Table of Contents Table of Contents
Previous Page  3 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 3 / 20 Next Page
Page Background

v o m s a l v a t o r p l a t z

Attraktives

Angebot

– 1 01

z

E

3

Blinde und sehbehin-

derte Kinder in einer

Klasse

– seit diesem

Schuljahr wird erprobt,

unter welchen Vorausset-

zungen sie gemeinsam

unterrichtet werden kön-

nen. Drei bayerische

Schulen nehmen an dem

Schulversuch teil: Edith-

Stein-Förderzentrum für

Sehgeschädigte in Unter-

schleißheim, Förderzen-

trum für Sehgeschädigte

in Nürnberg, Graf-zu-

Bentheim-Förderzentrum

für Sehgeschädigte in

Würzburg.

Neue Regelung

Faschingsferien

Probelauf

Seit diesem Schuljahr

können die bayerischen

Gymnasien ihr Fremd-

sprachenangebot nach

der 10. Klasse individuell

gestalten.

Aufgrund einer

Änderung in der Schul-

ordnung darf eine Schule

statt der 1. oder 2. Fremd-

sprache ab Jahrgangsstufe

11 eine so genannte spät

beginnende Fremdspra-

che, z.B. Italienisch, Rus-

sisch, Spanisch, Chine-

sisch oder Türkisch,

anbieten. Diese muss bis

zum Ende der 13. Klasse

belegt werden. Ob ein

Gymnasium von dieser

Neuregelung Gebrauch

macht, hängt auch davon

ab, ob es über entspre-

chend qualifizierte Lehr-

kräfte verfügt.

Die Bestimmungen in

der Schulordnung für die

Gymnasien über die

Feststellungsprüfungen

werden geändert.

Bisher mussten Schüler,

die in der 11. Klasse beur-

laubt waren, in den Vor-

rückungsfächern, die sie

in der 12. Klasse nicht

mehr belegen, Prüfungen

ablegen, um probeweise

vorrücken zu können. Die

Neuregelung, die mit den

beteiligten Verbänden

und Organisationen abge-

stimmt wird, soll ab dem

nächsten Schuljahr gelten.

Darüber diskutiert wor-

den ist schon mehr als

einmal. Doch nun schei-

nen sie konkret zu wer-

den – Faschingsferien als

feste Einrichtung.

Auf

Beschluss des Bayerischen

Landtags ist nämlich ge-

plant, jeweils in der Wo-

che, die mit dem Rosen-

montag beginnt, für die

bayerischen Schulen eine

ganze Woche Ferien ein-

zuführen. Das Kultus-

ministerium muss nun

eine entsprechende Rege-

lung erarbeiten. Da bei

der Einführung von Fa-

schingsferien unter Um-

ständen die beweglichen

Ferientage berührt sind,

muss das Bayerische Er-

ziehungs- und Unter-

richtsgesetz entsprechend

geändert werden. In den

Genuss dieser neuen Feri-

enwoche kämen Kinder

und Eltern allerdings vor-

aussichtlich erst im Schul-

jahr 2002/2003.

Übertritt

Für den Übertritt an die R6 werden die

Bedingungen in der Schulordnung er-

gänzt. Sie gelten für das Schuljahr

2001/02.

• Nach wie vor geeignet ist man mit ei-

nem Notendurchschnitt von minde-

stens 2,33 aus den Fächern Deutsch,

Mathematik und Heimat- und Sach-

kunde.

• Übertreten kann auch, wer den Probe-

unterricht bestanden hat.

• Bei einem Notendurchschnitt von 2,66

und nicht bestandenem Probeunter-

richt kann ein Schüler dennoch in die

R6 übertreten. Voraussetzung dafür ist,

dass die Eltern an einem Beratungsge-

spräch teilnehmen. Ausgeschlossen ist

die Aufnahme, wenn im Probeunter-

richt in Deutsch und Mathematik je-

weils die Note 6 oder einmal Note 6

und einmal Note 5 erzielt wurde.

• Wenn Schüler mit einem Durchschnitt

von 2,66 im Übertrittszeugnis allerdings

beim Probeunterricht des Gymnasiums

in den Fächern Deutsch und Mathema-

tik zweimal die Note 6 oder einmal

Note 6 und Note 5 erzielt haben, kön-

nen sie für den Übertritt an die R6

noch zu einem Nachtermin am Probe-

unterricht der Realschule teilnehmen.

Dies gilt auch für Schüler mit einem

Notendurchschnitt von 3,00 und

schlechter, die den Probeunterricht am

Gymnasium nicht bestanden haben.

illustration: bengt fosshag