Fortsetzung von Seite 14
Grundgesetzes. Wer der
Trennung das Wort redet,
handelt verfassungswidrig.
e
Mag die Wiedervereini–
gung derzeit auch uner–
reichbar erscheinen, so soll
sie im Unterricht dennoch
als unverzichtbares nationa–
les Ziel behandelt werden.
e
Die deutsche Wieder–
vereinigung ist keine nach
rückwärts
gewandte
"Reichsromantik", sondern
ein Ziel, das dem Frieden
und der Zukunft Europas
dient.
e
Die deutsche Nation
überstand die Katastrophe
des Jahres
1945.
Auch
wenn sie derzeit keinen ge-
420 Kilometer lang und 500
Meter breit zieht s1ch die
unmenschliche Todes–
schneise zwischen Bayern
und Thüringen hin.
(Freig. Reg. v. Obb. Nr. GS 300/8616)
•••
die Tragödie der Trennung
meinsamen Staat besitzt,
lebt ihre Einheit in der ge–
meinsamen Sprache, Ge–
schichte und Kultur.
e
Wer das DDR-Herr–
schaftssystem mit der west–
deutschen Gesellschaftsord–
nung vergleicht, hat als
Wertmaßstab stets
das
Grundgesetz anzulegen.
e
Es ist unangebracht und
unangemessen, den Deut–
schen der DDR in der Pose
des reichen Vetters zu be–
gegnen. Unter der schweren
Belastung des kommunisti–
schen Zwangsregimes ist
ihre Aufbauleistung nach
dem
Krieg respektabel
genug.
e
Wer für die Deutschen
hinter dem Eisernen Vor–
hang die Gewährung der
Menschenrechte
fordert,
der mischt sich nicht in Din–
ge ein, die ihn nichts ange–
hen.
Selbstbestimmung,
Meinungsfreiheit und Frei–
zügigkeit werden in der
DDR nach wie vor mit Fü–
ßen getreten. Dabei hat sich
das dortige Regime aus–
drücklich verpflichtet, sie
einzuhalten, nämlich durch
die Unterzeichnung der
UNO-Charta
und
der
Schlußakte von Helsinki.
e
Aus dem Grundvertrag
zwischen der Bundesrepu–
blik Deutschland und der
DDR kann nicht die völker–
rechtliche Anerkennung der
DDR abgeleitet werden.
Ein eigenes Schulfach
"Wiedervereinigung" sieht
die Vereinbarung der Kul–
tusminister selbstverständ–
lich nicht vor. Deutschland
soll aber überall dort behan–
delt werden, wo sich dieses
Thema anbietet. Dazu eig–
nen sich vorzugsweise die
Fächer Geschichte, Sozial–
kunde, Gemeinschaftskun–
de, Erdkunde und Deutsch.
Aber auch im Kunst- und
Musikunterricht gibt es An–
satzpunkte.
16
Bereits am Ende der
Grundschule müssen die
Schüler
wissen,
daß
Deutschland ein geteiltes
land ist und Berlin seine al–
te Hauptstadt. Die Schüler
sind auch mit der deutschen
Nachkriegsgeschichte ver–
traut zu machen, besonders
in den Abschlußklassen. Sie
müssen wissen, wie es zu
der unnatürlichen Teilung
kam, zur Abtrennung der
deutschen Ostgebiete, zur
Vertreibung der Deutschen
aus diesen Gebieten, zur
Entstehung der Bundesrepu–
blik Deutschland und der
DDR.
Im
Erdkundeunterricht
dürfen nicht nur westdeut–
sche Landschaften vorge–
stellt werden, sondern auch
Raumbeispiele aus Mittel–
und Ostdeutschland sind zu
behandeln. Die Vereinba–
rung der Kultusminister be–
rührt auch die Verfasser
und Verleger von Schulbü–
chern. Sie sollen den Inhalt
der getroffenen Vereinba–
rungen berücksichtigen und
in die Tat umsetzen.
Wer zweifelt, ob das Stre–
ben nach der deutschen Ein–
heit auch völkerrechtlich in
Ordnung und legitim ist,
den belehren internationale
Abkommen und ein höchst–
richterliches Urteil mit Ge–
setzeskraft eines besseren.
Im sogenannten Londoner
Protokoll verpflichteten sich
die USA, Großbritannien
und die Sowjetunion am
12.
September
1944:
"Deutsch–
land wird innerhalb seiner
Grenzen, wie sie am
31.
Dezember
1937
bestanden,
zum Zwecke der Besatzung
in vier Zonen eingeteilt."
Wenig später machten
die Siegermächte in derBer–
liner Erklärung vom 5. 6.
1945
klar: Die Übernahme
der Regierungsgewalt und
Befugnisse bedeutet keine
Annektierung deutscher Ge-
biete. Auch das Potsdamer
Abkommen vom
i.
