Es
muß
nicht immer
Kaviar sein
Unsere Hauswirt–
schaftslehrerin läßt
uns in ihrem Unter–
richt immer Sachen
kochen, die keiner
von uns gerne ißt.
Ich finde, wenn un-
sere Eltern schon 60
Mark pro Schuljahr
dafür ausgeben, kann
man auch verlangen ,
daß wir das kochen
dürfen, was uns
schmeckt.
Uschi G. - M.
8 SCHULE
aktuell
Es ist sehr schwierig, wenn
nicht gar unmöglich, eine Aus–
sage darüber zu treffen, was
„allen schmeckt". Zudem müß–
te man bei einem Gericht,
das niemandem schmeckt,
nachfragen, ob etwa die Kö–
che bzw. Köchinnen Fehler
gemacht haben oder ob es
am Rezept lag. Sollte im Haus–
wirtschaftsunterricht tatsäch–
lich nur nach Rezepten ge–
kocht werden, deren Ergebnis
der ganzen Gruppe nicht
schmeckt, so sollte das mit der
Lehrerin besprochen werden.
Läßt sich so keine Lösung fin–
den, kann man die Angele–
genheit auch dem Vertrauens–
lehrer oder dem Schulleiter
vortragen.
at
&
Au sli
SCHULE aktuell beantwortet
Zwölf Uhr
mittags
Wir haben zwei Töch–
ter, von denen die
eine die Berufsschu–
le, die andere ein
Gymnasium besucht.
Mir fiel auf, daß
bei sommerlichen
Temperaturen am Gym–
nasium zum Teil
recht großzügig ab
12 Uhr „Hitzefrei"
gegeben wird, wäh–
rend in der Berufs–
schule der Unter–
richt auch bei 35
Grad keine Minute
früher endet. Ich
finde es verantwor–
tungslos, daß sich
Berufsschüler in der
Nachmittagshitze
z.B. im Labor quälen
müssen. Neulich wur–
de ein Schüler sogar
ohnmächtig. Das muß
doch nicht sein!
Horst T. - G.
Das ersehnte „Hitzefrei"
und die damit eröffne–
ten Abkühlungsmög–
lichkeiten wären -
rein schulisch ge–
sehen - auch den
Schülern an den
Berufsschulen zu
gönnen, ohne
daß es eines
Ohnmachtsan–
falles bedürfte.
Nun ist der
Berufsschüler
aber meistens
nur mit einem
Bein „Schüler" und steht mit
dem anderen in der Regel in
einem Ausbildungsverhältnis.
Der Arbeitgeber hat den Aus–
zubildenden nach
§
7 Berufs–
bildungsgesetz und
§
10 Ju–
gendarbeitsschutzgesetz zwar
für die Teilnahme am Berufs–
schulunterricht freizustellen,
nicht aber bei einem „Hitze–
frei" in der Berufsschule. Die
Schüler wären in diesem Fall
gesetzlich verpflichtet, für den
Rest des Tages ihren Ausbil–
dungsbetrieb aufzusuchen.
Aufschub
Ich besuche die 10.
Klasse eines Gymna–
siums. Dieses Schul–
jahr ist es immer
wieder vorgekommen,
daß Lehrer auf Bit–
ten meiner Klassen–
kameraden hin eine
Schulaufgabe im