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Fortsetzung von Seite 14

Grundgesetzes. Wer der

Trennung das Wort redet,

handelt verfassungswidrig.

e

Mag die Wiedervereini–

gung derzeit auch uner–

reichbar erscheinen, so soll

sie im Unterricht dennoch

als unverzichtbares nationa–

les Ziel behandelt werden.

e

Die deutsche Wieder–

vereinigung ist keine nach

rückwärts

gewandte

"Reichsromantik", sondern

ein Ziel, das dem Frieden

und der Zukunft Europas

dient.

e

Die deutsche Nation

überstand die Katastrophe

des Jahres

1945.

Auch

wenn sie derzeit keinen ge-

420 Kilometer lang und 500

Meter breit zieht s1ch die

unmenschliche Todes–

schneise zwischen Bayern

und Thüringen hin.

(Freig. Reg. v. Obb. Nr. GS 300/8616)

•••

die Tragödie der Trennung

meinsamen Staat besitzt,

lebt ihre Einheit in der ge–

meinsamen Sprache, Ge–

schichte und Kultur.

e

Wer das DDR-Herr–

schaftssystem mit der west–

deutschen Gesellschaftsord–

nung vergleicht, hat als

Wertmaßstab stets

das

Grundgesetz anzulegen.

e

Es ist unangebracht und

unangemessen, den Deut–

schen der DDR in der Pose

des reichen Vetters zu be–

gegnen. Unter der schweren

Belastung des kommunisti–

schen Zwangsregimes ist

ihre Aufbauleistung nach

dem

Krieg respektabel

genug.

e

Wer für die Deutschen

hinter dem Eisernen Vor–

hang die Gewährung der

Menschenrechte

fordert,

der mischt sich nicht in Din–

ge ein, die ihn nichts ange–

hen.

Selbstbestimmung,

Meinungsfreiheit und Frei–

zügigkeit werden in der

DDR nach wie vor mit Fü–

ßen getreten. Dabei hat sich

das dortige Regime aus–

drücklich verpflichtet, sie

einzuhalten, nämlich durch

die Unterzeichnung der

UNO-Charta

und

der

Schlußakte von Helsinki.

e

Aus dem Grundvertrag

zwischen der Bundesrepu–

blik Deutschland und der

DDR kann nicht die völker–

rechtliche Anerkennung der

DDR abgeleitet werden.

Ein eigenes Schulfach

"Wiedervereinigung" sieht

die Vereinbarung der Kul–

tusminister selbstverständ–

lich nicht vor. Deutschland

soll aber überall dort behan–

delt werden, wo sich dieses

Thema anbietet. Dazu eig–

nen sich vorzugsweise die

Fächer Geschichte, Sozial–

kunde, Gemeinschaftskun–

de, Erdkunde und Deutsch.

Aber auch im Kunst- und

Musikunterricht gibt es An–

satzpunkte.

16

Bereits am Ende der

Grundschule müssen die

Schüler

wissen,

daß

Deutschland ein geteiltes

land ist und Berlin seine al–

te Hauptstadt. Die Schüler

sind auch mit der deutschen

Nachkriegsgeschichte ver–

traut zu machen, besonders

in den Abschlußklassen. Sie

müssen wissen, wie es zu

der unnatürlichen Teilung

kam, zur Abtrennung der

deutschen Ostgebiete, zur

Vertreibung der Deutschen

aus diesen Gebieten, zur

Entstehung der Bundesrepu–

blik Deutschland und der

DDR.

Im

Erdkundeunterricht

dürfen nicht nur westdeut–

sche Landschaften vorge–

stellt werden, sondern auch

Raumbeispiele aus Mittel–

und Ostdeutschland sind zu

behandeln. Die Vereinba–

rung der Kultusminister be–

rührt auch die Verfasser

und Verleger von Schulbü–

chern. Sie sollen den Inhalt

der getroffenen Vereinba–

rungen berücksichtigen und

in die Tat umsetzen.

Wer zweifelt, ob das Stre–

ben nach der deutschen Ein–

heit auch völkerrechtlich in

Ordnung und legitim ist,

den belehren internationale

Abkommen und ein höchst–

richterliches Urteil mit Ge–

setzeskraft eines besseren.

Im sogenannten Londoner

Protokoll verpflichteten sich

die USA, Großbritannien

und die Sowjetunion am

12.

September

1944:

"Deutsch–

land wird innerhalb seiner

Grenzen, wie sie am

31.

Dezember

1937

bestanden,

zum Zwecke der Besatzung

in vier Zonen eingeteilt."

Wenig später machten

die Siegermächte in derBer–

liner Erklärung vom 5. 6.

1945

klar: Die Übernahme

der Regierungsgewalt und

Befugnisse bedeutet keine

Annektierung deutscher Ge-

biete. Auch das Potsdamer

Abkommen vom

i.

