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lllJSißJNI~'I,
Viele Eltern habeA Schulprobleme.
Auto–
matisch
voran
Im letzten
Jahreszeugnis,
das meine Toch–
ter von der Be–
rufsschule er–
hielt, hat mich
etwas sehr be–
fremdet. Obwohl
Carola vorrük–
ken durfte,
stand dort, daß
sie das Klassen–
ziel nicht er–
reicht hat. Die–
ser Satz hinter–
ließ einen denk–
bar schlechten
Eindruck bei ih–
rem lehrherrn.
Hätte die Schule
auf eine solche
negative Bemer–
kung nicht ver–
zichten können?
Edith W. - M.
Sie hätte sogar darauf ver–
zichten müssen. An Be–
rufsschulen rücken näm–
lich alle Schüler stets in
die nächsthöhere Jahr–
gangsstute vor.
Es
gibt hier
keine Sitzenbleiber. Des–
halb sehen die amtlichen
Formulare für Jahreszeug–
nisse auch keinen Eintrag
darüber vor, ob das Klas–
senziel erreicht worden ist
oder nicht. Wird dennoch
eine solche Bemerkung
aufgenommen, muß das
Zeugnis berichtigt ·wer–
den. Welche Leistungen
ein Berufsschüler wäh–
rend des Jahres erbracht
hat oder vermissen ließ,
ist an seinen Noten in den
einzelnen Fächern abzu–
lesen.
Gräßliche
Dinger
Seit ein paar
Monaten kann an
unserer Schule
ein Problem nicht
gelöst werden.
Es geht um drei
Video-Spielauto- .
maten, die der
gegenüberliegende
Supermarkt in
seiner Eingangs–
halle aufgestellt
hat. Eine rapide
ansteigende Zahl
von Schülern un–
ter
16
Jahren
verpulvert dort
in Freistunden
oder während der
Mittagspause - ihr
Taschengeld. Da
die negativen
Auswirkungen die–
ser Automaten–
spiele allgemein
bekannt sind,
wollte unser
Schülerausschuß
hier etwas tun.
Aber weder der
Schulleiter noch
der Bürgermeister
oder der Eltern–
beirat, die wir
alle einschal–
teten, konnten
auch nur das ge–
ringste ausrich–
ten. Sind wir
wirklich machtlos
gegen diese gräß–
lichen Dinger?
Julia K. - R.
Die jüngste Änderung-des
Jugendschutzgesetzes hat
die Lage zu Euren Gun–
sten gewendet. Demnach
darf der Ladeninhaber den
unter 16jährigen die ent–
geltliche Benützung sol–
cher Geräte nicht mehr
gestatten. Ab 1. Oktober
1985 müssen die Automa–
ten überhaupt verschwin–
den aus unbeaufsichtigten
Zugängen,
Vorräumen
S
&
W möchte helfen.
Mit amtlichen lnformationeA
oder Fluren von Ladenge–
schäften, Gaststätten und
anderen Gewerbebetrie–
ben. Das gleiche gilt für
öffentliche Verkehrsflä–
chen, also z. B. Gehstei–
ge, Einfahrten, Geschäfts–
passagen usw. Bei Verstö–
ßen gegen diese neuen
Bestimmungen
drohen
Geldbußen bis zu 30 000
DM. Wenn der Ärger also
nicht aufhört, solltet Ihr
das zuständige Jugendamt
um Abhilfe bitten.
...............
Indizien
Bei der letzten
Stegreifaufgabe
in Chemie kam
ich mit einer
Aufgabe nicht
zurecht. Es ge–
lang mir aber,
unbemerkt vom
Blatt meines
Vordermannes
die Lösung ab–
zuschreiben.
Leider war sie
falsch, wie sich
später heraus–
stellte. Obwohl
ich alle anderen
Aufgaben richtig
und selbständig
bearbeitet hatte,
erhielt ich auf
die ganze Arbeit
eine Sechs. Mein
Lehrer hielt es
nämlich für er-
wiesen, daß ich
gespickt haben
mußte. Sonst
wäre der Fehler
meines Vorder–
manns ja nicht
wortwörtlich
auf meinem Blatt
gestanden, meint
er. Aber darf
die ungenügende
Zensur allein
auf ein solches
nachträglich
gefundenes In–
diz gestützt
werden?
P. Langhals - W.
ja, sie darf. Mit Note
Sechs müssen nämlich
nicht nur Schüler rech–
nen, die auf frischer Tat
beim Spicken ertappt wer–
den. Das gleiche gilt
auch, wenn das Täu–
schungsmanöver erst im
nachhinein bei der Kor–
rektur aufkommt. Verwal–
tungsgerichte haben ent–
schieden, daß klare Indi–
zien ausreichen, um
einen Unterschleif anzu–
nehmen und entspre–
chend zu ahnden.
...............
Rand–
problem
Kürzlich kam
unsere sieben–
jährige Claudia
mit einer be–
sonderen Haus–
aufgabe heim.
Nicht sie, son–
dern wir Eltern
sollten zehn
DIN-A4-Blätter
nach einem ge–
nau vorgeschrie–
benen Muster um–
randen. Ich sah
nicht ein, daß
wir solche Auf–
träge erledigen
müssen, und sag–
te das auch der
Klassenleiter in.
Sie belehrte
mich aber, daß
sie so etwas von
den Eltern ver–
langen könne.
Dies gehöre
schließlich zu
einer guten Zu–
sammenarbeit zwi–
schen den Erzie–
hungspartnern.
Was sagen Sie
dazu?
Hugo N. - 0.
Nichts gegen eine gute
Zusammenarbeit,
aber
Mutter und Vater dürfen
nicht als Hilfslehrer oder
Erfüllungsgehilfen
der
Schule eingespannt wer–
den. Hausaufgaben sind
deshalb so auszuwählen
und zu bemessen, daß sie
ein Schüler selbständig
bewältigen kann. Das
Mitwirken der Eitern sollte
über kleine Hilfestellun–
gen und Kontrollen nicht
hinausgehen. Zu einem
bestimmten Tun wie
Randlinien um DIN-A4-
Biätter ziehen, können sie
nicht verpflichtet werden.
Dies stünde auch mit dem
Bildungs- und Erziehungs–
auftrag der Schule nicht
im Einklang. Schließlich
sollen die Schüler lernen,
selbständig ihre Aufgaben
zu erledigen. Ein nicht
ganz exakter Rand aus
Kinderhand ist deshalb
besser als ein gerader vom
Vater.
...............
Schreiben Sie an:
Redaktion
SCHULE
&
WIR"
Salvatorstr. 2
8000 München 2
Jede Anfrage
mit vollständi–
ger Absender–
angabe wird
beantwortet.
S
&
W behan–
delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent–
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.