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tanzt miteinander, wann immer dies

möglich ist. Im letzten Schuljahr fuhr

man sogar zusammen ins Schulland–

heim. Die Singspiele und Theater–

stücke, die regelmäßig zum Schuljah–

resende einstudiert und aufgeführt

werden, gehören zu den Höhepunk–

ten der gemeinsamen Arbeit.

"Themas

Vogelschreck", das

Singspiel , das diesmal vorbereitet

wird, erzählt von einer Vogelscheu–

che, die ein Bauer zum Schutz seiner

Felder aufstellt. Das Miteinander bei

den Proben macht den jungen Schau–

spielern, Musikanten und Sängern

offensichtlich .großen Spaß. Man

sieht nur strahlende Gesichter, und

bisweilen, wenn eine Szene beson–

ders gut gelungen ist, gibt es sponta–

nen Beifall. Angelika, 13, und Diet–

mar, 16, beide von Geburt an beh in-

dert, sind mit Begeisterung

bei der Sache und sorgen

mit Trommel und Schel len

für den richtigen Rhythmus.

Vol lkommen unbefangen,

herzlich, ja freundschaft–

lich gehen die Kinder mit–

einander um. Berührungs–

ängste gibt es nicht, und

falls einer der behinder–

ten Schüler Schwierigkei–

ten beim Sprechen eines

Textes oder beim Dar–

stellen einer Szene hat,

helfen die übrigen M it–

spieler bereitwillig über

die Hürde hinweg.

"Die Probleme, die

viele Erwachsene im

Umgang mit Behinder–

ten haben, existieren bei

unseren Schülern nicht

mehr", meint Konrektor

Josef Bertl von der

Volksschule ·Ruhstorf.

"Die Kinder lernen auf

spielerische Weise, un–

voreingenommen mit

Behinderten umzuge–

hen, ihre Schwächen

zu akzeptieren, aber

auch ihre Stärken zu

sehen. "

Die Zusammenar-

beit der beiden Schu–

len - dieses Fazit läßt

sich nach acht Jahren

ziehen - hat Vorur–

teile abgebaut, Ver–

ständnis füreinander

geweckt und die In–

tegration der Behin–

derten ein Stück vor–

angebracht.

Integration durch Koopera–

tion, so lautet ein wichtiger Grund–

satz der bayerischen Behinderten–

pädagogik. Gemeint ist damit, daß

sich Bayern zum gegliederten Schul–

wesen bekennt, in dem die Schulen

für Behinderte und Kranke ihren fe–

sten Platz haben; vorgesehen ist aber

auch, daß die allgemeinen Schulen mit

diesen Schulen zusammenarbeiten.

Für die Beschulung behinderter

Kinder gibt es eine Reihe von rechtl i–

chen Grundlagen. Das Bayerische

Gesetz über das Erziehungs- und .Un–

terrichtswesen (BayEUG) erläutert

z. B. in Art. 9: "Die Schulen für Behin–

derte und Kranke (Sonderschulen)

sind für Schüler bestimmt, die in ihrer

Entwicklung oder in ihrem Lernen

mindestens zeitweilig so beeinträch–

tigt sind, daß sie in den anderen ...

Schularten nicht oder nicht ausrei–

chend gefördert werden können."

Welche Schu lart ein Kind also be–

sucht, richtet sich nach seinen spezifi–

schen An lagen und nach seiner indi–

viduellen Behinderung. Eine schema–

tische Entscheidung, die den jeweili–

gen konkreten Fall außer acht läßt,

ist hier fehl am Platz. Das gemeinsa–

me Ziel von Eitern und Schulbehörde

muß die bestmögl iche Förderung des

behinderten Kindes sein. Die geeig–

nete Bi ldungseinrichtung kann somit

einmal eine allgemeine Schule sein,

.in einem anderen Fall eine Schule für

Behinderte mit ihren speziell ausge–

bildeten Lehrern, geringen Klassen–

stärken und behindertengerechten

Lehr- und Lernmethoden sowie be–

sonderen Hilfsmitteln.

Gemeinsam geht es besser.

Die schulische Integration, also der

gemeinsame Unterricht von Behin–

derten und Nichtbehinderten, wird

nicht abgelehnt; vielmehr kann es

Aufgabe einer jeden Schule sein, be–

hinderte Kinder zu unterrichten.

Grundbedingung ist allerdings im–

mer, daß die Schule die erforderli–

chen personellen und sachlichen

Voraussetzungen für eine hinreichen–

de Förderung des behinderten Schü–

lers bietet. Dabei muß auch eine " lei–

stungsmäßige Integration " erfolgen,

d. h., an den behinderten Schüler

werden die gleichen Anforderungen

gestellt wie an den nichtbehinderten.

Nur so läßt sich eine dauerhafte so–

ziale Eingliederung erreichen.

Um Behinderten den Zugang zu

SCHULE

aktuell

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