Viele Ehern haben Schulprobleme
S~{ep
und
We1zen
Neine Tochter be–
sucht die 1. Klas–
se der Grund–
schule. Kürzlich
erzählte sie mir,
daß die Lehrerin
f'ür "besondere
Leistungen"
Punkte vergibt.
Diese werden auf'
einer Namensliste
eingetragen, die
f'ür jedermann gut
sichtbar im Klas–
senzimmer aus–
hängt. Jetzt bil–
den sich so schon
die Kleinen ihre
Meinung: "Der ist
ein ganz Blöder ,
oder die ist eine
ganz Gescheite. "
Ich bin darüber
empört, daß Kin–
der derart an den
Pranger gestellt
werden. Wozu
h~t
man schließlich
die Notengebung
bei den Abc–
Schützen of'f'i–
ziell abge–
schaf'f't?
I. Bogner - K.
Die Verteilung von Stern–
chen, Bildern und eventu–
ell auch Punkten als Aner–
kennung für Fleiß oder gu–
tes Betragen ist in den er–
sten jahrgangsstufen guter
Brauch. Allerdings ist die
öffentliche Buchführung
darüber auf einer über–
sichtstafel
pädagogisch
nicht sinnvoll. Uner–
wünschtes Konkurrenz–
denken oder gar die öf–
fentliche Diskriminierung
schwächerer Schüler müs–
sen sich zwangsläufig dar–
aus ergeben. So kann sich
weder das Vertrauensver–
hältnis zwischen Kindern
und Lehrer entwickeln
noch die Kameradschaft
unter den Schülern.
Es lebe
der Unter–
schied
Laut Schulo rdnung
dürf'en am Gymna –
sium an Schulauf–
gabentagen nicht
auch noch Externpo –
ralien geschrieben
werden. Keine Be–
stimmung verbietet
jedoch, daß an
solchen Tagen
mündlich ausge–
fragt und benotet
wird. Das f'inde
ich ungerecht!
Eine Stegreif–
aufgabe ist doch
nichts anderes als
das mündliche
Ausfragen der
ganzen Klasse.
Wieso also dar:f
einem einzelnen
Schüler das zuge–
mutet werden, was
:für die ganze
Klasse verboten
ist?
A. Wiesolek - N.
Eine schriftliche Stegreif–
aufgabe ist keinesfalls das
gleiche wie eine mündli–
che Leistungsfeststellung.
Beim mündlichen Abfra–
gen findet nämlich ein
Wechselgespräch
zwi–
schen Lehrer und Schüler
statt, das weniger bela–
stend ist für den Befragten
als eine schriftliche Lei–
stungsprobe. Außerdem
besteht ein zeitlicher Un–
terschied: Eine Stegreif–
aufgabe am Gymnasium
kann bis zu 30 Minuten
dauern - ein mündliches
Ausfragen sicher
nic.ht.W möchte helfen.
Mit amtlichen Informationen
Auf
wessen
Kappe?
Ich :fahre mit dem
Noped zur Schule
und trage dabei
vorschri:ftsmäßig
einen Sturzhelm.
In der Schule
taucht dann die
Frage auf: Wohin
mit dem Helm?
Zwar haben bei
uns alle Schüler
verschließbare
Spinde f'ür Mäntel
und Jacken, aber
in diese schmalen
Schränkchen pas–
sen keine Sturz–
helme hinein. Wir
Moped:fahrer legen
darum die Helme
immer oben auf'
die Spinde. Lei–
der war mein Helm
neulich nach dem
Unterricht nicht
mehr da. Gestoh–
len! Neine Frage:
Wer kommt :für den
Schaden auf?
R. Ettenhuber - N.
Seit 1. 8. 1980 sind Mo–
pedfahrer und deren Bei–
fahrer verpflichtet, einen
Sturzhelm zu tragen. Die
Schulen müssen deshalb
zunehmend damit rech–
nen, daß Sturzhelme mit–
gebracht werden, und ha–
ben während der Unter–
richtszeit für eine ausrei–
chend sichere Unterbrin–
gung der Helme zu sor–
gen. Gibt es an der Schule
dazu keine Möglichkeit,
so kann der bestohlene
Schüler Schadensersatz
geltend machen, und
zwar bei dem zuständigen
Sachaufwandsträger. Wer
das ist, erfährt man beim
Schulleiter. Ob und in
welcher Höhe Schadens–
ersatz geleistet wird,
hängt von den qesonde–
ren Umständen des Ein–
zelfalles ab.
Hinaus in
die Ferne
Die einwöchige
Auslands:fahrt der
1J.
Klassen war
stets ein H"öhe–
punkt des Schul–
lebens an unserem
Gymnasium , Weil
das Kurssystem in
der Kollegstu:fe
aber die Au:flö–
sung der alten
Klassengemein–
scha:ft mit sich
brachte, wollten
wir die traditio–
nelle Auslands–
reise vorverlegen
und schon in der
11. Klasse gemein–
sam nach Paris
:fahren. Wie wir
hören, soll es
aber einen Erlaß
des Kultusmini–
steriums geben,
der solche Aus–
lands:fahrten un–
tersagt. Wissen
Sie da Näheres?
N. Zeiler - E.
Sie dürfen Ihre Auslands–
reise getrost schon in der
11 . Klasse durchführen.
Die fragliche Bestimmung
sagt lediglich, daß in den
letzten drei Schuljahren
nur eine Klassenfahrt ins
Ausland gemacht werden
darf. Erfolgt diese bereits
in der 11 . )ahrgangsstufe,
können in den folgenden
zwei Jahren nur noch ln–
landfahrten stattfinden.
Stets haben die Schulen
darauf zu achten, daß den
Eitern keine zu hohen Ko–
sten dabei entstehen. Stu–
dienfahrten und ähnliche
Veranstaltungen sind auf
das Maß zu beschränken,
das mit staatlichen Haus–
haltsmitteln
finanziert
werden kann.
Schutz
auf dem
Schulweg
Vor einigen Tagen
brachte unser
Sohn ein Schrei–
ben der Schul –
leitung mit. Der
Grund: Wir hatten
ihm erlaubt, bei
schönem Wetter
nicht den Schul –
bus zu benützen,
sondern zu Fuß
zur Schule und
nach Hause zu
gehen. Nun teilt
uns der Rektor
mit, daß bei
diesem Fußmarsch
kein Schutz durch
die Schülerun:fall–
versicherung be–
stehe. Nur Kinder,
die mit dem Bus
fahren, seien
versichert.
Stimmt das wirk–
lich?
E. Steinherger -
ü.
Nein. Der gesetzliche
Versicherungsschutz be–
steht ohne Rücksicht dar–
auf, ob der Schulweg zu
Fuß, mit dem Rad, im
Schulbus oder einem öf–
fentlichen Verkehrsmittel
zurückgelegt wird. Sogar
wer als Anhalter fährt, ist
versichert.
..............
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delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent–
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.
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