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10

llLfl'

~lliJSiliJNI~'I'

Viele Ehern haben Schulprobleme

ZUG ABGEFAHREN?

Bei unserem Sohn

ist die Lust am

Lernen erst in den

letzten beiden

Jahren erwacht.

Jetzt in der 8.

Klasse Hauptschule

bringt er lauter

gute Noten nach

Hause und möchte

am liebsten noch

in die Realschule

übertreten. Wissen

Sie da:für einen

Weg?

E. Ulrich - G.

Sogar mehrere. Grund–

sätzlich wird für die

Aufnahme in die Real–

schule das Bestehen ei–

ner Aufnahmeprüfung

(in allen Vorrückungs–

fächern) und einer Pro–

bezeit

vorausgesetzt.

Doch wie bei jeder Re–

gel gibt es ai.H;h hier

Ausnahmen :

1.

Wenn Ihr Sohn an der

Realschule noch einmal

die 8. jahrgangsstufe be–

sucht, kann er sich die

Aufnahmeprüfung er–

sparen. Er braucht dazu

ein

Gutachten

der

Hauptschule, das ihm

die

uneingeschränkte

Eignung für die Real–

schule bescheinigt, und

in Deutsch, Mathe und

Englisch mindestens die

Zeugnisnote befriedi–

gend.

2.

Bescheinigt ihm das

Gutachten der Haupt–

schule die uneinge–

schränkte Eignung für

den übertritt in die 9.

jahrgangsstufe und hat

er im Zeugnis einen No–

tendurchschnittvon min–

destens 1,5 · in den

Pflichtfächern

(ohne

technische und musische

FächerL dann entfällt

gleichfalls die Aufnah–

meprüfung.

3.

Auch ohne Super–

leistung kann Ihr Sohn

in der 9. Klasse der

Realschule

weiterma–

chen, wenn ihm die

Hauptschule die Eignung

bescheinigt. Er

muß

dann aber in den Vor–

rückungsfächern, in de–

nen er keine 2 bekom–

men hat, die Aufnahme–

prüfung machen. Die

Fächer der Realschule,

die er vorher an der

Hauptschule nicht hatte,

werden dabei nicht ge–

prüft.

4.

Besteht ein Schüler

die Prüfung für eine

höhere jahrgangsstufe

nicht, so ist das auch

kein Beinbruch. Die

Realschule nimmt ihn

nämlich in eine nied–

rigere

Jahrgangsstufe

auf, wenn seine Prü–

fungsl~istungen

wenig–

stens dafür ausreichend

waren.

Für jeden Obertritt gilt:

Wer den Sprung in die

9. Klasse der Realschule

macht, darf (zum Stich–

tag 1. 8.) nicht älter als

17 sein, beim Wechsel

in die 8. oder 7. Klasse

nicht älter als

16

bzw.

15 Jahre.

Mit amtlichen Informationen

Bayerischer

BRAUCH?

Stegreifaufgaben

(im

Gymnasium auch Kurz–

arbeiten) mit nach Hau–

se, wenn es die Eitern

schriftlich beantragen.

Wir sind erst

Weiter sagt die Schul–

kürzlich nach Bay-

ordnung: .Die Arbeiten

ern umgezogen und

sind binnen einer Wo–

wundern uns dar-

ehe unverändert an die

über; daß unsere

Schule zurückzureiten.

Tochter nie ihre

Andernfalls kann die

benoteten schri:ft-

Herausgabe weiterer Ar-

lichen Arbeiten

beiten des Schülers un-

mi t nach Hause

terbleiben, die Eitern

nehmen darf'. Dort,

sind davon zu unterrich–

wo wir herkommen,

ten."

war das üblich.

Hier er:fahren wir

lediglich die No–

te. Der Lehrer

trägt sie in ein

He:ftchen ein und

wir müssen jedes–

mal unterschrei–

ben. Ist das in

Bayern so der

Brauch?

G. Diesel -

u.

•••••••••

WIRBEL

UM DEN

WALZER

Wenn das

Gerücht

stimmt,

D

k

n icht

das an

as

ann gar

unserer

Brauch sein in Bayern,

Schule

denn er würde gegen

umgeht,

§

20 Absatz 4 der All-

bin ich

gemeinen Schulordnung

verstoßen.

Demnach

müssen die Schulaufga–

ben (auch die Deutschen

Hausaufgaben) in Real–

schulen und Gymnasien

.nach der Benotung und

Besprechung mit den

Schülern diesen zur

Kenntnisnahme durch

die Erziehungsberechtig–

ten mit nach Hause ge–

geben" werden. Ein

schriftlicher Antrag der

Eitern ist dafür nicht nö–

tig. ln der Volksschule

kann der Lehrer alle

Probearbeiten nach Hau–

se mitgeben. Auf Antrag

der Eitern muß er es

tun. Realschüler und

Gymnasiasten erhalten

auch in den Fächern oh–

ne Schulaufgäben die

mit

meinem

Latein

der Lehrer,

den wir

nächstes Jahr im

Leistungskurs La–

tein bekommen, die

Verwendung von

Wörterbüchern bei

schriftlichen Ar–

beiten. Darf' denn

der 'Lehrer das?

H. Sennefe lder •H.

ja und nein. ln der

Kursphase der Kolleg–

stufe ist gegen die Be–

nutzung eines Lexikons

bei Schulaufgaben in den

alten Sprachen nichts

einzuwenden. Bei Steg–

reifaufgaben und Kurz–

arbeiten hingegen blei–

ben die Wälzer ge–

schlossen

unter der

Bank. (laut Schreiben

des Kultusministeriums

vom

1. 12. 1976

Nr. 11/3-

9/182 264,

an alle Gym–

nasien.) Kann die Schule

nicht für jeden Kursteil–

nehmer ein Wörter–

buch bereitstellen, dür-

fen die SchUier ihre ei–

genen Lexika verwen–

den. Aber erst, nachdem

sie der Kursleiter auf

unerlaubte Zusätze, Bei–

lagen und Einträge über–

prüft hat.

••••••••••

EXEN-

PROZESS

Ich war ein biß–

eben überrascht,

als ich von meinen

Kindern aufgeklärt

wurde, daß es auch

in der Volksschule

sogenannte "Extem–

poralien" gibt.

Wenn überhaupt,

sagen Sie mir bit–

te, ab welcher

Klasse diese zuge–

lassen sind.

o.

Kurth - A.

Die Übung "Aus-dem–

Stegreif" gibt es auch in

der Grund- und Haupt–

schule, Art und Zahl der

Leistungserhebungen be–

stimmt der Lehrer nach

pädagogischem Ermes–

sen. Die nicht angekün–

digte Probearbeit sagt

dem Lehrer, wie es mit

dem Lehrstoffverständ–

nis und der Vorberei–

tungsarbeit seiner Schü–

ler bestellt ist. Nur bei

den Jüngsten in der er–

sten Klasse werden kei–

ne Probearbeiten ge–

schrieben. ln der Haupt–

schule liegt es beim Leh–

rer, ob er die schriftli–

chen Probearbeiten vor–

her ankündigen will.

••••••••••

Schreiben Sie an:

Redaktion

SCHULE&WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi–

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delt Ihre Zu·

sehr1ft ver–

traulich. Bei

der Veröffent·

lichung wer–

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