8. 1945
beschloß keine Annektio–
nen. Die Siegermächte ka–
men lediglich überein, die
Gebiete östlich von Oder
und Neiße bis zur endgülti–
gen Regelung in einem Frie–
densvertrag teils unter so–
wjetische und teils unter pol–
nische Verwaltung zu stellen.
Auf dieser völkerrechtlich
eindeutigen Lage baut auch
das Bundesverfassungsge–
richt sein "Grundvertragsur–
teil" vom
31.
Juli
1973
auf.
Ganz klar heißt es hier:
"Das Deutsche Reich be–
steht fort, besitzt nach wie
vor Rechtsfähigkeit, ist aller–
dings als Gesamtstaat man–
gels Organisation. . . selbst
nicht handlungsfähig."
Wenn sich das deutsche
Volk also mit der Teilung
abfindet, sagt es ja zu einem
Zustand, den ihm nicht ein–
mal die Siegermächte nach
dem zweiten Weltkrieg zu–
muten wollten. Darum sind
der Wunsch und das Stre–
ben nach Einheit legitim.
Allen Deutschen sollte sie -
zumindest als Langzeitziel–
immer vor Augen stehen.
Vorbild und Ansporn kön–
nen dabei die Polen sein.
Dieses Volk hat sich nach
der Teilung im
18.
Jahrhun–
dert zu keiner Zeit mit sei–
nem Schicksal abgefunden.
Es hat vielmehr mutig und
beharrlich gekämpft und
das Ziel der nationalen Ein–
heit nach
200
Jahren end–
lich erreicht.
Was können wir aus die–
sem Beispiel lernen? Er–
stens: Nur das Volk, das
sich und seine Einheit selbst
aufgibt, ist verloren. Zwei–
tens: Die Korrektur völker–
rechtswidriger Akte geht
nicht von heute auf morgen
und schon gar nicht von al–
feine. Aber was sollen wir
im freien Teil Deutschlands
für die Einheit unseres Va–
terlandes tun? Die Anord–
nung der Kultusminister zur
Beschäftigung mit der deut–
schen Frage im Unterricht
ist wichtig und wertvoll.
Aber sie kann nicht alles
sein. Auch neben und nach
der Schule gibt es viel zu tun:
e
Schreiben wir Briefe,
schicken wir Pakete in den
anderen Teil Deutschlands!
Wer keine Verwandten oder
Freunde drüben hat, der
wendet sich an die Aktion
"Brücke der Liebe" in
8500
Nürnberg
1,
Postfach
2311.
Dort erhält er die Anschrif–
ten von Menschen hinter
dem Eisernen Vorhang, die
für jeden Kontakt mit uns
dankbar sind.
e
Unterstützen wir Orga–
nisationen wie die Gesell–
schaft für Menschenrechte
e. V., Kaiserstraße
40,
Post–
fach
2965
in
6000
Frankfurt/
Main! Sie setzt sich weltweit
für Unterdrückte ein, die
ihre Menschenrechte ge–
waltlos verwirklichen wollen.
e
Organisieren wir Vorträ–
ge, Aktions- und lnforma–
tionsabende! Die Gesell–
schaft für Menschenrechte
vermittelt dafür Referenten,
etwa frühere Bewohner der
DDR, die aus eigener ,.An–
schauung berichten können.
e
Bauen wir einen Infor–
mationsstand auf, verteilen
wir Flugblätter, sammeln
wir Unterschriften und
Spenden! Auch ein Artikel
in der Schülerzeitung oder
eine Plakat-Aktion dienen
der guten Sache. Die Ge–
sellschaft für Menschen–
rechte liefert dafür Unter–
lagen.
e
Halten wir Filmveran–
staltungen ab! Führen wir
dabei zum Beispiel den
Streifen von Rainer Kunze
"Die wunderbaren Jahre"
vor. Er zeigt ein erschüttern–
des Bild über die Unfreiheit
der Jugend in der DDR. Der
Film ist übrigens in Bayern
auch für den Gebrauch an
Schulen zugelassen.
e
Fahren wir an die Zo–
nengrenze! Ihr trostloser
Anblick überzeugt mehr als
Worte. Amtliches Informa–
tionsmaterial für solche Stu–
dienfahrten gibt es kostenlos
bei der Bayerischen Staats–
kanzlei, Prinzregentenstra–
ße
7, 8000
München
22.
e
Besuchen wir die DDR–
trotz der hochgeschraubten
Zwangsumtauschsätze! Ein
evangelischer Geistlicher
von drüben mahnte kürzlich
auf der Synode in Bayreuth:
"Bleiben Sie, wenn es Ihnen
zu viel Geld ist, eben nur
halb so lange, bringen sie
keine Geschenke mit, aber
kommen Sie um Gottes wil–
len!"
•
...
ein Thema
für
die Schule.
p
Warnschilder
sogar im
Wasser!
o-–
Systemdt.
innerdeut–
schen Abrie–
gelung ist
rückenlos bis
ins Absurde.