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3. Verbindlicher Rahmen für Politische Bildung an den Schulen und Anknüpfungspunkte

für Schwerpunktsetzungen / fakultative Entwicklungsperspektiven

Gesamtkonzept für die Politische Bildung an bayerischen Schulen

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3.3  Politische Bildung in der Lehrerbildung und Lehrer-

fortbildung

Für jede Lehrerin und jeden Lehrer gilt die politische und verfassungsrechtliche

Treuepflicht (vgl. u. a.

Art. 96 BayVerf, Art. 187 BayVerf)

. Danach hat sich die

Lehrkraft in ihrem gesamten Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen

Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (GG) und der Bayerischen Verfas-

sung (BayVerf) zu bekennen und für ihre Erhaltung einzutreten.

Im Hinblick auf diese besondere Loyalitätspflicht ist die Politische Bildung da-

her auch umfassend in der Lehrerbildung institutionalisiert. Gemäß

Art. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)

müssen „Vorbildung und Aus-

bildung […] der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit gemäß den allgemeinen

Bildungszielen der Verfassung des Freistaates Bayern

[Art. 131 BayVerf

] und

den besonderen Bildungszielen des gegliederten Schulwesens in Bayern ent-

sprechen.“

In Bayern setzen sich angehende Lehrkräfte bereits in der ersten Phase der

Lehrerbildung mit Fragen der Wertebildung, Medienerziehung sowie weiteren

Aspekten der Politischen Bildung auseinander (vgl.

§32 LPO I „Erziehungs- wissenschaften“

).

Die Ausbildung im Fachbereich Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung

ist während des gesamten zweijährigen Vorbereitungsdienstes verpflichtend

für alle Studienreferendarinnen und -referendare vorgeschrieben. Im Rahmen

dieser Ausbildung werden u. a. Grundkenntnisse der politischen Ordnungsfor-

men rekapituliert und systematisiert sowie Werthaltungen reflektiert und auf

die Rolle als Lehrkraft bezogen. Im Fach Grundfragen der staatsbürgerlichen

Bildung werden zukünftige Lehrkräfte aller Fächer befähigt, die freiheitliche

demokratische Grundordnung profund zu vertreten, Politische Bildung als Un-

terrichtsprinzip im eigenen Fach zu berücksichtigen und den Lernenden ein

adäquates Demokratieverständnis zu vermitteln.

Ferner sind Lehrkräfte dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden (Lehrer-

dienstordnung

/LDO §9a Abs. 2

sowie Art.

20 BayLBG

). Lehrerfortbildung fin-

det in Bayern auf verschiedenen Ebenen statt: an zentraler Stelle über die Aka-

demie für Lehrerfortbildung und

Personalführung Dillingen (ALP)

, welche zum

Themenkreis „Politische Bildung“ auch mit der

Akademie für politische Bildung

in Tutzing sowie der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

kooperiert, als Regionale Lehrerfortbildung (RLFB), als Lokale Lehrerfortbildung

an den staatlichen Schulämtern und als Schulinterne Lehrerfortbildung (SchiLF).

Das Schwerpunktprogramm des Kultusministeriums für die Lehrerfortbildung

beschreibt als Orientierungsrahmen die Themen, die in der staatlichen Lehrer-

fortbildung auf allen diesen Ebenen bevorzugt zu berücksichtigen sind. Die für

jeweils zwei Jahre geltenden Schwerpunktprogramme enthalten regelmäßig

beispielsweise Themen wie „Werteerziehung“, „Interkulturelles und interre-

ligiöses Lernen“, „Förderung von Selbst- und Sozialkompetenz“, „Mobbing-

und Gewaltprävention“ sowie „Politische Bildung und Demokratieerziehung“.

Über Fortbildungsveranstaltungen werden darüber hinaus regelmäßig Impulse

Treuepflicht der

Lehrkräfte zur

freiheitlich-

demokratischen

Grundordnung

Politische Bildung

in der universitären

Lehrerausbildung

Grundfragen der

staatsbürgerlichen

Bildung im Vor-

bereitungsdienst

Politische Bildung

in der Fort- und

Weiterbildung der

Lehrkräfte