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integration
Unsere Tochter möchte nach der 10. Klasse
Realschule an die Fachoberschule für Ge-
staltung wechseln. Da sie nicht sicher ist,
ob sie die Aufnahmeprüfung besteht, will
sie sich zusätzlich an einer anderen FOS für
den Zweig Technik anmelden. Beim Info-
abend sagte man uns aber, dass man sich
nicht bei zwei Fachoberschulen anmelden
könne. Warum eigentlich nicht?
Michele M. – I.
Schüler, die sich an einer Fachoberschule
mit der Ausbildungsrichtung Gestaltung
anmelden, können zusätzlich eine alter-
native Ausbildungsrichtung und Schule
angeben. Diese Schule können sie dann
besuchen, wenn sie die Aufnahmeprü-
fung nicht bestehen. Für diesen Fall wer-
den diese Schüler genauso behandelt,
wie wenn sie sich während des Anmelde-
zeitraums an der alternativen Schule an-
gemeldet hätten.
rat & auskunft
Mein Sohn besucht die 4. Klasse Grund-
schule. Schon vor einiger Zeit wurden
wir Eltern über das neue Subtraktionsver-
fahren informiert. Etwas verunsichert
wurden wir bei diesem Elternabend jedoch
durch die Äußerung einer Mutter: Am
Gymnasium ihres älteren Sohnes werde
laut Aussage des Mathematiklehrers
noch die alte Methode angewandt. Ist
das denn sinnvoll?
Werner K. – A.
Das neue Abziehverfahren wurde in der
Grundschule ab dem Schuljahr 2001/02
schrittweise eingeführt. Das Kultusminis-
terium hat u.a. mit Schreiben vom 21.7.05
alle Gymnasien ausdrücklich auf das neue
Abziehverfahren der Grundschule hinge-
wiesen. Es wäre sicherlich nicht sinnvoll,
unmittelbar nach dem Übertritt von den
Schülern der 5. Klasse ein „Umlernen“ zu
verlangen. Allerdings liegt die Metho-
denwahl am Gymnasium im pädago-
gischen Ermessen der jeweiligen Lehr-
kraft.
Kein Umstieg
Nimm zwei
Unser Sohn in der 8. Klasse Hauptschule
möchte im nächsten Schuljahr in den
M-Zug wechseln. Er wird voraussichtlich
die Zugangsvoraussetzungen wohl gerade
erfüllen. Um seine Erfolgsaussichten zu
erhöhen, möchten wir, dass er die 8. Klasse
im M-Zug freiwillig wiederholt. Geht das?
Rosi F. – Sch.
Das freiwillige Wiederholen einer Klasse
beim Wechsel in den M-Zug ist leider
nicht möglich. Die Aufnahme erfolgt im-
mer in die nächsthöhere Jahrgangsstufe,
also z.B. von der 7. Klasse in die M8.
Damit wird die Wiederholung eines
Schuljahres vermieden. Da im Regelbe-
reich und im M-Zug die Lehrpläne im
Wesentlichen übereinstimmen, müsste
sich ein Schüler beim Wiederholen einer
M-Klasse dort mit vielen Themen ein
zweites Mal befassen.
Zug um Zug
illustrationen: bengt fosshag
– 2 06