tanzt miteinander, wann immer dies
möglich ist. Im letzten Schuljahr fuhr
man sogar zusammen ins Schulland–
heim. Die Singspiele und Theater–
stücke, die regelmäßig zum Schuljah–
resende einstudiert und aufgeführt
werden, gehören zu den Höhepunk–
ten der gemeinsamen Arbeit.
"Themas
Vogelschreck", das
Singspiel , das diesmal vorbereitet
wird, erzählt von einer Vogelscheu–
che, die ein Bauer zum Schutz seiner
Felder aufstellt. Das Miteinander bei
den Proben macht den jungen Schau–
spielern, Musikanten und Sängern
offensichtlich .großen Spaß. Man
sieht nur strahlende Gesichter, und
bisweilen, wenn eine Szene beson–
ders gut gelungen ist, gibt es sponta–
nen Beifall. Angelika, 13, und Diet–
mar, 16, beide von Geburt an beh in-
dert, sind mit Begeisterung
bei der Sache und sorgen
mit Trommel und Schel len
für den richtigen Rhythmus.
Vol lkommen unbefangen,
herzlich, ja freundschaft–
lich gehen die Kinder mit–
einander um. Berührungs–
ängste gibt es nicht, und
falls einer der behinder–
ten Schüler Schwierigkei–
ten beim Sprechen eines
Textes oder beim Dar–
stellen einer Szene hat,
helfen die übrigen M it–
spieler bereitwillig über
die Hürde hinweg.
"Die Probleme, die
viele Erwachsene im
Umgang mit Behinder–
ten haben, existieren bei
unseren Schülern nicht
mehr", meint Konrektor
Josef Bertl von der
Volksschule ·Ruhstorf.
"Die Kinder lernen auf
spielerische Weise, un–
voreingenommen mit
Behinderten umzuge–
hen, ihre Schwächen
zu akzeptieren, aber
auch ihre Stärken zu
sehen. "
Die Zusammenar-
beit der beiden Schu–
len - dieses Fazit läßt
sich nach acht Jahren
ziehen - hat Vorur–
teile abgebaut, Ver–
ständnis füreinander
geweckt und die In–
tegration der Behin–
derten ein Stück vor–
angebracht.
Integration durch Koopera–
tion, so lautet ein wichtiger Grund–
satz der bayerischen Behinderten–
pädagogik. Gemeint ist damit, daß
sich Bayern zum gegliederten Schul–
wesen bekennt, in dem die Schulen
für Behinderte und Kranke ihren fe–
sten Platz haben; vorgesehen ist aber
auch, daß die allgemeinen Schulen mit
diesen Schulen zusammenarbeiten.
Für die Beschulung behinderter
Kinder gibt es eine Reihe von rechtl i–
chen Grundlagen. Das Bayerische
Gesetz über das Erziehungs- und .Un–
terrichtswesen (BayEUG) erläutert
z. B. in Art. 9: "Die Schulen für Behin–
derte und Kranke (Sonderschulen)
sind für Schüler bestimmt, die in ihrer
Entwicklung oder in ihrem Lernen
mindestens zeitweilig so beeinträch–
tigt sind, daß sie in den anderen ...
Schularten nicht oder nicht ausrei–
chend gefördert werden können."
Welche Schu lart ein Kind also be–
sucht, richtet sich nach seinen spezifi–
schen An lagen und nach seiner indi–
viduellen Behinderung. Eine schema–
tische Entscheidung, die den jeweili–
gen konkreten Fall außer acht läßt,
ist hier fehl am Platz. Das gemeinsa–
me Ziel von Eitern und Schulbehörde
muß die bestmögl iche Förderung des
behinderten Kindes sein. Die geeig–
nete Bi ldungseinrichtung kann somit
einmal eine allgemeine Schule sein,
.in einem anderen Fall eine Schule für
Behinderte mit ihren speziell ausge–
bildeten Lehrern, geringen Klassen–
stärken und behindertengerechten
Lehr- und Lernmethoden sowie be–
sonderen Hilfsmitteln.
Gemeinsam geht es besser.
Die schulische Integration, also der
gemeinsame Unterricht von Behin–
derten und Nichtbehinderten, wird
nicht abgelehnt; vielmehr kann es
Aufgabe einer jeden Schule sein, be–
hinderte Kinder zu unterrichten.
Grundbedingung ist allerdings im–
mer, daß die Schule die erforderli–
chen personellen und sachlichen
Voraussetzungen für eine hinreichen–
de Förderung des behinderten Schü–
lers bietet. Dabei muß auch eine " lei–
stungsmäßige Integration " erfolgen,
d. h., an den behinderten Schüler
werden die gleichen Anforderungen
gestellt wie an den nichtbehinderten.
Nur so läßt sich eine dauerhafte so–
ziale Eingliederung erreichen.
Um Behinderten den Zugang zu
SCHULE
aktuell
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