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mittel weiterhin erhebliche Zuschüsse. Mit ihnen und

dem von den Eltern geleisteten Büchergeld kann der

Bücherbestand an den Schulen ausgeweitet und künf-

tig auch in kürzeren Zeitabständen erneuert werden.

DieseVorteile wären ohne die Neuregelung der Lern-

mittelfreiheit nicht möglich.

Ergänzend werden auch die Rechte der Eltern und

Schüler gestärkt. Die geplanten Änderungen im Baye-

rischen Erziehungs- und

Unterrichtsgesetz (Bay-

EUG) sehen nämlich vor,

dass künftig dem Eltern-

beirat und dem Berufs-

schulbeirat ein Mitsprache-

recht bei der Auswahl der

Lernmittel eingeräumt wird.

Darüber hinaus können diese Gremien

künftig auch Einfluss nehmen auf die Kosten

für die so genannten „übrigen Lernmittel“, z.B. die

Kopierkosten, und auf die Ausgaben für schulische

Veranstaltungen, z.B. Klassenfahrten.

Das Büchergeld ist für bayerische Eltern neu, und

dass es nicht überall auf Begeisterung stößt, ist ver-

ständlich. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt je-

doch, dass die Beteiligung der Bürger an den Bil-

dungsaufgaben in anderen Ländern längst üblich ist.

So bekommen in Rheinland-Pfalz und im Saarland

nur Eltern Lernmittelfreiheit gewährt, wenn sie eine

gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten.

In Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt

und Nordrhein-Westfalen ist die finanzielle Beteili-

gung der Eltern unterschiedlich geregelt. Sie wird z.B.

in Form einer Leihgebühr oder eines gewissen Betra-

ges vom Neupreis erhoben. Eine ziemlich hohe Ei-

genbeteiligung gibt es in Berlin. Dort müssen Eltern

teilweise bis zu 100 Euro für den Kauf von Schul-

büchern selbst bezahlen.

ie Lernmittelfreiheit ist gesetzlich geregelt. Im

Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz heißt es

dazu, dass an „öffentlichen Schulen… Lernmit-

telfreiheit gewährt“ wird. Bisher wurden die lernmit-

telfreien Bücher ausschließlich durch die Schulauf-

wandsträger angeschafft, d.h. durch die Gemeinden,

Zweckverbände, die Städte oder Landkreise. Dafür

müssen Jahr für Jahr erhebliche öffentliche Mittel auf-

gewendet werden.

Grundsätzlich kümmert sich der Staat auch weiter-

hin um die Lernmittel, wobei es künftig eine Ände-

rung geben wird. Die Bayerische Staatsregierung hat

nämlich beschlossen, die Eltern maßvoll an den Kos-

ten für die Beschaffung der Lernmittel zu beteiligen.

Der Gesetzentwurf, der zum 1.August 2005 in Kraft

treten soll, sieht folgende Neuregelung vor.

Für Grundschüler, Schüler in der Grundschulstufe

von Förderschulen, Schüler im Berufsvorbereitungs-

jahr, inTeilzeitklassen an beruflichen Schulen und an

beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förde-

rung bezahlen Eltern 20 Euro „Büchergeld“ pro Kind

und

Schuljahr.An

den übrigen

Schulen – mit Ausnahme der Schu-

len für Kranke – fallen 40 Euro

an. Das Büchergeld erhalten

die Schulaufwandsträger. Es

darf nur zur Anschaffung von

Schulbüchern und voraus-

sichtlich auch für die An-

schaffung von digitalen Me-

dien verwendet werden, so-

weit sie für die Hand des

Schülers bestimmt sind.

Allerdings gibt es auch Ausnahmeregelungen. So

sind Eltern ab dem dritten Kind vom Büchergeld be-

freit, wenn sie für drei oder mehr Kinder Kindergeld

beziehen.Vom Büchergeld ausgenommen sind auch

Familien, die Sozialhilfe,Arbeitslosengeld II, Sozial-

oderWohngeld beziehen.

Der Freistaat gewährt denTrägern von öffentlichen

und privaten Schulen für die Anschaffung der Lern-

Schulbücher werden von der Schule gestellt, auch wenn der

Staat immer weniger einnimmt. Allerdings

müssen Eltern künftig einen finanziellen Beitrag leisten.

Büchergeld

Lernmittel

D

foto: rolf poss, agentur2

– 2 05

16

z

E

Der Bücherbestand kann künftig

schneller erneuert werden.

Der Textbeitrag gibt den

Sachstand nach der 1. Le-

sung im Bayerischen Land-

tag wieder. Bis zur 2. Lesung

und Verabschiedung der

Büchergeldregelung durch

den Bayerischen Landtag

können sich weitere, klei-

nere Änderungen ergeben.

Darüber werden wir in der

nächsten Ausgabe berich-

ten.

Hinweis