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– 2 05
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uskunft
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Rolle rückwärts
MeineTochter besucht die
erste Klasse Grundschule.
Benehmen sich die Kinder
auf demWeg zurTurnhalle
undiszipliniert, müssen sie
umkehren und im Klassen-
zimmer Schreibübungen
erledigen. Ist das erlaubt?
Sybille S. – K.
Die Fächer auf dem Stun-
denplan sind für alle
bayerischen Grundschulen
verbindlich. Nur in
pädagogisch begründeten
Ausnahmefällen soll da-
von abgewichen werden.
Grundsätzlich haben die
Schüler ein Recht darauf,
dass der in der Stunden-
tafel ausgewiesene
Unterricht erteilt wird.
Wechsel
Unser Sohn besucht eine
staatlich genehmigte
Realschule. Nun möchten
wir, dass er eine öffentliche
Realschule besucht. Muss
er da eine Prüfung ablegen?
Werner Z. – G.
Der Übertritt von einer
staatlich genehmigten Re-
alschule an eine staatlich
anerkannte oder staatli-
che Realschule ist nur mit
einer bestandenen Auf-
nahmeprüfung möglich.
Die Entscheidung über
die Aufnahme trifft der
Schulleiter. Im Übrigen
kann eine nicht bestan-
dene Aufnahmeprüfung
für eine höhere Klasse bei
entsprechendem Ergebnis
als bestandene Aufnah-
meprüfung für eine nied-
rigere Jahrgangsstufe
gewertet werden.
Null Punkte
Seit Herbst besucht meineTochter die 12.
Klasse Gymnasium. Neulich fehlte sie in
einer Unterrichtsstunde unentschuldigt,
wofür sie vom Lehrer null Punkte einge-
tragen bekam.Wäre in diesem Fall nicht
eher einVerweis angebracht gewesen?
Nanette P. – W.
Die mündliche Leistung eines Schülers
kann in seiner Abwesenheit, ob entschul-
digt oder unentschuldigt, nicht benotet
werden. Anders verhält es sich, wenn für
die betreffende Stunde eine mündliche
Leistung, z.B. ein Referat, vereinbart ist.
Dann gilt nämlich nach § 49 Abs.5 Satz 1
GSO bei unentschuldigtem Fernbleiben
des Schülers die Leistung als nicht er-
bracht und kann mit null Punkten
bewertet werden. Das Verhängen einer
Ordnungsmaßnahme bei unentschuldig-
tem Fehlen ist in das pädagogische Er-
messen der Lehrkraft gestellt.