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Ruf doch

mal an

Unsere Kinder besu–

chen die 5. und 10.

Klasse eines Gymna–

siums. Seit einiger

Zeit bringen nun

Mitschüler jeden Tag

ihr eingeschaltetes

Handy in das Klas–

senzimmer mit, um

„immer erreichbar"

zu sein. Wir sind

der Meinung, dass

das völlig überf lüs–

sig ist, und befürch–

ten darüber hinaus

eine Belastung unse–

rer Kinder durch

Elektrosmog. Gibt es

eigentlich Bestim–

mungen, die das Be–

nutzen von Handys im

Unterricht regeln?

Monika und

Georg A. - M.

8

SCHULE

aktuell

3/ 99

Eine eigene Regelung zum

Gebrauch von Mobiltelefonen

im Unterricht gibt es in der

Schulordnung nicht. Nach

Art. 54 Abs. 4 Satz 3 des

Bayerischen Erziehungs- und

Unterrrichtsgesetzes (BayEUG)

haben aber „ die Schüler alles

zu unterlassen, was den Schul–

betrieb oder die Ordnung der

von ihnen besuchten Schule

stören könnte" . Ein einge–

schaltetes Handy im Unter–

richt, über das man jederzeit

angerufen werden kann, ist

mit diesen Bestimmungen nicht

vereinbar.

Keine Wertung

Neulich sollte meine

Tochter in der drit–

ten Klasse Grund–

schule als Hausauf–

gabe einen im Unter–

richt noch nicht be–

handelten Text aus

dem Lesebuch lesen.

Meine Tochter hatte

aber, wie etliche

andere Kinder auch,

das Lesebuch in der

Schule vergessen.

Am

nächsten Tag erhiel–

ten die Kinder im

Unterricht ein Blatt

mit Fragen zu dem

Text, das jeder für

sich bearbeiten muss–

te. Darf die Lehre–

rin das als Probe

oder als schriftli–

che Hausaufgabenkon–

trolle benoten?

Sabine B. - R.

Rat

&

Aus

SCHULE aktuell beantwortet

Der Bereich der Hausaufga–

ben ist in

§

17Abs. l der Schul–

ordnung für die Volksschulen

in Bayern (VSO) geregelt.

Hausaufgaben dienen dazu,

den Lehrstoff einzuüben und

die Schüler zu eigener Tätig–

keit anzuregen. Demzufolge

kann eine Lehrkraft auch eine

schriftliche Hausaufgabenkon–

trolle durchführen. Allerdings

darf eine Hausaufgabe nicht

als einzelner schriftlicher Leis–

tungsnachweis gewertet wer–

den , der in die Zeugnisnote

eingeht. Lediglich die Regel–

mäßigkeit und Sorgfalt, mit

der ein Schüler die Hausauf–

gaben über das Schuljahr hin–

weg erledigt, können in die

Bemerkungen über Anlagen,

Leistungen und Mitarbeit ein–

fließen. Auch als Probe darf

die schriftliche Hausaufgaben–

kontrolle nicht gewertet wer–

den, da sich nach

§

17 Abs.

2 Satz l und 2 VSO eine Pro–

be aus dem unmittelbaren Un–

terrichtsablauf ergeben muss.

Höhere

Mathematik

Der Lehrer unseres

Sohnes in der drit–

ten Klasse Grund–

schule bewertet die

Mathematik-Probear–

beiten nach einem

besonderen Modus,

auf den er die Kin–

der auch immer wie–

der hinweist. Für

die richtige Lösung

einer Teilaufgabe

gibt es einen Bewer–

tungspunkt, bei

Nichtbearbeitung der

Teilaufgabe werden O

Punkte gewertet, für

eine falsche Lösung

wird zusätzlich noch

ein Punkt abgezogen.

Für uns Eltern ist

eine solche

Bewer~

tung weder nachvoll–

ziehbar noch gerecht.

Was meinen Sie?

Claudia und

Martin H. - S.

Zwar gilt in .der Grundschule,

dass eine Lehrkraft über Um–

fang , Anzahl, Schwierigkeits–

grad, Art und Gewichtung der

Leistungsnachweise in ihrer

pädagogischen Verantwor–

tung entscheidet. Aber die

Vorgehensweise im geschil–

derten Fall ist nicht zulässig :

Wenn die Benotung bei einer

Klassenarbeit, wie es oft vor–

kommt, auf einer Summe von

Bewertungseinheiten aufbaut,

wird für die richtige Lösung

einer Teilaufgabe die vorgese–

hene Punktzahl vergeben, bei

Fehlen der richtigen Lösung -

gleichgültig, ob die Aufgabe

falsch oder überhaupt nicht be–

arbeitet wurde - mit 0 Punkten

bewertet. Bei einer falschen

Lösung zusätzlich noch Mi–

nus-Punkte abzuziehen käme

einer Bestrafung der Schüler

gleich, die sich an der Aufga–

be zumindest versucht haben.

Dieser Bewertungsgrundsatz

gilt auch für andere Fächer

und Schularten.

Auf Nachfrage

Ich besuche die neun–

te Klasse eines Gym–

nasiums. Wenn wir

in Biologie mündlich

abgefragt werden,

gibt die Lehrerin

die Note weder sofort

noch am Ende der

Stunde bekannt. Wir

können die Note

immer erst in den

nächsten Stunden bei

ihr erfragen. Ist

das rechtens?

Veronika L. -

w.