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2. Aufgaben: Unterstützen – Beraten – Gestalten – Entwickeln

Handlungs- bzw. Aufgabenfelder einer Fachschaftsleiterbesprechung sind

u. a.:

pädagogisch sinnvolle terminliche Koordination von Leistungserhebun-

gen (insbesondere bei praktischen und mündlichen Leistungserhebungen)

Förderung der Schulentwicklung, Umsetzung erzieherischer Leitthemen

im Fachunterricht

Absprachen bezüglich der Umsetzung der schulart- und fächerübergrei-

fenden Bildungs- und Erziehungsziele des Lehrplans

( https://www.lehr- planplus.bayern.de/uebergreifende-ziele/gymnasium )

gemeinsame Analyse von Leistungsergebnissen der Schule

Auslotung möglicher lokal oder regional geprägter fachlicher Schwer-

punktsetzungen in den verschiedenen Unterrichtsfächern

Vereinbaren gemeinsamer Standards im Bereich der Respizienz

Terminplanung und Gestaltung des Schullebens

Bei gelungener Moderation durch die Schulleitung wird die Fachschaftsleiter-

besprechung zu einem kooperativen und ideenreichen Gremium, das entschei-

dende Impulse für das Profil eines Gymnasiums gibt. Die Fachschaftsleiterbe-

sprechung stellt so ein wirksames Instrument der Förderung von Kooperation,

kreativer Ideenfindung, schulischer Entwicklung und Qualitätssicherung dar

und gewinnt als Forum zur Setzung fachlicher Akzente und deren interdiszip-

linäre Akzeptanz besondere Bedeutung.

Lehr- und Lernmittelausschuss

In diesem Gremium wird i. d. R. über die Vergabe der zur Verfügung stehen-

den Haushaltsmittel beraten und entschieden. Die Fachschaftsleiterin bzw. der

Fachschaftsleiter erhält hier einen Überblick über die an der Schule von einzel-

nen Fachschaften beantragten Anschaffungen und tritt als Interessenvertreter

des eigenen Faches auf. Bei der Vorbereitung der Ausschusssitzung empfiehlt

es sich, in der Fachschaft gemeinsame Vorstellungen hinsichtlich der benötig-

ten Anschaffungen zu entwickeln. Die fachliche Kompetenz einer Fachschafts-

leitung zeigt sich dabei auch im aktuellen Informationsstand über fachspezifi-

sche Publikationen sowie den Lehr- und Lernmittelmarkt.

Im Lehr- und Lernmittelausschuss gilt es jedoch, neben den eigenen Fach-

schaftsinteressen stets auch die Bedürfnisse eines schülergemäßen Unterrichts

für alle Fächer zu berücksichtigen.

Rechtliche Vorgaben

Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayEUG:

Bei Schulen mit mehr als 25 mit min-

destens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit beschäftigten Lehrkräften

werden für die Dauer eines Schuljahres ein Disziplinarausschuss und ein

Lehr- und Lernmittelausschuss

, die insoweit die Aufgaben der Lehrer-

konferenz wahrnehmen sowie sonstige Ausschüsse nach näherer Bestim-

mung der Schulordnung gebildet.

Aufgabenfelder

Lehr- und

Lernmittel-

ausschuss