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unf

t

~es

erfragen

Urlaub auf einen an–

deren Termin zu ver –

legen . Kann ich des–

halb für unsere

Tochter , die die 3.

Klasse Grundschule

besucht , für diese

drei Tage eine Be–

freiung vom Unter –

richt beantragen?

Simon L . - A.

Nach den Schulordnungen

der einzelnen Schularten gilt

generell, dass Schüler in drin–

genden Ausnahmefällen auf

schriftlichen Antrag der Erzie–

hungsberechtigten beurlaubt

werden können . Die Entschei–

dung hierüber trifft der Schul–

leiter. Die Begriffe „dringend"

und „Ausnahmefälle" signali–

sieren, dass die Beurlaubung

durch den Schulleiter mit dem

Interesse der Schule an einem

geordneten Unterrichtsbetrieb

sorgfältig abgewogen wer–

den muss. Eine Befreiung we–

gen einer Urlaubsreise kommt

daher kaum in Betracht.

(Un-)beweglich

In den letzten Jah–

ren wurde uns im

ersten Elternbrief

zu Schuljahresbeginn

immer das Datum des

einen „beweglichen

Ferientags • mitge–

teilt . Vor kurzem

habe ich von einer

Bekannten , die selbst

Lehrerin ist, ge –

hört , dass es im kom–

me nde n Schuljahr

diesen einen beweg -

1 i chen Ferientag

nicht geben soll.

was ist dafür der

Grund?

Carola K. - 0.

An Bayerns Schulen gibt es

jedes Jahr 75 Ferientage, von

~enen

74 festgelegt sind .

Uber die Festlegung des 75 .

Ferientages entscheiden die

einzelnen

Schulen

selb–

ständig im Einvernehmen mit

dem Elternbeirat und, falls

sich die Entscheidung auf sie

auswirkt, im Benehmen mit

den benachbarten Schulen .

Im Schuljahr 1999/2000 ist

jedoch aus kalendarischen

Gründen

ausnahmsweise

auch der 75 . Ferientag vom

Kultusministerium für alle

Schulen einheitlich auf den 7 .

Januar 2000, den Freitag

nach dem Dreikönigsfest, fest–

gelegt worden . So ist sicher–

gestellt, dass die Weihnachts–

ferien bis zum Wochenende

dauern und die Schulgebäu–

de nicht für einen Tag geheizt

werden müssen . Unbenom–

men davon können die Schu–

len wie bisher einen weiteren

beweglichen Ferientag in An–

spruch nehmen. Allerdings

müssen in diesem Fall der Un–

terricht auf einen unterrichts–

freien Tag verlegt oder die Fe–

rien um einen Tag gekürzt

werden .

Missklang

Ich besuche die 9 .

Klasse einer Real –

schule . Neulich

schrieben wir eine

Musik-Ex über ein en

Stoff , den wir in

der Stunde zuvor

mündlich durchgenom–

men hatten. Jetzt

hielt der Musikleh–

rer in unseren zwei

Parallelklassen ge –

nau die gleiche Steg–

reifaufgabe ; aller –

dings hatten sie von

ihm in der Stunde

davor ein Arbeits –

blatt bekommen , das

den ganzen abgef rag -

ten Stoff enthielt.

Darf ein Lehrer denn

Klassen unterschied–

lich vorbereiten?

Sebastian E. - I.

Die Gleichbehandlung aller

Schüler gebietet es, die Klas–

sen in gleicher Form auf

schriftliche Leistungserhebun–

gen vorzubereiten . Bei dem

geschilderten

Sachver~.alt

war

das nicht der Fall. Im Ubrigen

ist es unpädagogisch, diesel–

be Stegreifaufgabe zu unter–

schiedlichen Zeiten in ver–

schiedenen Klassen abzuhal–

ten. Man muss nämlich da–

von ausgehen, dass in der

Zwischenzeit zumindest ein

Teil der Fragen in den Paral–

lelklassen bekannt gemacht

wurde.

Stammtisch

Im vergangenen Herbst

wurde ich zur Klas –

senelternsprecherin

in der 5 . Klasse

Gymnasium gewählt .

Neulich gab ich den

Einladungsbrief zum

nächsten Eltern-

stammtisch meiner

Tochter zum Vertei –

len an ihre Klassen–

kameraden mit. Das

wurde mir jedoch von

Seiten des Klassen–

leiters und des Di–

rektors verwehrt mit

der Begründung , es

handle sich bei der

Einladung um eine

rein private Sache ,

die nicht in der

Schule verteilt wer –

den dürfe . Stimmt

das?

Theresa T . - H.

Auf den Klassenelternspre–

cher am Gymnasium lassen

sich dieselben Grundsätze

anwenden, die in Art. 64

und 65 des Bayerischen Er–

ziehungs- und Unterrichtsge–

setzes (BayEUG) für den Klas–

senelternsprecher an Volks–

schulen niedergelegt sind .

Nach Art. 65 Abs. 1 Nr. 3

hat dieser das Recht, die El–

tern der Schüler seiner Klasse

zu Versammlungen einzula–

den. Diese können in der

Schule durchgeführt werden,

die Schulleitung muss dafür

eine entsprechende Räumlich–

keit zur Verfügung stellen .

Aber auch wenn das Treffen,

wie vielfach üblich, als . El–

ternstammtisch • in einem Lo–

kal stattfindet, bleibt es eine

Versammlung im Sinne des

BayEUG. Es steht deshalb

nichts dagegen, dass die Ein–

ladung zu einer solchen Ver–

anstaltung über die Schüler

verteilt wird .

Unsere

Ans chrift:

Bayerisches

Kultusministerium

Redaktion SCHULE aktuell

80327

München

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aktuell

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