zent seiner Jahrgangsstufe gehört.
Zum anderen ist diese Begabtenför–
derung beschränkt auf die Klassen
11 mit 13 an Gymnasien, auf die bei–
den Jahrgangsstufen an Fachober–
schulen sowie auf einige Fachschul–
klassen und bestimmte Berufsfach–
schulen ab Klasse 10, einschließlich
des Berufsgrundschuljahres.
Außerdem hat der Gesetzgeber
auch hier vorgesehen, daß eine
eventuelle finanzielle Unterstützung
davon abhängt, wie hoch das Ein-
4 SCHULE
aktuell
kommen des Schülers und seiner
Eitern ist. Denn die betreffenden
Steuermittel sollen nicht dazu dienen,
ein zusätzliches Taschengeld für be–
gabte Schüler zu finanzieren oder Ei–
tern zu unterstützen, die aufgrund ih–
rer Einkünfte in der Lage sind, die
Kosten für die Ausbildung ihrer Kin–
der zu bestreiten . Der Höchstsatz der
Bayerischen Schülerbegabtenförde–
rung beträgt derzeit 225 Mark pro
Monat. Doch von den knapp 21 500
Schulern, die 1990 eine Bescheini-
gung über den erforderlichen Noten–
durchschnitt vorweisen konnten, er–
hielten - aufgrund der oben erwähn–
ten Einschränkung - letztlich nur 15
Prozent eine Unterstützung, die als
Zuschuß geleistet wurde und sich im
Schnitt auf 170 Mark im Monat belief.
Anträge und weitere Informationen
zu den bisher genannten Förderun–
gen erhalten Eitern und Schüler bei
den Ämtern für Ausbildungsförde–
rung, die sich bei den Landratsäm–
tern und kreisfreien Städten finden.
Zuständig ist jeweils das Amt, in des–
sen Bereich die Eitern ihren ständigen
Wohnsitz haben. Nur bei Schülern,
die ein Kolleg, eine Berufsoberschu–
le, ein Abendgymnasium, eine höhe–
re Fachschule oder eine Fachakade–
mie besuchen, ist der Ort der Ausbil–
dungsstätte ausschlaggebend.
HOCHBEGABTENFÖRDERUNG
Vollkommen anders sind die Bedin–
gungen bei der Bayerischen Hochbe–
gabtenförderung. Dieses Stipendium
erhalten nur Studierende, die aller–
dings noch während ihrer Schulzeit
vorgeschlagen wurden. Vorausset–
zung dafür ist zuerst einmal, daß man
die Hoch- bzw. Fachhochschulreife
in Bayern erworben und in der Ab–
schlußklasse und -prüfung herausra–
gende Leistungen erzielt hat. Dar–
über hinaus müssen sich alle Schüle–
rinnen und Schüler, die diese Bedin–
gungen erfüllen, einer mündlichen
Prüfung unterziehen. Wer sie nicht
besteht, erhält zu Beginn seines Stu–
diums immerhin noch ein einmaliges
Büchergeld in Höhe von 3000 Mark.
Wer sie jedoch erfolgreich absol–
viert, hat Anspruch auf ein Stipen–
dium, das als Zuschuß gewährt wird
und gegenwärtig 755 bzw. 900 Mark
beträgt, je nachdem, ob man bei sei–
nen Eitern wohnt oder nicht. Deren
Einkommen spielt bei der Gewäh–
rung der Hochbegabtenförderung
keine Rolle; lediglich die Einkünfte
des Studierenden und seines Ehegat–
ten werden angerechnet. 1991 be–
standen 252 Schüler das strenge Aus–
wahlverfahren und sicherten sich da–
mit, zumindest was den finanziellen
Teil betrifft, ein sorgenfreies Studium.
Eingehende Informationen über
die verschiedenen Förderungsmög–
lichkeiten erhält man, wie bereits
er–
wähnt, bei den Ämtern für Ausbil–
dungsförderung. Merkblätter kön–
nen auch von der Redaktion SCHULE
aktuell
bezogen werden.
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