10
.llLfl'
~lllJSillJNI~'I'
Viele Eltern haben Schulprobleme
~
~
M
Dalli-Dalli
Der Erdkunde–
lehrer meiner
Tochter Sabine
hielt kürzlich
eine Stegreif–
auf gabe ab, Da–
bei legte er aber
die Fragen nicht
schriftlich vor,
sondern stellte
sie der Klasse nur
mündli ch. Nach je–
der Frage ließ er
einige Minuten
Zeit zur Beant–
wortung. Sabine
wurde so nervös,
daß sie nur eine
magere Leistung
zustande brachte.
Ist diese Form
der Aufgaben–
stellung bei
Stegreifaufgabe~
überhaupt zu–
lässig und päd–
a gogisc h ver–
tretbar?
Carla B. - N,
Gegen mündlich gestellte
oder den Schülern diktier–
te Fragen beLStegreifauf–
gaben ist nichts einzu–
wenden. Dieses Verfah–
ren entspricht. einem
gleichzeitigen gemeinsa–
men Abfragen aller Schü–
ler, und die dabei erziel–
ten Leistungen zählen ja
auch nur als mündliche
Noten. Zu den rechtmäßi–
gen Anforderungen bei
Stegreifarbeiten
gehört
auch die Fähigkeit, sein
Wissen in einer angemes–
senen Zeitspanne schrift–
lich niederzulegen. Be–
denken wären dann ge–
rechtfertigt, wenn so kom–
plizierte Fragen gestellt
werden, daß sie die Schü–
ler nicht verstehen oder
ihnen zu wenig Zeit bleibt
für die erschöpfende Be-
, antwortung.
~
Schikane
Weil ich den
Sprung aufs Gym–
nasium geschafft
habe, s chenkte
mir meine Patin
einen Kugel–
schreiber mit
allen Schikanen,
mit Supermine,
e inge baute r
Digitaluhr usw,
Jetzt ist mir
der Spaß daran
verdorben. Im
Gymnasium müs–
sen wir
nä~lich
mit dem Füll-
federhal ter
schreiben. Kulis
sind dort ver–
boten. Müssen
wir das hin–
nehmen?
Alexandra T.-W.
ja. Es gibt nämlich keine
Vorschrift darüber, ob im
Unterricht Kugelschreiber
benützt werden dürfen
oder
Füllfederhalter
Pflicht sind. Die Entschei–
dung darüber liegt allein
bei den Lehrern. ln freiec
pädagogischer
Verant–
wortung haben sie darauf
zu achten, daß sich Schü–
ler der unteren jahrgangs–
stufen eine gleichmäßige,
saubere und gut lesbare
Handschrift angewöhnen.
Nicht jedes Gerät ist dafür
gleich gut geeignet. Rich–
tig beurteilen, welches im
Einzelfall in Frage kommt
und welches nicht, kann
nur der Lehrer.
S
&
W möchte helfen.
Mit amtlichen Informationen
Platzangst
Viele Schüler kom–
men bei uns schon
früh am Morgen
mit dem Auto zur
Schule und stellen
ihr Fahrzeug
dort ab. Wenn spä–
ter die Lehrer
eintreffen, müssen
die Plätze fre ige–
macht und die
Schülerautos auf
der verkehrs–
reichen Durch–
gangsstraße ge –
parkt werden.
Dabei ist die
Fläche vor der
Schule mit den
üblichen Schil–
dern als öffent–
licher Parkplatz
gekennzeichnet.
Wir verstehen
nicht, warum für
seine Benutzung
zweierlei Recht
gelten soll.
Peter K. - Z.
Der volkstümliche Grund–
satz "Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst" gilt nicht
ohne weiteres für alle
Parkplätze rund um ein
Schulhaus. Gehört die
Fläche zum Schulgrund–
stück, kann der Schullei–
terkraft Hausrecht bestim–
men, wer dort sein Fahr–
zeug
abstellen
darf.
Schränkt er die Benützung
ein, muß dies aber für
Verkehrsteilnehmer
er–
kennbar sein, z. B. durch
eine Absperrung oder ein
Schild mit dem Hinweis
"Nurfür Lehrkräfte". Han–
delt es sich bei den Stell–
plätzen dagegen um einen
Teil der öffentlichen Ver–
kehrsfläche, dann gilt dort
nicht das Hausrecht der
Behörde, sondern das all–
gemeine Straßenverkehrs–
recht mit gleichen Rech–
ten und
~lichten
für alle
Kraftfahrer. Wo die ge–
nauen Grenzen des Schul–
grundstücks und damit
des Hausrechts verlaufen,
erfährt man im Zweifels–
fall
beim
Vermes–
sungsamt
Aderlaß
Einer me:i.ne.r S öhne
macht. nächstes
.rahr Abitur am
humanistischen
Gymnasium. Seine
Klas se plant eine
Abschlußfahrt nach
Griechenland. Ko–
stenpunkt: 1000
Mark! Einen sol–
chen Aderlaß kann
i ch mir beim be–
sten Willen nicht
leisten. Was hal–
te n S ie von die sen
kostspieligen
Klassenfahrt en?
S . Konrad - 0.
Studienfahrten können ein
unvergeßliches · Erlebnis
werden, besonders wenn
das Reiseziel mit den
Lernzielen der Schule in
enger Verbindung steht.
Darum wünschen sich
Schüler humanistischer
Gymnasien gelegentlich
eine Abschlußfahrt in das
Land Homers. Wenn da–
bei allerdings Kosten von
1000 Mark entstehen, ist
das sicher unzumuibar für .
viele Familien. Oft sorgt
in solchen Fällen ein Zu–
schuß aus dem Spenden–
topf des Elternbeirats da–
für, daß die Belastung ins–
gesamt erträglich bleibt.
Bei der Entscheidung über
diese
Veranstaltungen
steht dem Elternbeirat üb–
rigens ein Mitbestim–
mungsrecht zu. Für die
Schüler ist die Teilnahme
immer freiwillig.
Erblast
Mein Sohn Kurt er–
zählte mir, daß
sein Musiklehrer
am Gymnasium im
vergangenen Schul–
jahr die Heftfüh–
rung nicht über–
prüft hat. Das
holte er nun zu
Be ginn des neuen
Schuljahres nach,
Für die schlech–
ten und unvoll–
ständigen Eintra–
gungen des Vorjah–
res erhielt mein
Sohn die Note
5.
Zugege ben, Kurt
ist ein Schlam–
per. Aber darf
eine im abgelaufe–
nen Jahr unbean–
standet geblie–
bene Heftführung
als Hypothek für
das neue Schul–
jahr gerechnet
werden?
Alfons W. - K,
Nein. jeder Lehrer ist ver–
pflichtet, die Eintragungen
der Schüler in ihren Hef–
ten fortlaufend zu über–
wachen und durch regel–
mäßige Korrekturen auf
die Beseitigung von Män–
geln hinzuwirken. Die
Heftführung des vergan–
genen Schuljahres darf
nicht im darauffolgenden
Jahr der Notenbildung zu–
grunde gelegt werden.
•••••••••••••••
Schreiben Sie an:
Redaktion
SCHULE&WIR
Salvatorstr. 2
8000 München 2
Jede Anfrage
mit vollständi–
ger Absender–
angabe wird
beantwortet.
-· .....-.._
S & W behan–
delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent–
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.