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)

*

Viele Eitern haben Schulprobleme

Angebot ausgeschlagen

Immer wieder kann

man hören, daß die

Früherkennung von

Körperschädigungen

und Krankheiten

die Kinder vor

Spätfolgen bewah–

ren kann. Warum

werden die Kinder

dann erst' ab

Schuleintritt vom

Arzt in der Schule

untersucht und

nicht schon

früher?"

Renate Kurn - A.

Jeder Mutter wird bei

der Geburt eines Kindes

ein "Untersuchungsheft

für Kinder" ausgehän–

digt, das allen· Mitglie–

dern gesetzlicher Kran–

kenkassen sieben ko–

stenfreie Untersuchun–

gen des Kindes anbie–

tet. Nach

§

181

der

Reichsversicherungsord–

nung müssen die Ko–

sten dieser Vorsorgeun–

tersuchungen von allen

gesetzlichen

Kranken–

kassen

übernommen

werden. Trotz diesem

großzügigen

Angebot

folgen nur wenige Müt–

ter dieser Einladung.

Das Untersuchungsheft

sieht vor: die Erstunter–

suchung am Tage der

Geburt, die Neugebore–

nen-Basisuntersuchung

zwischen dem 5. und

10.

Lebenstag (diese

beiden Untersuchungen

finden meist in der Kli–

nik statt), eine Umer–

suchung in der 4., spä–

testens 6. Lebenswoche,

eine weitere im 4. bis

6. Lebensmonat,

die

fünfte im 9. bis 12. und

die sechste im 21. bis

24.

Lebensmonat Eine

siebente - Untersuchung

ist dann noch im 4. Le–

bensjahr vorgesehen.

Die Eitern können

ihre Kinder vom Haus–

arzt oder von einem

Kinderarzt untersuchen

lassen. Das Bayerische

Staatsministerium

für

Arbeit und Sozialord–

nung mußte leider fest–

stellen : Nur wenige Ei–

tern nehmen diese ärzt–

liche Überwachung nach

der dritten Untersu–

chung noch wahr. Oft

sehr zum Schaden der

Kinder.

*

Alles

erstattet

"Ihr Beitrag

"Geldsegen auf

vielen Wegen"

zählt auf, nach

welchen Gesetzen

bedürftige Schü–

ler, Studenten

usw. eine finan–

zielle Ausbil–

dungsförderung

erhalten. Aber

gibt es nicht

auch eine spe–

zielle Förderung

fÜr Kinder von

Kriegsbeschädig–

ten und Waisen?"

Edmund Kölber-H.

Sie haben recht: Au–

ßer den von SCHULE

&

WIR in Heft 3/74 ge–

nannten

Gesetzen

kommt auch das Bun–

desversorgungsgesetz

(BVG) mit den

§§

25

ff.

zu Hilfe. Danach wird

die Erziehung und Aus–

bildung der Kinder von

Kriegsbeschädigten und

*

S

&

W möchte helfen. *Mit amtlichen Informationen ·

Kriegswaisen sowie von

Wehrdienst- und Wehr–

ersatzdienstgeschädigten

wie folgt finanziert:

Er–

stattet werden Schulgel–

der, Schulgebühren so–

wie die Kosten für Fahr–

karten, Bücher, Berufs–

kleidung, Lebensunter–

halt und sogar für Nach–

hilfestunden. Zuständig

für Anträge und Aus–

künfte sind die Kriegs–

opferfürsorgestellen bei

Landratsämtern

und

kreisfreien Städten. Die

Förderung von Studen–

ten regeln die Hauptfür–

sargesstellen der Regie–

rungen .

*

Abschluß

bestätigt

"Mein Sohn besucht

die 8. Klasse

eines Gymnasiums.

Er ist einmal

sitzengeblieben

und will im Som–

mer die Schule

verlassen. Zur

~auptschule

geht

er nicht mehr zu–

rück, weil er dann

seine

9

Schul–

pflichtjahre ohne–

hin hinter sich

hat. Gibt es einen

Weg, daß er doch

noch zu einem

Schulabschluß

kommt?"

