)
*
Viele Eitern haben Schulprobleme
Angebot ausgeschlagen
Immer wieder kann
man hören, daß die
Früherkennung von
Körperschädigungen
und Krankheiten
die Kinder vor
Spätfolgen bewah–
ren kann. Warum
werden die Kinder
dann erst' ab
Schuleintritt vom
Arzt in der Schule
untersucht und
nicht schon
früher?"
Renate Kurn - A.
Jeder Mutter wird bei
der Geburt eines Kindes
ein "Untersuchungsheft
für Kinder" ausgehän–
digt, das allen· Mitglie–
dern gesetzlicher Kran–
kenkassen sieben ko–
stenfreie Untersuchun–
gen des Kindes anbie–
tet. Nach
§
181
der
Reichsversicherungsord–
nung müssen die Ko–
sten dieser Vorsorgeun–
tersuchungen von allen
gesetzlichen
Kranken–
kassen
übernommen
werden. Trotz diesem
großzügigen
Angebot
folgen nur wenige Müt–
ter dieser Einladung.
Das Untersuchungsheft
sieht vor: die Erstunter–
suchung am Tage der
Geburt, die Neugebore–
nen-Basisuntersuchung
zwischen dem 5. und
10.
Lebenstag (diese
beiden Untersuchungen
finden meist in der Kli–
nik statt), eine Umer–
suchung in der 4., spä–
testens 6. Lebenswoche,
eine weitere im 4. bis
6. Lebensmonat,
die
fünfte im 9. bis 12. und
die sechste im 21. bis
24.
Lebensmonat Eine
siebente - Untersuchung
ist dann noch im 4. Le–
bensjahr vorgesehen.
Die Eitern können
ihre Kinder vom Haus–
arzt oder von einem
Kinderarzt untersuchen
lassen. Das Bayerische
Staatsministerium
für
Arbeit und Sozialord–
nung mußte leider fest–
stellen : Nur wenige Ei–
tern nehmen diese ärzt–
liche Überwachung nach
der dritten Untersu–
chung noch wahr. Oft
sehr zum Schaden der
Kinder.
*
Alles
erstattet
"Ihr Beitrag
"Geldsegen auf
vielen Wegen"
zählt auf, nach
welchen Gesetzen
bedürftige Schü–
ler, Studenten
usw. eine finan–
zielle Ausbil–
dungsförderung
erhalten. Aber
gibt es nicht
auch eine spe–
zielle Förderung
fÜr Kinder von
Kriegsbeschädig–
ten und Waisen?"
Edmund Kölber-H.
Sie haben recht: Au–
ßer den von SCHULE
&
WIR in Heft 3/74 ge–
nannten
Gesetzen
kommt auch das Bun–
desversorgungsgesetz
(BVG) mit den
§§
25
ff.
zu Hilfe. Danach wird
die Erziehung und Aus–
bildung der Kinder von
Kriegsbeschädigten und
*
S
&
W möchte helfen. *Mit amtlichen Informationen ·
Kriegswaisen sowie von
Wehrdienst- und Wehr–
ersatzdienstgeschädigten
wie folgt finanziert:
Er–
stattet werden Schulgel–
der, Schulgebühren so–
wie die Kosten für Fahr–
karten, Bücher, Berufs–
kleidung, Lebensunter–
halt und sogar für Nach–
hilfestunden. Zuständig
für Anträge und Aus–
künfte sind die Kriegs–
opferfürsorgestellen bei
Landratsämtern
und
kreisfreien Städten. Die
Förderung von Studen–
ten regeln die Hauptfür–
sargesstellen der Regie–
rungen .
*
Abschluß
bestätigt
"Mein Sohn besucht
die 8. Klasse
eines Gymnasiums.
Er ist einmal
sitzengeblieben
und will im Som–
mer die Schule
verlassen. Zur
~auptschule
geht
er nicht mehr zu–
rück, weil er dann
seine
9
Schul–
pflichtjahre ohne–
hin hinter sich
hat. Gibt es einen
Weg, daß er doch
noch zu einem
Schulabschluß
kommt?"
