10
llLfl'
~lliJSiliJNI~'I'
Viele Ehern haben Schulprobleme
ZUG ABGEFAHREN?
Bei unserem Sohn
ist die Lust am
Lernen erst in den
letzten beiden
Jahren erwacht.
Jetzt in der 8.
Klasse Hauptschule
bringt er lauter
gute Noten nach
Hause und möchte
am liebsten noch
in die Realschule
übertreten. Wissen
Sie da:für einen
Weg?
E. Ulrich - G.
Sogar mehrere. Grund–
sätzlich wird für die
Aufnahme in die Real–
schule das Bestehen ei–
ner Aufnahmeprüfung
(in allen Vorrückungs–
fächern) und einer Pro–
bezeit
vorausgesetzt.
Doch wie bei jeder Re–
gel gibt es ai.H;h hier
Ausnahmen :
1.
Wenn Ihr Sohn an der
Realschule noch einmal
die 8. jahrgangsstufe be–
sucht, kann er sich die
Aufnahmeprüfung er–
sparen. Er braucht dazu
ein
Gutachten
der
Hauptschule, das ihm
die
uneingeschränkte
Eignung für die Real–
schule bescheinigt, und
in Deutsch, Mathe und
Englisch mindestens die
Zeugnisnote befriedi–
gend.
2.
Bescheinigt ihm das
Gutachten der Haupt–
schule die uneinge–
schränkte Eignung für
den übertritt in die 9.
jahrgangsstufe und hat
er im Zeugnis einen No–
tendurchschnittvon min–
destens 1,5 · in den
Pflichtfächern
(ohne
technische und musische
FächerL dann entfällt
gleichfalls die Aufnah–
meprüfung.
3.
Auch ohne Super–
leistung kann Ihr Sohn
in der 9. Klasse der
Realschule
weiterma–
chen, wenn ihm die
Hauptschule die Eignung
bescheinigt. Er
muß
dann aber in den Vor–
rückungsfächern, in de–
nen er keine 2 bekom–
men hat, die Aufnahme–
prüfung machen. Die
Fächer der Realschule,
die er vorher an der
Hauptschule nicht hatte,
werden dabei nicht ge–
prüft.
4.
Besteht ein Schüler
die Prüfung für eine
höhere jahrgangsstufe
nicht, so ist das auch
kein Beinbruch. Die
Realschule nimmt ihn
nämlich in eine nied–
rigere
Jahrgangsstufe
auf, wenn seine Prü–
fungsl~istungen
wenig–
stens dafür ausreichend
waren.
Für jeden Obertritt gilt:
Wer den Sprung in die
9. Klasse der Realschule
macht, darf (zum Stich–
tag 1. 8.) nicht älter als
17 sein, beim Wechsel
in die 8. oder 7. Klasse
nicht älter als
16
bzw.
15 Jahre.
Mit amtlichen Informationen
Bayerischer
BRAUCH?
Stegreifaufgaben
(im
Gymnasium auch Kurz–
arbeiten) mit nach Hau–
se, wenn es die Eitern
schriftlich beantragen.
Wir sind erst
Weiter sagt die Schul–
kürzlich nach Bay-
ordnung: .Die Arbeiten
ern umgezogen und
sind binnen einer Wo–
wundern uns dar-
ehe unverändert an die
über; daß unsere
Schule zurückzureiten.
Tochter nie ihre
Andernfalls kann die
benoteten schri:ft-
Herausgabe weiterer Ar-
lichen Arbeiten
beiten des Schülers un-
mi t nach Hause
terbleiben, die Eitern
nehmen darf'. Dort,
sind davon zu unterrich–
wo wir herkommen,
ten."
war das üblich.
Hier er:fahren wir
lediglich die No–
te. Der Lehrer
trägt sie in ein
He:ftchen ein und
wir müssen jedes–
mal unterschrei–
ben. Ist das in
Bayern so der
Brauch?
G. Diesel -
u.
•
•••••••••
WIRBEL
UM DEN
WALZER
Wenn das
Gerücht
stimmt,
D
k
n icht
das an
as
ann gar
unserer
Brauch sein in Bayern,
Schule
denn er würde gegen
umgeht,
§
20 Absatz 4 der All-
bin ich
gemeinen Schulordnung
verstoßen.
Demnach
müssen die Schulaufga–
ben (auch die Deutschen
Hausaufgaben) in Real–
schulen und Gymnasien
.nach der Benotung und
Besprechung mit den
Schülern diesen zur
Kenntnisnahme durch
die Erziehungsberechtig–
ten mit nach Hause ge–
geben" werden. Ein
schriftlicher Antrag der
Eitern ist dafür nicht nö–
tig. ln der Volksschule
kann der Lehrer alle
Probearbeiten nach Hau–
se mitgeben. Auf Antrag
der Eitern muß er es
tun. Realschüler und
Gymnasiasten erhalten
auch in den Fächern oh–
ne Schulaufgäben die
mit
meinem
Latein
der Lehrer,
den wir
nächstes Jahr im
Leistungskurs La–
tein bekommen, die
Verwendung von
Wörterbüchern bei
schriftlichen Ar–
beiten. Darf' denn
der 'Lehrer das?
H. Sennefe lder •H.
ja und nein. ln der
Kursphase der Kolleg–
stufe ist gegen die Be–
nutzung eines Lexikons
bei Schulaufgaben in den
alten Sprachen nichts
einzuwenden. Bei Steg–
reifaufgaben und Kurz–
arbeiten hingegen blei–
ben die Wälzer ge–
schlossen
unter der
Bank. (laut Schreiben
des Kultusministeriums
vom
1. 12. 1976
Nr. 11/3-
9/182 264,
an alle Gym–
nasien.) Kann die Schule
nicht für jeden Kursteil–
nehmer ein Wörter–
buch bereitstellen, dür-
fen die SchUier ihre ei–
genen Lexika verwen–
den. Aber erst, nachdem
sie der Kursleiter auf
unerlaubte Zusätze, Bei–
lagen und Einträge über–
prüft hat.
••••••••••
EXEN-
PROZESS
Ich war ein biß–
eben überrascht,
als ich von meinen
Kindern aufgeklärt
wurde, daß es auch
in der Volksschule
sogenannte "Extem–
poralien" gibt.
Wenn überhaupt,
sagen Sie mir bit–
te, ab welcher
Klasse diese zuge–
lassen sind.
o.
Kurth - A.
Die Übung "Aus-dem–
Stegreif" gibt es auch in
der Grund- und Haupt–
schule, Art und Zahl der
Leistungserhebungen be–
stimmt der Lehrer nach
pädagogischem Ermes–
sen. Die nicht angekün–
digte Probearbeit sagt
dem Lehrer, wie es mit
dem Lehrstoffverständ–
nis und der Vorberei–
tungsarbeit seiner Schü–
ler bestellt ist. Nur bei
den Jüngsten in der er–
sten Klasse werden kei–
ne Probearbeiten ge–
schrieben. ln der Haupt–
schule liegt es beim Leh–
rer, ob er die schriftli–
chen Probearbeiten vor–
her ankündigen will.
••••••••••
Schreiben Sie an:
Redaktion
SCHULE&WIR
Salvatorstr. 2
8000 München 2
Jede Anfrage
mit vollständi–
ger Absender·
angabewird
beantwortet.
S
&
W behan·
delt Ihre Zu·
sehr1ft ver–
traulich. Bei
der Veröffent·
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.