R. Kapfinger - B.

Am Ende der 8. Klas–

se eines Gymnasiums,

einer Real- oder Wirt–

schaftsschule kann sich

ein Schüler, wenn er

nicht mehr volksschul–

pflichtig ist, den erfolg–

reichen Hauptschulab–

schluß auf Antrag im

Abgangszeugnis bestäti–

gen lassen. Vorausset–

zung: Mindestnote 4 in

Religion, Deutsch, Eng–

lisch, Mathematik, Phy–

sik, Biologie, Erdkunde,

Geschichte, Kunsterzie–

hung und Musik (auch

in Handarbeiten, wenn

es Vorrückungsfach an

der Schule ist). Noten

in

anderen

Fächern

spielen keine Rolle.

Anspruch

berechtigt

"Sie schreiben in

Ihrem Beispiel

"Geld für Spitzen–

studenten", daß

selbst bei einem

Monatsverdienst

der Eltern von

5000,-- DM ein

Stipendium für

Hochbegabte in

Höhe von 200,-- DM

gewährt werden

kann. Unsere Er–

fahrungen sind

anders: meine Frau

und ich sind

Beamte und ver–

dienen zusammen iw

Monat 5048,-- DM

brutto. Der

Antra~

auf Begabtenförde–

rung für unseren

Sohn wurde abge–

lehnt, weil angeb–

lich unser Einkom–

men zu hoch ist.

Was stimmt denn

nun eigentlich?"

Herman Wolff - G.

lieh, im Falle eines selb–

ständigen

Geschäfts–

mannes mit gleich ho–

hem Einkommen jedoch

schon.

Ab 1.

10.

74 hat sich

neuerdings die Lage ge–

ändert: Wegen der ge–

stiegenen

Lebenshal–

tungskosten und zur

Anpassung an die all–

gemeine Einkommens–

entwicklung hat das

Bayerische Kultusmini–

sterium das Stipendium

für besonders Begabte,

die Freibeträge für das

anzurechnende Einkom–

men und die Pauscha–

len zur sozialen Siche–

rung beträchtlich erhöht.

So wurde das monat–

liche Stipendium für die

.nicht bei den Eitern

wohnenden Studieren–

den von

500,-

DM auf

580,-

DM und der mo–

natliche Freibetrag für

das anzurechnende El–

terneinkommen

von

2000,-

DM auf

2300,–

DM angehoben. Im

Hinblick auf die am

1. 10.

1974 in Kraft ge–

tretenen Änderungen ist

es wahrscheinlich, daß

bei den der -Anfrage zu–

grunde liegenden Ein–

kommensverhältnissen

zumindest ein Teilbe–

trag des Stipendiums

gewährt werden kann.

SCHULE & WIR emp–

fiehlt daher, möglichst

bald bei der zuständi–

gen Hochschule einen

Förderungsantrag einzu–

reichen.

*

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE

&

WIR_

SCHULE & WIR ging

in seinem Beispiel da–

von aus, daß der Vater

des geförderten Studen–

ten selbständiger Ge–

schäftsmann ist Ihm

stand dann eine Pau–

schale zur sozialen Si–

cherung in Höhe von

25% des Bruttoeinkom–

mens zu, und zwar bis

zu einer Höchstgrenze

von

5400,-

DM jährlich.

...,

8 München 2

Der Freibetrag zur so-

•lSalvatorstr. 2

zialen Sicherung für so-

Jede Anfrage

genannte "nichtrenten-

mit vollständl-

versicherungspflichtige __ ...........

ger Absender-

Arbeitnehmer", zu de-

angabewird

nen Sie als Beamter

beantwortet.

zählen, betrug bish-er

S

&

W behan-

nur

güfo

des Nettoein-

delt Ihre Zu-

kommens bis maximal

schrift ver-

1900,-

DM pro Jahr.

traulich. Bei

Aus diesem Grund war

der Veröffentlichung

in Ihrem Falle leider

werden Name und

keine Förderung mög-

Adresse geändert.

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