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2. Aufgaben: Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln

de Führung in der Schule als Ganzes und für die Glaubwürdigkeit gegenüber

Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern unab-

dingbar, dass Fachleitung und Schulleitung nach außen geschlossen auftreten.

Die Fachschaftsleitung stellt ihre Expertise in folgenden Zusammenhängen zur

Verfügung:

Sachaufwand

Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln

Gefährdungsbeurteilungen

Ausstattung von Fachräumen unter Beachtung der sicherheitsrelevanten

Aspekte

Gestaltung von Fachräumen, insbesondere im Fall von Sanierung oder

Neubau

Profilierung des Fachs, z. B.:

Schwerpunktsetzungen in Fachsitzungen

Qualitätssicherung und -entwicklung

Angebot von Profilfächern (siehe § 15 Abs. 1 und 2 GSO, Anlagen 1, 4

und 5 GSO), W- und P-Seminaren in einem Fach

Wahlunterrichtsangebot in einem Fach

Anregungen für fächerübergreifende Vorhaben

Koordination, z. B.:

Initiative zu Jahrgangsteams im Fach

Erstellen von Fortbildungsplänen

Vorschläge zur Unterrichtsverteilung

Prüfungswesen

Verständigung über schulbezogene, bayernweit und bundesweit gültige

fachliche Standards (z. B. KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schul-

abschluss und für die Allgemeine Hochschulreife)

Auswertung und Diksussion fachbezogener Ergebnisse (z. B. Jahrgangs-

stufentests, Abiturprüfung)

Vorschläge für die Besetzung von Prüfungsausschüssen

Überprüfung von Kolloquiumsthemen

Entscheidungen bei ungewöhnlichen Ergebnissen bei Leistungserhebungen

Stellungnahmen bei Beschwerdefällen