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Die Fachschaftsleitung am Gymnasium in Bayern

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2. Aufgaben: Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln

2.1.5 Betreuung von Studienreferendarinnen und -referendaren

Zu den genuinen Aufgaben der Fachschaftsleitung gehört die Betreuung von

Studienreferendarinnen und -referendaren im Einsatzjahr.

Studienreferendarinnen und -referendare leisten diesen zwei Schulhalbjahre

umfassenden zweiten Ausbildungsabschnitt und damit die Hälfte des zwei-

jährigen Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Gymnasien außerhalb der

Seminarschule ab.

Aus ihrer Rolle der fachlichen Führung erwächst den Fachschaftsleitungen

hierbei die Mitwirkung an der Ausbildung der künftigen Fachlehrkräfte, z. B.

im Rahmen der Tätigkeiten als Betreuungslehrkraft während ihrer Tätigkeit an

der Einsatzschule und/oder als Fachschaftsleiterin bzw. Fachschaftsleiter an ei-

ner Schule mit Seminarausbildung im eigenen Fach.

Ausführliche Informationen hierzu sind in dem Leitfaden „Betreuung von Stu-

dienreferendarinnen und -referendaren“ unter

www.gymnasium2030.bayern. de/seminarausbildung

zusammengestellt.

2.2 … gemeinsam mit der Schulleitung

Die Unterstützung der Schulleitung in fachlichen Fragen ist eine der Kern-

aufgaben der Fachschaftsleitung. Diese Beratung dient neben der fundierten

Erfüllung unterschiedlicher Schulleitungsaufgaben vor allem der Qualitätssi-

cherung und Unterrichtsentwicklung im jeweiligen Fach und darüber hinaus

auch der systemischen Schulentwicklung. Zugleich ist damit häufig auch die

Unterstützung und Förderung der einzelnen Fachkolleginnen und -kollegen

verbunden.

Rechtliche Vorgaben

7

§ 35 Sätze 1 und 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG):

Beamtinnen und Beamte haben ihre Vorgesetzten zu beraten und zu un-

terstützen. Sie sind verpflichtet, ihre dienstlichen Anordnungen auszufüh-

ren und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen.

Die so genannte Loyalitätspflicht gegenüber den Vorgesetzten umfasst neben

der selbständigen und bestmöglichen Erledigung der übertragenen Aufgaben,

der Zuarbeit und der Beratung auf Anforderung der bzw. des Vorgesetzten

zwei weitere Aspekte: Einerseits impliziert die Unterstützung der Schulleiterin

bzw. des Schulleiters, sie oder ihn im ggf. zu suchenden Vier-Augen-Gespräch

auch eigeninitiativ auf eventuell von der Fachschaftsleitung bei der Schullei-

tung beobachtete Schwachpunkte oder Fehler klar und sachlich hinzuweisen

und Wege zu deren Behebung aufzuzeigen. Andererseits ist es für gelingen-

Qualitätssicherung

systemischen

Schulentwicklung

Loyalitätspflicht

7 Vgl. auch Funktionenkatalog (S. 6): „Die Fachschaftsleiterin bzw. der Fachschafts-

leiter unterstützt die Schulleitung sowie die Kolleginnen und Kollegen ...“