sprecher finden sie in ei–
nem Religionslehrer, der
zugleich
Mitglied
im
Stadtrat und im Kreistag
ist. Er hält dort das The–
ma am Kochen. Auch die
lokale Presse, gut unter–
richtet von den Eltern, be–
ginnt Partei zu ergreifen.
Da zeigt sich der erste
Erfolg: Ein Schreiben des
Elternbeirats an den Stadt–
rat bewirkt dort eine Son–
dersitzung. Beschluß: Die
Auslagerung der lernbe–
hinderten Kinder soll nur
befristet gelten. jetzt führt
der Eltern-Helfer im Kreis–
tag einen zweiten hoff–
nungsvollen Beschluß im
Veto ohne
Wirkung
S
olche Affären erleben
Elternbeiräte
zum
Glück
nur selten.
Wenn es aber doch ein–
mal passiert, daß ein
Schüler von der Schule
fliegen soll, dann müssen
sie wissen, worauf's an–
kommt.
-)~r
siebzehnjährige
~hasiast
Peter K. hat
in einer bösen Schmäh–
schrift den jungen Lehrer
M. beleidigt, beschimpft
und sogar bedroht. Ein
Lausbubenstreich?
Eine
einmalige
Entgleisung?
Leider nein! Peter K. ist
kein
unbeschriebenes
Blatt, sondern seit Jahren
unrühmlich bekannt. Sein
Sündenregister liest sich
wie ein Fortsetzungskrimi.
Da gab es Flegeleien aller
Art, Schuleschwänzen, Un–
terschriftenfälschen usw.
Für den Disziplinaraus–
schuß der Schule ist sein
neues Bubenstück der
Tropfen, der das Faß zum
überlaufen bringt. Da Pe–
ter vor wenigen Monaten
die Entlassung schon an–
gedroht wurde, soll jetzt
Ernst gemacht werden.
Der Disziplinarausschuß
ist, laut ASchO, ein Gre–
mium, das an Gymnasien ·
immer dann zusammen-
Kreisausschuß herbei: Die
Stadt soll ein zwar ange–
jahrtes, aber leerstehen–
des Realschulgebäude auf–
möbeln und dorthin die
ausgelagerten Sonderschü–
ler heimführen.
Tatsächlich nach drei
Jahren Exil ist es geschafft:
Lehrer, Sonderschüler und
Eltern feiern die Einwei–
hung des neu herausge–
putzten Schulhauses und
die Rückkehr ins pädago–
gische Zentrum. "Ohne
den unermüdlichen Ein–
satz der Eltern hätten wir
das nie geschafft", sagt
der Schulleiter anerken–
nend.
e
tritt, wenn sich ein Schü–
ler eine schwere Verfeh–
lung zuschulden kommen
läßt. Dem Disziplinaraus–
schuß gehören neben
dem Leiter der Schule
und dessen ständigem
Vertreter sieben weitere
Mitglieder des Lehrerkol–
legiums an .. Er prüft den
Sachverhalt und verhängt
dann über den Delin–
quenten eine Ordnungs–
maßnahme. Die schwerste
ist die Entlassung.
Mit eingeschriebenem
Brief teilt die Schule Pe–
ters Eltern mit, daß ihr
Sohn entlassen werden
soll. Herr und Frau K.
sind zwar Kummer ge–
wöhnt. Diese Hiobsbot–
schaft aus dem Gymna–
sium aber trifft sie hart.
Hilfesuchend wenden sie
sich in einem Schreiben
an den Elternbeirat mit
der Bitte, das Schlimmste
·zu verhindern.
Damit ist der Elternbei–
rat offiziell eingeschaltet
und laut ASchO
§
40 ver–
pflichtet, im Entlassungs–
verfahren gegen Peter K.
tätig zu werden. Als er–
stes läßt er sich von der
Schule
das
Protokoll
der Disziplinarausschuß–
sitzung im Fall K. zusen-
den, um den Sachverhalt
zu studieren.
Darüber hinaus bittet
er den Delinquenten zu
einer Aussprache; denn
das steht dem Elternbei–
rat ebenso frei, wie die
Meinung von Peters Für–
sprecher
einzuholen.
Dann erwägen Elternbeirat
und Disziplinarausschuß
noch einmal gemeinsam
alle Für und Wider- auch
das sieht die Schulord–
nung vor. Und wirklich:
Peter K. hat Glück. Die
geheime Abstimmung des
Elternbeirats fällt zu sei–
nen Gunsten aus. Bis auf
eine Stimi'Ti't!-sind alle Bei–
räte gegen die Entlassung.
Der Elternbeiratsvorsit–
zende leitet nun das Ab–
stimmungsergebnis schrift–
lich an den Disziplinar–
ausschuß weiter, doch
diesen lassen die Argu–
mente der Eltern kalt: Pe–
ter soll von der Schule.
Den endgültigen Beschluß
gibt der Disziplinaraus–
schuß schriftlich dem El–
ternbeirat bekannt. Die–
ser bleibt seinerseits hart
und bestätigt in einer
zweiten Abstimmung das
Ergebnis der ersten.
Unverzüglich leiten die
Elternvertreter ihr Veto an
das Direktorat. Damit
steht Urteil gegen Urteil.
Peter müßte nun so lange
an der Schule bleiben,
bis der Ministerialbeauf–
tragte als \lnparteiischer
Dritter das letzte Wort
gesprochen hat.
