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10

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llUSKtJNI~1'

Viele Ellern haben Schulprobleme

Pardon

wird doch

gegebenv

Einmal brachten

Sie eine Leserzu–

schrift mit dem

Titel "Pardon

wird nicht gege–

ben". Darin hieß

es, daß ein Gymna–

siast eine Steg–

reifaufgabe auch

dann mitschreiben

muß, wenn er bei

der vorhergegange–

nen Durchnahme des

Lehrstoffs krank

war und deshalb

fehlte, inzw{schen

aber Zeit und Mög–

lichkeit hatte,

das Pensum na.chzu–

lernen. An unserer

Realschule kennt

man so etwas Gott

sei Dank nicht.

Wer hier eine

Stunde fehlt,

braucht auf kei–

nen Fall einW Ex

über den Stoff der

versäumten Stunde

mitzuschreiben.

Was sollen wir

tun, damit uns

auch künf-tig in

solchen Fällen

der "Pardon"

erhalten bleibt?

M. Weger - P.

Sie brauchen gar nichts zu

unternehmen. Vor einigen

Monaten nämlich ent–

schied der Bayerische

Verwaltungsgerichtshof in

einem Urteil diese Frage.

Der entscheidende Satz

daraus lautet: "Aus dem

Umstand, daß die Fragen

der Stegreifaufgabe zum

Inhalt der vorhergegange–

nen Unterrichtsstunde zu

stellen sind, ergibt sich,

daß dieser Leistungsnach–

weis nicht von Schülern

gefordert werden darf, die

in dieser Stunde entschul–

digt gefehlt haben." (Ak–

tenzeichen: 7 CE 80 A

1956).

..............

Außer {;

SP.esen

nichts

gewesen

An unserer Real–

schule werden wir

Mädchen neben der

theoretischen

Haushaltslehre

auch im prakti–

schen Kochen un–

terrichtet. Die

dazu notwendigen

Rohstoffe wie

Mehl, Eier,

Fleisch usw. wer–

den von der Leh–

rerin im voraus

eingekauft, und

jede Schülerin muß

dafür

5,--

DM pro

Kochunterricht

zahlen. Nun konnte

ich zweimal wegen

einer Erkrankung

den Kochunter–

richt nicht besu–

chen. Dennoch for–

dert die Schule

von mir jetzt das

"Kochgeld". Muß

ich die 10,-- DM

wirklich nachzah–

len?

I. Knörr - F.

Rohstoffe und andere Ma–

terialien, die für den Un–

terricht im Fach Haus–

halts- und Wirtschaftskun–

de benötigt werden, müs–

sen grundsätzlich von den

Eitern besorgt und bezahlt

werden. Schließlich wer–

den die in der Schule zu-

S

&

W möchte helfen.

Mit amtlichen Informationen

bereiteten Speisen an–

schließend ja auch von

den Kindern verzehrt.

Weil es zweckmäßig ist

und Kosten spart, darum

besorgt den Einkauf an

den meisten Schulen die

Fachlehrkraft gemeinsam

für alle Schüler. Wenn ihr

in Deinem Fall rechtzeitig

vor dem Einkauf bekannt

war, daß Du krank bist

und nicht teilnehmen

kannst am Kochunter–

richt, dann sollte die

Schule besser auf die

Nachforderung der

10,–

DM Rohstoffkosten ver–

zichten.

••••••••••••••

:\,

Rauch–

opfer

I

Obwohl ich schon 1

Jahre alt bin,

darf ich die Rau–

cherterrasse unse–

res Gymnasiums

nicht benutzen.

Begründung: Nur

Schüler der Kol–

legstufe hätten

hier Zutritt. Ich

bin zwar noch kein

Kollegiat, aber

immerhin schon

volljährig, und

somit ist mir das

Rauchen in der Öf–

fentlichkeit auch

gesetzlich nicht

mehr verboten.

Wird mir dennoch

die Zigarette auf

der dafür eigens

eingerichteten

Raucherterrasse

unserer Schule

verweigert, sehe

ich darin zunächst

einen Gesetzesver–

stoß, außerdem

aber auch noch

eine Verletzung

des Gleichheits–

grundsatzes.

S. Göppler - A.

Ihre Meinung ist unrich–

tig. Das Gesetz erlaubt

zwar das Rauchen ab 16

Jahren in der Öffentlich–

keit. Die Schule ist aber in

diesem Sinne nicht Öf–

fentlichkeit. Für sie gelten

eigene Vorschriften, so

zum Beispiel die Allge–

meine Schulordnung. Ihr

§

38 verbietet nun grund–

sätzlich den Schülern das

Rauchen innerhalb der

Schulanlage. Eine Aus–

nahme ist nur für die Kol–

legiaten der Jahrgangsstu–

fen 12 und 13 vorgese–

hen. Ob sie rauchen dür–

fen,

entscheidet das

Schulforum. Der Gleich–

heitsgrundsatz würde in

Ihrem Fall nur dann ver–

letzt, wen.n Sie bereits

Kollegiat wären und die

Schule Ihnen allein das

Rauchen verbieten, den

anderen Kollegiaten aber

gestatten würde.

..............

Heimlich

still

und leise?v

Unser Sohn besucht

die Grundschule.

Sehr erstaunt wa–

ren wir, als kürz–

lich alle Schüler

seiner Klasse, die

an das Gymnasium

übertreten wollen,

aus heiterem Him–

mel einen Test ab–

legen mußten. Wir

Eltern wurden von

der Schule vorher

weder gefragt

noch überhaupt

davon unterrich–

tet. Als wir

nachträglich we–

nigstens die Test–

ergebnisse sehen

wollten, wurde uns

auch das nicht ge–

stattet. Meine

Frage: Dürfen sol–

che Tests über–

haupt durchge–

führt werden, und

was soll die Ge–

heimnistuerei?

Schließlich müssen

wir Eltern doch

die Entscheidung

treffen, ob unser

Kind ans Gymna–

sium soll.

U. Hartmann - E.

Ein Test, der die Lei–

stungsfähigkeit von Kin–

dern mißt, die ans Gym–

nasium übertreten möch–

ten, ist immer freiwillig.

Nur mit Zustimmung der

Eitern darf er durchgeführt

werden. Vorher müssen

sie über seinen Aufbau,

Inhalt und Zweck unter–

richtet worden sein. Die

Ergebnisse eines solchen

freiwilligen Tests dienen

ausschIießl ich der Bera–

tung der Eitern bei der

Wahl der richtigen Schul–

laufbahn für ihr Kind.

Darum dürfen sie auch im

Zeugnis nicht vermerkt

werden .

••••••••••••••

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi–

ger Absender–

angabe wird

beantwortet.

-·--~.

..........

~s

& W behan–

delt Ihre Zu–

schrift ver–

traulich. Bei

der Veröffent–

lichung wer–

den Name

und Adr.esse geändert.