R. Kapfinger - B.
Am Ende der 8. Klas–
se eines Gymnasiums,
einer Real- oder Wirt–
schaftsschule kann sich
ein Schüler, wenn er
nicht mehr volksschul–
pflichtig ist, den erfolg–
reichen Hauptschulab–
schluß auf Antrag im
Abgangszeugnis bestäti–
gen lassen. Vorausset–
zung: Mindestnote 4 in
Religion, Deutsch, Eng–
lisch, Mathematik, Phy–
sik, Biologie, Erdkunde,
Geschichte, Kunsterzie–
hung und Musik (auch
in Handarbeiten, wenn
es Vorrückungsfach an
der Schule ist). Noten
in
anderen
Fächern
spielen keine Rolle.
Anspruch
berechtigt
"Sie schreiben in
Ihrem Beispiel
"Geld für Spitzen–
studenten", daß
selbst bei einem
Monatsverdienst
der Eltern von
5000,-- DM ein
Stipendium für
Hochbegabte in
Höhe von 200,-- DM
gewährt werden
kann. Unsere Er–
fahrungen sind
anders: meine Frau
und ich sind
Beamte und ver–
dienen zusammen iw
Monat 5048,-- DM
brutto. Der
Antra~
auf Begabtenförde–
rung für unseren
Sohn wurde abge–
lehnt, weil angeb–
lich unser Einkom–
men zu hoch ist.
Was stimmt denn
nun eigentlich?"
Herman Wolff - G.
lieh, im Falle eines selb–
ständigen
Geschäfts–
mannes mit gleich ho–
hem Einkommen jedoch
schon.
Ab 1.
10.
74 hat sich
neuerdings die Lage ge–
ändert: Wegen der ge–
stiegenen
Lebenshal–
tungskosten und zur
Anpassung an die all–
gemeine Einkommens–
entwicklung hat das
Bayerische Kultusmini–
sterium das Stipendium
für besonders Begabte,
die Freibeträge für das
anzurechnende Einkom–
men und die Pauscha–
len zur sozialen Siche–
rung beträchtlich erhöht.
So wurde das monat–
liche Stipendium für die
.nicht bei den Eitern
wohnenden Studieren–
den von
500,-
DM auf
580,-
DM und der mo–
natliche Freibetrag für
das anzurechnende El–
terneinkommen
von
2000,-
DM auf
2300,–
DM angehoben. Im
Hinblick auf die am
1. 10.
1974 in Kraft ge–
tretenen Änderungen ist
es wahrscheinlich, daß
bei den der -Anfrage zu–
grunde liegenden Ein–
kommensverhältnissen
zumindest ein Teilbe–
trag des Stipendiums
gewährt werden kann.
SCHULE & WIR emp–
fiehlt daher, möglichst
bald bei der zuständi–
gen Hochschule einen
Förderungsantrag einzu–
reichen.
*
Schreiben Sie an:
Redaktion
SCHULE
&
WIR_
SCHULE & WIR ging
in seinem Beispiel da–
von aus, daß der Vater
des geförderten Studen–
ten selbständiger Ge–
schäftsmann ist Ihm
stand dann eine Pau–
schale zur sozialen Si–
cherung in Höhe von
25% des Bruttoeinkom–
mens zu, und zwar bis
zu einer Höchstgrenze
von
5400,-
DM jährlich.
...,
8 München 2
Der Freibetrag zur so-
•lSalvatorstr. 2
zialen Sicherung für so-
Jede Anfrage
genannte "nichtrenten-
mit vollständl-
versicherungspflichtige __ ...........
ger Absender-
Arbeitnehmer", zu de-
angabewird
nen Sie als Beamter
beantwortet.
zählen, betrug bish-er
S
&
W behan-
nur
güfo
des Nettoein-
delt Ihre Zu-
kommens bis maximal
schrift ver-
1900,-
DM pro Jahr.
traulich. Bei
Aus diesem Grund war
der Veröffentlichung
in Ihrem Falle leider
werden Name und
keine Förderung mög-
Adresse geändert.
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