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Die Fachschaftsleitung am Gymnasium in Bayern

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2. Aufgaben: Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln

Im Funktionenkatalog (S. 6) wird hierzu Folgendes ausgeführt:

b) Qualitätsentwicklung im Vorfeld schriftlicher Leistungsnachweise (ge-

mäß dem Qualitätsverständnis im ISB-Leitfaden „Fachschaftsleitung“),

Durchsicht der Schulaufgaben und Kurzarbeiten bzw. in Fächern, in

denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, Durchsicht kleiner

schriftlicher Leistungsnachweise (insb. anfallende Stegreifaufgaben

und Kurzarbeiten), jeweils mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der An-

forderungen in einer für die Schulleitung und die Fachkollegin bzw.

den Fachkollegen transparenten Form regelmäßig zu gewährleisten,

Darüber hinaus bestehen keine expliziten Rechtsvorschriften zur Durchfüh-

rung, es sind deshalb verantwortungsvolle schulinterne Regelungen und Ab-

sprachen zur Respizienz unumgänglich. Die Verantwortung für die Qualität

der Leistungserhebungen an der einzelnen Schule trägt die Schulleitung. Aus

diesem Grund sollte (nicht nur) zu Beginn der Aufnahme der Respizienztätig-

keit eine Aussprache mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter über

1. die Grundsätze der Respizienz,

2. den Umfang und die Kriterien der Überprüfung sowie

3. das Prozedere des Respizienzverfahrens

stattfinden.

Grundsätze der Respizienz

Jede Respizienz erfolgt nach den Grundsätzen der

Angemessenheit,

Bedarfsgerechtheit und

Transparenz.

Umfang und Kriterien der Überprüfung

In Absprache mit der Schulleitung können Regelungen getroffen werden, die

den genannten Grundsätzen entsprechen. Als Diskussionsgrundlage vor Ort

kann das folgende Respizienzschema dienen:

schulinterne

Regelungen