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zent seiner Jahrgangsstufe gehört.

Zum anderen ist diese Begabtenför–

derung beschränkt auf die Klassen

11 mit 13 an Gymnasien, auf die bei–

den Jahrgangsstufen an Fachober–

schulen sowie auf einige Fachschul–

klassen und bestimmte Berufsfach–

schulen ab Klasse 10, einschließlich

des Berufsgrundschuljahres.

Außerdem hat der Gesetzgeber

auch hier vorgesehen, daß eine

eventuelle finanzielle Unterstützung

davon abhängt, wie hoch das Ein-

4 SCHULE

aktuell

kommen des Schülers und seiner

Eitern ist. Denn die betreffenden

Steuermittel sollen nicht dazu dienen,

ein zusätzliches Taschengeld für be–

gabte Schüler zu finanzieren oder Ei–

tern zu unterstützen, die aufgrund ih–

rer Einkünfte in der Lage sind, die

Kosten für die Ausbildung ihrer Kin–

der zu bestreiten . Der Höchstsatz der

Bayerischen Schülerbegabtenförde–

rung beträgt derzeit 225 Mark pro

Monat. Doch von den knapp 21 500

Schulern, die 1990 eine Bescheini-

gung über den erforderlichen Noten–

durchschnitt vorweisen konnten, er–

hielten - aufgrund der oben erwähn–

ten Einschränkung - letztlich nur 15

Prozent eine Unterstützung, die als

Zuschuß geleistet wurde und sich im

Schnitt auf 170 Mark im Monat belief.

Anträge und weitere Informationen

zu den bisher genannten Förderun–

gen erhalten Eitern und Schüler bei

den Ämtern für Ausbildungsförde–

rung, die sich bei den Landratsäm–

tern und kreisfreien Städten finden.

Zuständig ist jeweils das Amt, in des–

sen Bereich die Eitern ihren ständigen

Wohnsitz haben. Nur bei Schülern,

die ein Kolleg, eine Berufsoberschu–

le, ein Abendgymnasium, eine höhe–

re Fachschule oder eine Fachakade–

mie besuchen, ist der Ort der Ausbil–

dungsstätte ausschlaggebend.

HOCHBEGABTENFÖRDERUNG

Vollkommen anders sind die Bedin–

gungen bei der Bayerischen Hochbe–

gabtenförderung. Dieses Stipendium

erhalten nur Studierende, die aller–

dings noch während ihrer Schulzeit

vorgeschlagen wurden. Vorausset–

zung dafür ist zuerst einmal, daß man

die Hoch- bzw. Fachhochschulreife

in Bayern erworben und in der Ab–

schlußklasse und -prüfung herausra–

gende Leistungen erzielt hat. Dar–

über hinaus müssen sich alle Schüle–

rinnen und Schüler, die diese Bedin–

gungen erfüllen, einer mündlichen

Prüfung unterziehen. Wer sie nicht

besteht, erhält zu Beginn seines Stu–

diums immerhin noch ein einmaliges

Büchergeld in Höhe von 3000 Mark.

Wer sie jedoch erfolgreich absol–

viert, hat Anspruch auf ein Stipen–

dium, das als Zuschuß gewährt wird

und gegenwärtig 755 bzw. 900 Mark

beträgt, je nachdem, ob man bei sei–

nen Eitern wohnt oder nicht. Deren

Einkommen spielt bei der Gewäh–

rung der Hochbegabtenförderung

keine Rolle; lediglich die Einkünfte

des Studierenden und seines Ehegat–

ten werden angerechnet. 1991 be–

standen 252 Schüler das strenge Aus–

wahlverfahren und sicherten sich da–

mit, zumindest was den finanziellen

Teil betrifft, ein sorgenfreies Studium.

Eingehende Informationen über

die verschiedenen Förderungsmög–

lichkeiten erhält man, wie bereits

er–

wähnt, bei den Ämtern für Ausbil–

dungsförderung. Merkblätter kön–

nen auch von der Redaktion SCHULE

aktuell

bezogen werden.

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