8. 1945

beschloß keine Annektio–

nen. Die Siegermächte ka–

men lediglich überein, die

Gebiete östlich von Oder

und Neiße bis zur endgülti–

gen Regelung in einem Frie–

densvertrag teils unter so–

wjetische und teils unter pol–

nische Verwaltung zu stellen.

Auf dieser völkerrechtlich

eindeutigen Lage baut auch

das Bundesverfassungsge–

richt sein "Grundvertragsur–

teil" vom

31.

Juli

1973

auf.

Ganz klar heißt es hier:

"Das Deutsche Reich be–

steht fort, besitzt nach wie

vor Rechtsfähigkeit, ist aller–

dings als Gesamtstaat man–

gels Organisation. . . selbst

nicht handlungsfähig."

Wenn sich das deutsche

Volk also mit der Teilung

abfindet, sagt es ja zu einem

Zustand, den ihm nicht ein–

mal die Siegermächte nach

dem zweiten Weltkrieg zu–

muten wollten. Darum sind

der Wunsch und das Stre–

ben nach Einheit legitim.

Allen Deutschen sollte sie -

zumindest als Langzeitziel–

immer vor Augen stehen.

Vorbild und Ansporn kön–

nen dabei die Polen sein.

Dieses Volk hat sich nach

der Teilung im

18.

Jahrhun–

dert zu keiner Zeit mit sei–

nem Schicksal abgefunden.

Es hat vielmehr mutig und

beharrlich gekämpft und

das Ziel der nationalen Ein–

heit nach

200

Jahren end–

lich erreicht.

Was können wir aus die–

sem Beispiel lernen? Er–

stens: Nur das Volk, das

sich und seine Einheit selbst

aufgibt, ist verloren. Zwei–

tens: Die Korrektur völker–

rechtswidriger Akte geht

nicht von heute auf morgen

und schon gar nicht von al–

feine. Aber was sollen wir

im freien Teil Deutschlands

für die Einheit unseres Va–

terlandes tun? Die Anord–

nung der Kultusminister zur

Beschäftigung mit der deut–

schen Frage im Unterricht

ist wichtig und wertvoll.

Aber sie kann nicht alles

sein. Auch neben und nach

der Schule gibt es viel zu tun:

e

Schreiben wir Briefe,

schicken wir Pakete in den

anderen Teil Deutschlands!

Wer keine Verwandten oder

Freunde drüben hat, der

wendet sich an die Aktion

"Brücke der Liebe" in

8500

Nürnberg

1,

Postfach

2311.

Dort erhält er die Anschrif–

ten von Menschen hinter

dem Eisernen Vorhang, die

für jeden Kontakt mit uns

dankbar sind.

e

Unterstützen wir Orga–

nisationen wie die Gesell–

schaft für Menschenrechte

e. V., Kaiserstraße

40,

Post–

fach

2965

in

6000

Frankfurt/

Main! Sie setzt sich weltweit

für Unterdrückte ein, die

ihre Menschenrechte ge–

waltlos verwirklichen wollen.

e

Organisieren wir Vorträ–

ge, Aktions- und lnforma–

tionsabende! Die Gesell–

schaft für Menschenrechte

vermittelt dafür Referenten,

etwa frühere Bewohner der

DDR, die aus eigener ,.An–

schauung berichten können.

e

Bauen wir einen Infor–

mationsstand auf, verteilen

wir Flugblätter, sammeln

wir Unterschriften und

Spenden! Auch ein Artikel

in der Schülerzeitung oder

eine Plakat-Aktion dienen

der guten Sache. Die Ge–

sellschaft für Menschen–

rechte liefert dafür Unter–

lagen.

e

Halten wir Filmveran–

staltungen ab! Führen wir

dabei zum Beispiel den

Streifen von Rainer Kunze

"Die wunderbaren Jahre"

vor. Er zeigt ein erschüttern–

des Bild über die Unfreiheit

der Jugend in der DDR. Der

Film ist übrigens in Bayern

auch für den Gebrauch an

Schulen zugelassen.

e

Fahren wir an die Zo–

nengrenze! Ihr trostloser

Anblick überzeugt mehr als

Worte. Amtliches Informa–

tionsmaterial für solche Stu–

dienfahrten gibt es kostenlos

bei der Bayerischen Staats–

kanzlei, Prinzregentenstra–

ße

7, 8000

München

22.

e

Besuchen wir die DDR–

trotz der hochgeschraubten

Zwangsumtauschsätze! Ein

evangelischer Geistlicher

von drüben mahnte kürzlich

auf der Synode in Bayreuth:

"Bleiben Sie, wenn es Ihnen

zu viel Geld ist, eben nur

halb so lange, bringen sie

keine Geschenke mit, aber

kommen Sie um Gottes wil–

len!"

...

ein Thema

für

die Schule.

p

Warnschilder

sogar im

Wasser!

o-–

Systemdt.

innerdeut–

schen Abrie–

gelung ist

rückenlos bis

ins Absurde.