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Fortsetzung von Seite 3

Selbstverständlich brauchte

Herr Strenk für das vorschrifts–

widrige Flachglas keinen Ersatz

zu leisten . Im Gegenteil. Der

Sachaufwandsträger der Schule

mußte nicht nur die von Clau–

dia eingeschlagene, sondern

auch alle anderen Glastüren im

Schulgebäude auf Sicherheits-

äser umrüsten .

Aber muß eigentlich immer

erst das Kind in den Brunnen

fallen , ehe die erforderlichen

Sicherheitsmaßnahmen ergrif–

fen werden? Schließlich gibt es

die erwähnten

Richtlinien

schon seit dem Jahre 1975. ln

ihnen ist alles klar geregelt, was

beim Bau und der Ausrüstung

von Schulen zu beachten ist,

damit eine Gefährdung unserer

Kinder ausgeschlossen wird.

Aber trotz dieser Vorschriften

gehen jahraus jahrein viele

Schulunfälle auf das Konto

fal~

scher Bauplanung oder Bauaus–

führung. Oft wird dann dem

Übermut der Kinder und ihrem

Temperament in die Schuhe ge–

schoben, was eigentlich andere

zu verantworten habeo.

So dürfen zum Beispiel Fuß–

böden nicht als spiegelglatt ge–

wachste Rutschbahnen ausge–

führt werden. Vorgeschrieben

sind gleithemmende Beläge.

Auch bei Stufen sind glatte Auf–

trittsflächen verboten . Treppen

und Lichthöfe müssen mit

einem Schutzgeländer gesi–

chert sein, damit die Kinder

nicht hinabstürzen.

Türpuffer- und Feststeller

dürfen nur so angebracht wer–

den, daß sie nicht zum ver–

hängnisvollen Stolperstein wer–

den. Auch Bedienungshebel für

Türverschlüsse, sogenannte Pa–

nikbeschläge, dürfen nicht in

den Verkehrsbereich der Schü–

ler hineinragen, wo sie -

ebenso wie geöffnete Fenster–

flügel - für blutige Köpfe sor–

gen. Daneben sind scharfkanti–

ge Heizkörper ohne Schutzver–

kleidung eine Unfall-Falle er–

ster Ordnung.

Herausgegeben

hat die

Richtlinien "Bau und Ausrü–

stung von Schulen" der Bayeri–

sche Gemeindeunfallversiche–

rungs-Verband, kurz GUV ge–

nannt. Bei ihm sind Schüler,

Studenten und Kindergarten–

Kinder versichert. Er kommt auf

für Schäden, die sich auf dem

Schulweg, in der Schule und

bei Fahrten und Kursen ereig–

nen.

Der GUV ist ein Teilgebiet

Bitte umblättern

Vom Bauch·

autschwung

zur Bruch·

Iandung

Dieses Geländer ist

gewiß gut gemeint.

Dennoch entspricht

es nicht den Bestim–

mungen. Statt das

Podest sicher zu

machen, fordert es

zum Mißbrauch her–

aus. Zur Turnstange

umfunktioniert, gibt

es hier Unfälle am

laufenden Band.

Guter Wille allein

genügt nicht.

SI–

cherheit braucht

.-..

"-------.~~--'-'~...--

Sachverstand.

SP.rung·

schanzen

und

Stolper·

steine

Nicht nur im Schul–

haus droht Kindern

Gefahr. Auch die

Außenanlagen sind

häufig alles andere

als sicher. Gewiß

sollen Schulen ein

gefälliges Aussehen

haben. Aber wenn

die Kunst am Bau

Knochenbrüche

programmiert, dann

hilft (wie Im Bild

oben) nur noch der

Preßlufthammer.