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lliJSißJNI~'I,

Viele Ehern haben Schulprobleme

Eine

WuchtJ

Ich besuche die

6 .

Klasse des

Gymnasiums. Im

Fach Englisch

ordnete unser

Lehrer an, daß

jeder, der bei der

Schulaufgabe nur

die Note ausrei–

chend schafft,

eine ganze Lektion

aus dem Englisch–

buch abschreibt.

Das sind immerhin

14

Druckseiten .

Den Fünfer- und

Sechserkandidaten

wurden gleich zwei

volle Lektionen

mit zusammen

JO

Drucksei t en aufge–

wUchtet. Und das

alles noch zu–

sätzlich ne ben den

laufenden Hausauf–

gaben und inner–

halb von

14

Tagen!

Wir schaffen das

einfach nicht.

F. Säger - K.

Eine solche Aufgabe ist

weder pädagogisch sinn–

voll noch schulrechtlich

korrekt. Zwar sollen Schü–

ler nach mißglückten Prü–

fungsarbeiten Hinweise

und Hilfen erhalten, wie

sie künftig ihre Leistungen

verbessern könnten. Kei–

neswegs aber gehört hier–

zu das wortwörtliche Ab–

schreiben von 15 oder gar

30 Seiten aus dem Lehr-

buch. Weil man dabei

sehr schnell geistig ab–

schaltet und nur noch me–

chanisch die Seiten füllt,

ist der ganze Aufwand oh–

ne Wert. Damit läßt er

sich auch nicht mehr als

»Erziehungsmaßnahme«

rechtfertigen. Erklärt man

ihn zu einer •Ordnungs–

maßnahme•, dann gerät

man in Widerspruch zu

§

39 Absatz 4 der Allge–

meinen

Schulordnung.

Schriftliche Arbeiten sind

dort im Katalog der Ord–

nungsmaßnahmen näm–

lich überhaupt nicht auf–

geführt. Auch mit dem Eti–

kett Hausaufgabe läßt sich

die gewaltige Schreiberei

nicht bemänteln. Das ver–

bietet allein schon der

Umfang der Arbeit. Au–

ßerdem müßte eine Haus–

aufgabe für alle Schüler

gestellt werden, was nicht

zutraf. Wie auch immer:

Diese Schreibarbeit ist

nicht zu rechtfertigen.

..............

TeurerJ

Sohn

Unsere Abc-Schüt–

zen bekamen kürz–

lich eine soge–

nannte Anschaf–

fungsliste ausge–

händigt . Wir sind

entsetzt über die

vielen Pinsel,

Buntstifte, Wachs-

S

&

W möchte helfen.

Mit amtlichen Informationen

malkreiden, Leitz–

ordner, Register–

blätter, Umschlä–

ge und Plastik–

schnellhefter,

über Plastilin,

gummiertes Bunt–

papier und a11

das sonstige Zeug,

das wir für unse–

ren Sohn zum

Schulanfang jetzt

kaufen sollen. Der

Spaß kostet uns

fast 200 Mark . Be–

wegt sich das noch

in vertretbaren

Grenzen?

P . Leicht - K.

Ein zeitgemäßer, didak–

tisch vielfältiger und er–

folgreicher Unterricht ver–

langt seinen Preis. Darum

ist der Sachaufwand für

Abc-Schützen heute hö–

her als in alter Zeit. Aller–

dings dürfen die Eltern nur

mit solchen Kosten bela–

stet werden, die im Rah–

men des pädagogisch

Sinnvollen und finanziell

Vertretbaren liegen. Ge–

gen Dinge, die zur Grund–

ausstattung eines Schülers

gehören, wie Hefte, Turn–

kleidung, Schreibgeräte,

Malkasten usw. wird nie–

mand etwas einwenden .

ln der von Ihnen vorgeleg–

ten Liste mit rund 30 Ein–

zelposten wird aber des

Guten zuviel getrieben.

So ist die Menge verschie–

denster Ordner und Zei–

chenblöcke, der enorme

Aufwand an Pinsel-, Farb–

und Filzstiften gewiß

übertrieben. Bedenklich

ist auch die zum Teil un–

nötig teuere Ausstattung

des geforderten Materials.

Geldsegen;

Ich bin K1assen–

e1ternsprecherin

einer dritten

Grundschulklasse

und stehe vor

einer schwierigen

Frage. Nach einer

Betriebsbesichti–

gung malten die

Kinder im Kunst–

unterricht so

schöne Bilder,

daß die Firma

eines davon in

der Werkszeitung

abdruckte. Sogar

ein Honorar

schickte die

Firma, und zwar

adressiert an

den Elternbei–

rat. Im Be gle it–

schreiben heißt

es: "Für die

Mühe, die sich

die Kinder der

J.

Grundschul–

klasse gegeben

haben, werden

als Honorar

DM 50,-- ge–

währt." Jetzt

habe ich das

Geld in Hä nden

und weiß nicht,

wem es gerech–

terweise zu–

steht. Dem Schü–

ler, der das

Bild malte?

Der ganzen

Klasse? Dem

Elternbeirat?

Der Schule?

Könnten Sie

bitte den

Nebel spalten.

F. Beier - A.

Entscheidend ist, wem die

Firma den Geldbetrag er–

kennbar zukommen las–

sen wollte. Aus dem Be–

gleitschreiben geht dies

klar hervor: den Kindern

der 3. Grundschulklasse.

Es muß also allein für sie

verwendet werden, etwa

als Zuschuß für einen

Wandertag.

Wer

kommt

zum

Zug?

II

Bis vor kurzem

konnte mein Sohn

kostenlos zur

Schule fahren.

Nun hat er seinen

Fahrschein ver–

loren und wir

müssen täglich

den vollen Preis

für Hin- und Rück–

fahrt zahlen. Das

geht enorm ins

Geld. Den sofort

beantragten Er–

satzausweis

stellt uns das

Landratsamt

nicht aus, weil

angeblich die

Voraussetzungen

dafür fehlen.

Können Sie mir

sagen, unter

welchen Bedin–

gungen man einen

Ersatzausweis

bekommt?

E. Häusler - R.

Diese Frage regelt die Ver–

ordnung über die Schüler–

beförderung vom 16. 7.

1982, und zwar in

§

3

Abs. 3. Danach ist das

Landratsamt zum Ersatz

abhanden gekommener

Fahrscheine verpflichtet,

soweit diese länger als

einen Monat gelten.

••••••••••••••

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi–

ger Absender–

angabe wird

beantwortet.

S & W behan–

delt Ihre Zu–

schrift ver–

traulich. Bei

der Veröffent–

lichung wer–

den Name

und Adresse geändert.

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