So weit kommt es bei
Peter K. aber nicht mehr.
Zum allgemeinen Erstau–
nen tritt seine Entlassung
trotz Veto in Kraft. Er
fliegt von der Schule. Wie
das? wundert sich der El–
ternbeirat. Zählt unser
Veto nichts? Geht an die–
ser Schule noch alles mit
rechten Dingen zu? Ja,
es geht. Denn leider un–
terlief den Elternvertre–
tern im Kampfgetümmel
ein schwerwiegender Feh–
ler, der ihr Veto wirkungs–
los machte.
Denn, so bestimmt es
die ASchO: Der Elternbei–
rat kann nur dann rechts–
verbindlich Einspruch ge–
gen eine Entlassung er–
heben, wenn mindestens
drei Viertel aller seiner
Mitglieder dagegen stim–
men und zwar innerhalb
einer Frist von drei Un–
terrichtstagen. Von dem
Zeitpunkt an gerechnet,
in dem der Elternbeirats–
vorsitzende den Beschluß
des Disziplinarausschusses
erhalten hat. Im Entlas–
sungsverfahren von Peter
K. hatte der Elternbeirat
mit seinem Veto zwar die
Frist von drei Tagen ein–
gehalten, aber zur Ab–
stimmung nicht mehr alle
seine Mitglieder auf die
Beine gebracht. So kam
zwar wiederum eine gro–
ße Mehrheit zugunsten
Peters zustande, aber nur
M
anche Eltern verste–
hen unsere Aufgabe
leider ganz falsch",
klagt Herr P., seit Jahren
Vorsitzender des Eltern–
beirats einer Volksschule.
"Sie erwarten, daß wir
auf Biegen oder Brechen
ihre Partei ergreifen, ob
sie nun im Recht sind
oder nicht." Dann erzählt
er den Fall Angelika.
Die
Dreizehnjährige
brachte kurz hintereinan–
der ein paar schlechte
Noten in Mathematik
nach Hause.•Seit du den
Rektor in Mathematik
hast, geht es mit dir berg–
ab!" schimpft .die Mutter.
"Der kann mich nicht lei–
den", heult Angelika zu–
rück. "Immer hackt er auf
mir herum." Angelika
weiß, daß Mutter wie ei–
ne Löwin losgeht, wenn
ihr Liebling weint. Und in
der Tat: Sofort eilt sie
zum Vorsitzenden des El–
ternbeirats, Herrn P.: "Ich
verlange, daß Angelika in
die Parallelklasse versetzt
wird. Bitte drücken Sie
das
beim
Schulleiter
durch."
Schon am nächsten Tag
erbittet er beim Schullei–
ter einen Termin, um den
Fall zu besprechen. Ergeb–
nis: Ja, es stimme schon,
sagt der Schulleiter und
zugleich Angelikas Mathe–
matiklehrer, daß das Mäd–
chen schlechte Noten be–
kommen habe. Das liege
aber an ihrer nachlässigen
Mitarbeit. Er habe sie in
letzter Zeit häufig tadeln
müssen: wegen Schwatz–
haftigkeit, nicht gemach–
ter Hausaufgaben usw.
der anwesenden Mitglie–
der und nicht, wie vorge–
schrieben, aller Mitglieder.
Der Elternbeiratsvorsit–
zende im nachhinein:
"Hätte ich das gewußt,
wären die Stimmen der
verhinderten Mitglieder
eben schriftlich eingeholt
worden!" Das hätte aber
leider nichts geholfen: Ei–
ne Briefwahl sieht die
ASchO nicht vor.
•
Der kann
mich nicht
leiden
Einmal habe er sie sogar
beim Spicken erwischt.
Die Versetzung in die
Parallelklasse sei aber un–
begründet, er lehne sie
auch aus Gründen der
Schulorganisation ab.
Aber Angelikas Mutter
gibt nicht auf: "Das Kind
muß aus dieser Klasse
raus. Es ist dort todun–
glücklich. Ich verlange
vom Elternbeirat, daß er
das durchsetzt!"
Nun
kommt es - mit Einver–
ständnis der Mutter - zu
einer Aussprache zwi–
schen Angelika und dem
Elternbeirat. Ob sie denn
wirklich so ungerecht be–
handelt würde und sich
so unglücklich fühle?
Angelika bleibt dabei,
daß Herr F. einen Pick
auf sie hat. Aber sie
räumt auch die schlampig
gemachten Hausaufgaben
ein und das Spicken in
der Probearbeit. Auf die
Frage, ob sie selbst in ei–
ne andere Klasse möchte,
zuckt sie die Schultern.
· jetzt faßt der Elternbei–
rat den sehr richtigen Be–
schluß: Der Antrag von
Frau S. auf Versetzung
ihrer Tochter Angelika in
die Parallelklasse ist un–
begründet, er wird daher
nicht unterstützt.
"Das ist mir eine schö–
ne lnteressenvertretung!"
schimpft Frau S. und wen–
det sich an den Schulrat–
jedoch auch dort ohne
Erfolg. Seither ignoriert
Frau S. den Gruß des
EIternbei ratsvorsi tzenden,
wenn er ihr auf der Stra–
ße begegnet. Herr P. trägt
es mit Würde.
e
Sie uns Jhren Fall! Damit andere daraus lernen können.
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