achten, daß sich Schü–

ler der unteren jahrgangs–

stufen eine gleichmäßige,

saubere und gut lesbare

Handschrift angewöhnen.

Nicht jedes Gerät ist dafür

gleich gut geeignet. Rich–

tig beurteilen, welches im

Einzelfall in Frage kommt

und welches nicht, kann

nur der Lehrer.

S

&

W möchte helfen.

Mit amtlichen Informationen

Platzangst

Viele Schüler kom–

men bei uns schon

früh am Morgen

mit dem Auto zur

Schule und stellen

ihr Fahrzeug

dort ab. Wenn spä–

ter die Lehrer

eintreffen, müssen

die Plätze fre ige–

macht und die

Schülerautos auf

der verkehrs–

reichen Durch–

gangsstraße ge –

parkt werden.

Dabei ist die

Fläche vor der

Schule mit den

üblichen Schil–

dern als öffent–

licher Parkplatz

gekennzeichnet.

Wir verstehen

nicht, warum für

seine Benutzung

zweierlei Recht

gelten soll.

Peter K. - Z.

Der volkstümliche Grund–

satz "Wer zuerst kommt,

mahlt zuerst" gilt nicht

ohne weiteres für alle

Parkplätze rund um ein

Schulhaus. Gehört die

Fläche zum Schulgrund–

stück, kann der Schullei–

terkraft Hausrecht bestim–

men, wer dort sein Fahr–

zeug

abstellen

darf.

Schränkt er die Benützung

ein, muß dies aber für

Verkehrsteilnehmer

er–

kennbar sein, z. B. durch

eine Absperrung oder ein

Schild mit dem Hinweis

"Nurfür Lehrkräfte". Han–

delt es sich bei den Stell–

plätzen dagegen um einen

Teil der öffentlichen Ver–

kehrsfläche, dann gilt dort

nicht das Hausrecht der

Behörde, sondern das all–

gemeine Straßenverkehrs–

recht mit gleichen Rech–

ten und

~lichten

für alle

Kraftfahrer. Wo die ge–

nauen Grenzen des Schul–

grundstücks und damit

des Hausrechts verlaufen,

erfährt man im Zweifels–

fall

beim

Vermes–

sungsamt

Aderlaß

Einer me:i.ne.r S öhne

macht. nächstes

.rahr Abitur am

humanistischen

Gymnasium. Seine

Klas se plant eine

Abschlußfahrt nach

Griechenland. Ko–

stenpunkt: 1000

Mark! Einen sol–

chen Aderlaß kann

i ch mir beim be–

sten Willen nicht

leisten. Was hal–

te n S ie von die sen

kostspieligen

Klassenfahrt en?

S . Konrad - 0.

Studienfahrten können ein

unvergeßliches · Erlebnis

werden, besonders wenn

das Reiseziel mit den

Lernzielen der Schule in

enger Verbindung steht.

Darum wünschen sich

Schüler humanistischer

Gymnasien gelegentlich

eine Abschlußfahrt in das

Land Homers. Wenn da–

bei allerdings Kosten von

1000 Mark entstehen, ist

das sicher unzumuibar für .

viele Familien. Oft sorgt

in solchen Fällen ein Zu–

schuß aus dem Spenden–

topf des Elternbeirats da–

für, daß die Belastung ins–

gesamt erträglich bleibt.

Bei der Entscheidung über

diese

Veranstaltungen

steht dem Elternbeirat üb–

rigens ein Mitbestim–

mungsrecht zu. Für die

Schüler ist die Teilnahme

immer freiwillig.

Erblast

Mein Sohn Kurt er–

zählte mir, daß

sein Musiklehrer

am Gymnasium im

vergangenen Schul–

jahr die Heftfüh–

rung nicht über–

prüft hat. Das

holte er nun zu

Be ginn des neuen

Schuljahres nach,

Für die schlech–

ten und unvoll–

ständigen Eintra–

gungen des Vorjah–

res erhielt mein

Sohn die Note

5.

Zugege ben, Kurt

ist ein Schlam–

per. Aber darf

eine im abgelaufe–

nen Jahr unbean–

standet geblie–

bene Heftführung

als Hypothek für

das neue Schul–

jahr gerechnet

werden?

Alfons W. - K,

Nein. jeder Lehrer ist ver–

pflichtet, die Eintragungen

der Schüler in ihren Hef–

ten fortlaufend zu über–

wachen und durch regel–

mäßige Korrekturen auf

die Beseitigung von Män–

geln hinzuwirken. Die

Heftführung des vergan–

genen Schuljahres darf

nicht im darauffolgenden

Jahr der Notenbildung zu–

grunde gelegt werden.

•••••••••••••••

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi–

ger Absender–

angabe wird

beantwortet.

-· .....-.._

S & W behan–

delt Ihre Zu–

schrift ver–

traulich. Bei

der Veröffent–

lichung wer–

den Name

und Adresse geändert.