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19

– 2 05

z

E

uskunft

e l t e r n z e i t s c h r i f t@s t mu k . b a y e r n . d e

www . k m . b a y e r n . d e / k m / r u a

Rolle rückwärts

MeineTochter besucht die

erste Klasse Grundschule.

Benehmen sich die Kinder

auf demWeg zurTurnhalle

undiszipliniert, müssen sie

umkehren und im Klassen-

zimmer Schreibübungen

erledigen. Ist das erlaubt?

Sybille S. – K.

Die Fächer auf dem Stun-

denplan sind für alle

bayerischen Grundschulen

verbindlich. Nur in

pädagogisch begründeten

Ausnahmefällen soll da-

von abgewichen werden.

Grundsätzlich haben die

Schüler ein Recht darauf,

dass der in der Stunden-

tafel ausgewiesene

Unterricht erteilt wird.

Wechsel

Unser Sohn besucht eine

staatlich genehmigte

Realschule. Nun möchten

wir, dass er eine öffentliche

Realschule besucht. Muss

er da eine Prüfung ablegen?

Werner Z. – G.

Der Übertritt von einer

staatlich genehmigten Re-

alschule an eine staatlich

anerkannte oder staatli-

che Realschule ist nur mit

einer bestandenen Auf-

nahmeprüfung möglich.

Die Entscheidung über

die Aufnahme trifft der

Schulleiter. Im Übrigen

kann eine nicht bestan-

dene Aufnahmeprüfung

für eine höhere Klasse bei

entsprechendem Ergebnis

als bestandene Aufnah-

meprüfung für eine nied-

rigere Jahrgangsstufe

gewertet werden.

Null Punkte

Seit Herbst besucht meineTochter die 12.

Klasse Gymnasium. Neulich fehlte sie in

einer Unterrichtsstunde unentschuldigt,

wofür sie vom Lehrer null Punkte einge-

tragen bekam.Wäre in diesem Fall nicht

eher einVerweis angebracht gewesen?

Nanette P. – W.

Die mündliche Leistung eines Schülers

kann in seiner Abwesenheit, ob entschul-

digt oder unentschuldigt, nicht benotet

werden. Anders verhält es sich, wenn für

die betreffende Stunde eine mündliche

Leistung, z.B. ein Referat, vereinbart ist.

Dann gilt nämlich nach § 49 Abs.5 Satz 1

GSO bei unentschuldigtem Fernbleiben

des Schülers die Leistung als nicht er-

bracht und kann mit null Punkten

bewertet werden. Das Verhängen einer

Ordnungsmaßnahme bei unentschuldig-

tem Fehlen ist in das pädagogische Er-

messen der Lehrkraft gestellt.