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Viele Ehern haben Schulprobleme

S~{ep

und

We1zen

Neine Tochter be–

sucht die 1. Klas–

se der Grund–

schule. Kürzlich

erzählte sie mir,

daß die Lehrerin

f'ür "besondere

Leistungen"

Punkte vergibt.

Diese werden auf'

einer Namensliste

eingetragen, die

f'ür jedermann gut

sichtbar im Klas–

senzimmer aus–

hängt. Jetzt bil–

den sich so schon

die Kleinen ihre

Meinung: "Der ist

ein ganz Blöder ,

oder die ist eine

ganz Gescheite. "

Ich bin darüber

empört, daß Kin–

der derart an den

Pranger gestellt

werden. Wozu

h~t

man schließlich

die Notengebung

bei den Abc–

Schützen of'f'i–

ziell abge–

schaf'f't?

I. Bogner - K.

Die Verteilung von Stern–

chen, Bildern und eventu–

ell auch Punkten als Aner–

kennung für Fleiß oder gu–

tes Betragen ist in den er–

sten jahrgangsstufen guter

Brauch. Allerdings ist die

öffentliche Buchführung

darüber auf einer über–

sichtstafel

pädagogisch

nicht sinnvoll. Uner–

wünschtes Konkurrenz–

denken oder gar die öf–

fentliche Diskriminierung

schwächerer Schüler müs–

sen sich zwangsläufig dar–

aus ergeben. So kann sich

weder das Vertrauensver–

hältnis zwischen Kindern

und Lehrer entwickeln

noch die Kameradschaft

unter den Schülern.

Es lebe

der Unter–

schied

Laut Schulo rdnung

dürf'en am Gymna –

sium an Schulauf–

gabentagen nicht

auch noch Externpo –

ralien geschrieben

werden. Keine Be–

stimmung verbietet

jedoch, daß an

solchen Tagen

mündlich ausge–

fragt und benotet

wird. Das f'inde

ich ungerecht!

Eine Stegreif–

aufgabe ist doch

nichts anderes als

das mündliche

Ausfragen der

ganzen Klasse.

Wieso also dar:f

einem einzelnen

Schüler das zuge–

mutet werden, was

:für die ganze

Klasse verboten

ist?

A. Wiesolek - N.

Eine schriftliche Stegreif–

aufgabe ist keinesfalls das

gleiche wie eine mündli–

che Leistungsfeststellung.

Beim mündlichen Abfra–

gen findet nämlich ein

Wechselgespräch

zwi–

schen Lehrer und Schüler

statt, das weniger bela–

stend ist für den Befragten

als eine schriftliche Lei–

stungsprobe. Außerdem

besteht ein zeitlicher Un–

terschied: Eine Stegreif–

aufgabe am Gymnasium

kann bis zu 30 Minuten

dauern - ein mündliches

Ausfragen sicher

nic.ht.

W möchte helfen.

Mit amtlichen Informationen

Auf

wessen

Kappe?

Ich :fahre mit dem

Noped zur Schule

und trage dabei

vorschri:ftsmäßig

einen Sturzhelm.

In der Schule

taucht dann die

Frage auf: Wohin

mit dem Helm?

Zwar haben bei

uns alle Schüler

verschließbare

Spinde f'ür Mäntel

und Jacken, aber

in diese schmalen

Schränkchen pas–

sen keine Sturz–

helme hinein. Wir

Moped:fahrer legen

darum die Helme

immer oben auf'

die Spinde. Lei–

der war mein Helm

neulich nach dem

Unterricht nicht

mehr da. Gestoh–

len! Neine Frage:

Wer kommt :für den

Schaden auf?

R. Ettenhuber - N.

Seit 1. 8. 1980 sind Mo–

pedfahrer und deren Bei–

fahrer verpflichtet, einen

Sturzhelm zu tragen. Die

Schulen müssen deshalb

zunehmend damit rech–

nen, daß Sturzhelme mit–

gebracht werden, und ha–

ben während der Unter–

richtszeit für eine ausrei–

chend sichere Unterbrin–

gung der Helme zu sor–

gen. Gibt es an der Schule

dazu keine Möglichkeit,

so kann der bestohlene

Schüler Schadensersatz

geltend machen, und

zwar bei dem zuständigen

Sachaufwandsträger. Wer

das ist, erfährt man beim

Schulleiter. Ob und in

welcher Höhe Schadens–

ersatz geleistet wird,

hängt von den qesonde–

ren Umständen des Ein–

zelfalles ab.

Hinaus in

die Ferne

Die einwöchige

Auslands:fahrt der

1J.

Klassen war

stets ein H"öhe–

punkt des Schul–

lebens an unserem

Gymnasium , Weil

das Kurssystem in

der Kollegstu:fe

aber die Au:flö–

sung der alten

Klassengemein–

scha:ft mit sich

brachte, wollten

wir die traditio–

nelle Auslands–

reise vorverlegen

und schon in der

11. Klasse gemein–

sam nach Paris

:fahren. Wie wir

hören, soll es

aber einen Erlaß

des Kultusmini–

steriums geben,

der solche Aus–

lands:fahrten un–

tersagt. Wissen

Sie da Näheres?

N. Zeiler - E.

Sie dürfen Ihre Auslands–

reise getrost schon in der

11 . Klasse durchführen.

Die fragliche Bestimmung

sagt lediglich, daß in den

letzten drei Schuljahren

nur eine Klassenfahrt ins

Ausland gemacht werden

darf. Erfolgt diese bereits

in der 11 . )ahrgangsstufe,

können in den folgenden

zwei Jahren nur noch ln–

landfahrten stattfinden.

Stets haben die Schulen

darauf zu achten, daß den

Eitern keine zu hohen Ko–

sten dabei entstehen. Stu–

dienfahrten und ähnliche

Veranstaltungen sind auf

das Maß zu beschränken,

das mit staatlichen Haus–

haltsmitteln

finanziert

werden kann.

Schutz

auf dem

Schulweg

Vor einigen Tagen

brachte unser

Sohn ein Schrei–

ben der Schul –

leitung mit. Der

Grund: Wir hatten

ihm erlaubt, bei

schönem Wetter

nicht den Schul –

bus zu benützen,

sondern zu Fuß

zur Schule und

nach Hause zu

gehen. Nun teilt

uns der Rektor

mit, daß bei

diesem Fußmarsch

kein Schutz durch

die Schülerun:fall–

versicherung be–

stehe. Nur Kinder,

die mit dem Bus

fahren, seien

versichert.

Stimmt das wirk–

lich?

E. Steinherger -

ü.

Nein. Der gesetzliche

Versicherungsschutz be–

steht ohne Rücksicht dar–

auf, ob der Schulweg zu

Fuß, mit dem Rad, im

Schulbus oder einem öf–

fentlichen Verkehrsmittel

zurückgelegt wird. Sogar

wer als Anhalter fährt, ist

versichert.

..............

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede ·Anfrage

mit vollständi–

ger Absender–

angabe wird

beantwortet.

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S & W behan-

delt Ihre Zu–

schrift ver–

traulich. Bei

der Veröffent–

lichung wer–

den Name

und Adresse geändert.

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