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Viele Ellern haben Schulprobleme
Pardon
wird doch
gegebenv
Einmal brachten
Sie eine Leserzu–
schrift mit dem
Titel "Pardon
wird nicht gege–
ben". Darin hieß
es, daß ein Gymna–
siast eine Steg–
reifaufgabe auch
dann mitschreiben
muß, wenn er bei
der vorhergegange–
nen Durchnahme des
Lehrstoffs krank
war und deshalb
fehlte, inzw{schen
aber Zeit und Mög–
lichkeit hatte,
das Pensum na.chzu–
lernen. An unserer
Realschule kennt
man so etwas Gott
sei Dank nicht.
Wer hier eine
Stunde fehlt,
braucht auf kei–
nen Fall einW Ex
über den Stoff der
versäumten Stunde
mitzuschreiben.
Was sollen wir
tun, damit uns
auch künf-tig in
solchen Fällen
der "Pardon"
erhalten bleibt?
M. Weger - P.
Sie brauchen gar nichts zu
unternehmen. Vor einigen
Monaten nämlich ent–
schied der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof in
einem Urteil diese Frage.
Der entscheidende Satz
daraus lautet: "Aus dem
Umstand, daß die Fragen
der Stegreifaufgabe zum
Inhalt der vorhergegange–
nen Unterrichtsstunde zu
stellen sind, ergibt sich,
daß dieser Leistungsnach–
weis nicht von Schülern
gefordert werden darf, die
in dieser Stunde entschul–
digt gefehlt haben." (Ak–
tenzeichen: 7 CE 80 A
1956).
..............
Außer {;
SP.esen
nichts
gewesen
An unserer Real–
schule werden wir
Mädchen neben der
theoretischen
Haushaltslehre
auch im prakti–
schen Kochen un–
terrichtet. Die
dazu notwendigen
Rohstoffe wie
Mehl, Eier,
Fleisch usw. wer–
den von der Leh–
rerin im voraus
eingekauft, und
jede Schülerin muß
dafür
5,--
DM pro
Kochunterricht
zahlen. Nun konnte
ich zweimal wegen
einer Erkrankung
den Kochunter–
richt nicht besu–
chen. Dennoch for–
dert die Schule
von mir jetzt das
"Kochgeld". Muß
ich die 10,-- DM
wirklich nachzah–
len?
I. Knörr - F.
Rohstoffe und andere Ma–
terialien, die für den Un–
terricht im Fach Haus–
halts- und Wirtschaftskun–
de benötigt werden, müs–
sen grundsätzlich von den
Eitern besorgt und bezahlt
werden. Schließlich wer–
den die in der Schule zu-
S
&
W möchte helfen.
Mit amtlichen Informationen
bereiteten Speisen an–
schließend ja auch von
den Kindern verzehrt.
Weil es zweckmäßig ist
und Kosten spart, darum
besorgt den Einkauf an
den meisten Schulen die
Fachlehrkraft gemeinsam
für alle Schüler. Wenn ihr
in Deinem Fall rechtzeitig
vor dem Einkauf bekannt
war, daß Du krank bist
und nicht teilnehmen
kannst am Kochunter–
richt, dann sollte die
Schule besser auf die
Nachforderung der
10,–
DM Rohstoffkosten ver–
zichten.
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:\,
Rauch–
opfer
I
Obwohl ich schon 1
Jahre alt bin,
darf ich die Rau–
cherterrasse unse–
res Gymnasiums
nicht benutzen.
Begründung: Nur
Schüler der Kol–
legstufe hätten
hier Zutritt. Ich
bin zwar noch kein
Kollegiat, aber
immerhin schon
volljährig, und
somit ist mir das
Rauchen in der Öf–
fentlichkeit auch
gesetzlich nicht
mehr verboten.
Wird mir dennoch
die Zigarette auf
der dafür eigens
eingerichteten
Raucherterrasse
unserer Schule
verweigert, sehe
ich darin zunächst
einen Gesetzesver–
stoß, außerdem
aber auch noch
eine Verletzung
des Gleichheits–
grundsatzes.
S. Göppler - A.
Ihre Meinung ist unrich–
tig. Das Gesetz erlaubt
zwar das Rauchen ab 16
Jahren in der Öffentlich–
keit. Die Schule ist aber in
diesem Sinne nicht Öf–
fentlichkeit. Für sie gelten
eigene Vorschriften, so
zum Beispiel die Allge–
meine Schulordnung. Ihr
§
38 verbietet nun grund–
sätzlich den Schülern das
Rauchen innerhalb der
Schulanlage. Eine Aus–
nahme ist nur für die Kol–
legiaten der Jahrgangsstu–
fen 12 und 13 vorgese–
hen. Ob sie rauchen dür–
fen,
entscheidet das
Schulforum. Der Gleich–
heitsgrundsatz würde in
Ihrem Fall nur dann ver–
letzt, wen.n Sie bereits
Kollegiat wären und die
Schule Ihnen allein das
Rauchen verbieten, den
anderen Kollegiaten aber
gestatten würde.
..............
Heimlich
still
und leise?v
Unser Sohn besucht
die Grundschule.
Sehr erstaunt wa–
ren wir, als kürz–
lich alle Schüler
seiner Klasse, die
an das Gymnasium
übertreten wollen,
aus heiterem Him–
mel einen Test ab–
legen mußten. Wir
Eltern wurden von
der Schule vorher
weder gefragt
noch überhaupt
davon unterrich–
tet. Als wir
nachträglich we–
nigstens die Test–
ergebnisse sehen
wollten, wurde uns
auch das nicht ge–
stattet. Meine
Frage: Dürfen sol–
che Tests über–
haupt durchge–
führt werden, und
was soll die Ge–
heimnistuerei?
Schließlich müssen
wir Eltern doch
die Entscheidung
treffen, ob unser
Kind ans Gymna–
sium soll.
U. Hartmann - E.
Ein Test, der die Lei–
stungsfähigkeit von Kin–
dern mißt, die ans Gym–
nasium übertreten möch–
ten, ist immer freiwillig.
Nur mit Zustimmung der
Eitern darf er durchgeführt
werden. Vorher müssen
sie über seinen Aufbau,
Inhalt und Zweck unter–
richtet worden sein. Die
Ergebnisse eines solchen
freiwilligen Tests dienen
ausschIießl ich der Bera–
tung der Eitern bei der
Wahl der richtigen Schul–
laufbahn für ihr Kind.
Darum dürfen sie auch im
Zeugnis nicht vermerkt
werden .
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Schreiben Sie an:
Redaktion
SCHULE&WIR
Salvatorstr. 2
8000 München 2
Jede Anfrage
mit vollständi–
ger Absender–
angabe wird
beantwortet.
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& W behan–
delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent–
lichung wer–
den Name
und Adr.esse geändert.