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integration

Unsere Tochter möchte nach der 10. Klasse

Realschule an die Fachoberschule für Ge-

staltung wechseln. Da sie nicht sicher ist,

ob sie die Aufnahmeprüfung besteht, will

sie sich zusätzlich an einer anderen FOS für

den Zweig Technik anmelden. Beim Info-

abend sagte man uns aber, dass man sich

nicht bei zwei Fachoberschulen anmelden

könne. Warum eigentlich nicht?

Michele M. – I.

Schüler, die sich an einer Fachoberschule

mit der Ausbildungsrichtung Gestaltung

anmelden, können zusätzlich eine alter-

native Ausbildungsrichtung und Schule

angeben. Diese Schule können sie dann

besuchen, wenn sie die Aufnahmeprü-

fung nicht bestehen. Für diesen Fall wer-

den diese Schüler genauso behandelt,

wie wenn sie sich während des Anmelde-

zeitraums an der alternativen Schule an-

gemeldet hätten.

rat & auskunft

Mein Sohn besucht die 4. Klasse Grund-

schule. Schon vor einiger Zeit wurden

wir Eltern über das neue Subtraktionsver-

fahren informiert. Etwas verunsichert

wurden wir bei diesem Elternabend jedoch

durch die Äußerung einer Mutter: Am

Gymnasium ihres älteren Sohnes werde

laut Aussage des Mathematiklehrers

noch die alte Methode angewandt. Ist

das denn sinnvoll?

Werner K. – A.

Das neue Abziehverfahren wurde in der

Grundschule ab dem Schuljahr 2001/02

schrittweise eingeführt. Das Kultusminis-

terium hat u.a. mit Schreiben vom 21.7.05

alle Gymnasien ausdrücklich auf das neue

Abziehverfahren der Grundschule hinge-

wiesen. Es wäre sicherlich nicht sinnvoll,

unmittelbar nach dem Übertritt von den

Schülern der 5. Klasse ein „Umlernen“ zu

verlangen. Allerdings liegt die Metho-

denwahl am Gymnasium im pädago-

gischen Ermessen der jeweiligen Lehr-

kraft.

Kein Umstieg

Nimm zwei

Unser Sohn in der 8. Klasse Hauptschule

möchte im nächsten Schuljahr in den

M-Zug wechseln. Er wird voraussichtlich

die Zugangsvoraussetzungen wohl gerade

erfüllen. Um seine Erfolgsaussichten zu

erhöhen, möchten wir, dass er die 8. Klasse

im M-Zug freiwillig wiederholt. Geht das?

Rosi F. – Sch.

Das freiwillige Wiederholen einer Klasse

beim Wechsel in den M-Zug ist leider

nicht möglich. Die Aufnahme erfolgt im-

mer in die nächsthöhere Jahrgangsstufe,

also z.B. von der 7. Klasse in die M8.

Damit wird die Wiederholung eines

Schuljahres vermieden. Da im Regelbe-

reich und im M-Zug die Lehrpläne im

Wesentlichen übereinstimmen, müsste

sich ein Schüler beim Wiederholen einer

M-Klasse dort mit vielen Themen ein

zweites Mal befassen.

Zug um Zug

illustrationen: bengt fosshag

– 2 06