unf
t
~es
erfragen
Urlaub auf einen an–
deren Termin zu ver –
legen . Kann ich des–
halb für unsere
Tochter , die die 3.
Klasse Grundschule
besucht , für diese
drei Tage eine Be–
freiung vom Unter –
richt beantragen?
Simon L . - A.
Nach den Schulordnungen
der einzelnen Schularten gilt
generell, dass Schüler in drin–
genden Ausnahmefällen auf
schriftlichen Antrag der Erzie–
hungsberechtigten beurlaubt
werden können . Die Entschei–
dung hierüber trifft der Schul–
leiter. Die Begriffe „dringend"
und „Ausnahmefälle" signali–
sieren, dass die Beurlaubung
durch den Schulleiter mit dem
Interesse der Schule an einem
geordneten Unterrichtsbetrieb
sorgfältig abgewogen wer–
den muss. Eine Befreiung we–
gen einer Urlaubsreise kommt
daher kaum in Betracht.
(Un-)beweglich
In den letzten Jah–
ren wurde uns im
ersten Elternbrief
zu Schuljahresbeginn
immer das Datum des
einen „beweglichen
Ferientags • mitge–
teilt . Vor kurzem
habe ich von einer
Bekannten , die selbst
Lehrerin ist, ge –
hört , dass es im kom–
me nde n Schuljahr
diesen einen beweg -
1 i chen Ferientag
nicht geben soll.
was ist dafür der
Grund?
Carola K. - 0.
An Bayerns Schulen gibt es
jedes Jahr 75 Ferientage, von
~enen
74 festgelegt sind .
Uber die Festlegung des 75 .
Ferientages entscheiden die
einzelnen
Schulen
selb–
ständig im Einvernehmen mit
dem Elternbeirat und, falls
sich die Entscheidung auf sie
auswirkt, im Benehmen mit
den benachbarten Schulen .
Im Schuljahr 1999/2000 ist
jedoch aus kalendarischen
Gründen
ausnahmsweise
auch der 75 . Ferientag vom
Kultusministerium für alle
Schulen einheitlich auf den 7 .
Januar 2000, den Freitag
nach dem Dreikönigsfest, fest–
gelegt worden . So ist sicher–
gestellt, dass die Weihnachts–
ferien bis zum Wochenende
dauern und die Schulgebäu–
de nicht für einen Tag geheizt
werden müssen . Unbenom–
men davon können die Schu–
len wie bisher einen weiteren
beweglichen Ferientag in An–
spruch nehmen. Allerdings
müssen in diesem Fall der Un–
terricht auf einen unterrichts–
freien Tag verlegt oder die Fe–
rien um einen Tag gekürzt
werden .
Missklang
Ich besuche die 9 .
Klasse einer Real –
schule . Neulich
schrieben wir eine
Musik-Ex über ein en
Stoff , den wir in
der Stunde zuvor
mündlich durchgenom–
men hatten. Jetzt
hielt der Musikleh–
rer in unseren zwei
Parallelklassen ge –
nau die gleiche Steg–
reifaufgabe ; aller –
dings hatten sie von
ihm in der Stunde
davor ein Arbeits –
blatt bekommen , das
den ganzen abgef rag -
ten Stoff enthielt.
Darf ein Lehrer denn
Klassen unterschied–
lich vorbereiten?
Sebastian E. - I.
Die Gleichbehandlung aller
Schüler gebietet es, die Klas–
sen in gleicher Form auf
schriftliche Leistungserhebun–
gen vorzubereiten . Bei dem
geschilderten
Sachver~.alt
war
das nicht der Fall. Im Ubrigen
ist es unpädagogisch, diesel–
be Stegreifaufgabe zu unter–
schiedlichen Zeiten in ver–
schiedenen Klassen abzuhal–
ten. Man muss nämlich da–
von ausgehen, dass in der
Zwischenzeit zumindest ein
Teil der Fragen in den Paral–
lelklassen bekannt gemacht
wurde.
Stammtisch
Im vergangenen Herbst
wurde ich zur Klas –
senelternsprecherin
in der 5 . Klasse
Gymnasium gewählt .
Neulich gab ich den
Einladungsbrief zum
nächsten Eltern-
stammtisch meiner
Tochter zum Vertei –
len an ihre Klassen–
kameraden mit. Das
wurde mir jedoch von
Seiten des Klassen–
leiters und des Di–
rektors verwehrt mit
der Begründung , es
handle sich bei der
Einladung um eine
rein private Sache ,
die nicht in der
Schule verteilt wer –
den dürfe . Stimmt
das?
Theresa T . - H.
Auf den Klassenelternspre–
cher am Gymnasium lassen
sich dieselben Grundsätze
anwenden, die in Art. 64
und 65 des Bayerischen Er–
ziehungs- und Unterrichtsge–
setzes (BayEUG) für den Klas–
senelternsprecher an Volks–
schulen niedergelegt sind .
Nach Art. 65 Abs. 1 Nr. 3
hat dieser das Recht, die El–
tern der Schüler seiner Klasse
zu Versammlungen einzula–
den. Diese können in der
Schule durchgeführt werden,
die Schulleitung muss dafür
eine entsprechende Räumlich–
keit zur Verfügung stellen .
Aber auch wenn das Treffen,
wie vielfach üblich, als . El–
ternstammtisch • in einem Lo–
kal stattfindet, bleibt es eine
Versammlung im Sinne des
BayEUG. Es steht deshalb
nichts dagegen, dass die Ein–
ladung zu einer solchen Ver–
anstaltung über die Schüler
verteilt wird .
Unsere
Ans chrift:
Bayerisches
Kultusministerium
Redaktion SCHULE aktuell
80327
München
2/ 99 SCHULE
aktuell
15