mittel weiterhin erhebliche Zuschüsse. Mit ihnen und
dem von den Eltern geleisteten Büchergeld kann der
Bücherbestand an den Schulen ausgeweitet und künf-
tig auch in kürzeren Zeitabständen erneuert werden.
DieseVorteile wären ohne die Neuregelung der Lern-
mittelfreiheit nicht möglich.
Ergänzend werden auch die Rechte der Eltern und
Schüler gestärkt. Die geplanten Änderungen im Baye-
rischen Erziehungs- und
Unterrichtsgesetz (Bay-
EUG) sehen nämlich vor,
dass künftig dem Eltern-
beirat und dem Berufs-
schulbeirat ein Mitsprache-
recht bei der Auswahl der
Lernmittel eingeräumt wird.
Darüber hinaus können diese Gremien
künftig auch Einfluss nehmen auf die Kosten
für die so genannten „übrigen Lernmittel“, z.B. die
Kopierkosten, und auf die Ausgaben für schulische
Veranstaltungen, z.B. Klassenfahrten.
Das Büchergeld ist für bayerische Eltern neu, und
dass es nicht überall auf Begeisterung stößt, ist ver-
ständlich. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt je-
doch, dass die Beteiligung der Bürger an den Bil-
dungsaufgaben in anderen Ländern längst üblich ist.
So bekommen in Rheinland-Pfalz und im Saarland
nur Eltern Lernmittelfreiheit gewährt, wenn sie eine
gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten.
In Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt
und Nordrhein-Westfalen ist die finanzielle Beteili-
gung der Eltern unterschiedlich geregelt. Sie wird z.B.
in Form einer Leihgebühr oder eines gewissen Betra-
ges vom Neupreis erhoben. Eine ziemlich hohe Ei-
genbeteiligung gibt es in Berlin. Dort müssen Eltern
teilweise bis zu 100 Euro für den Kauf von Schul-
büchern selbst bezahlen.
ie Lernmittelfreiheit ist gesetzlich geregelt. Im
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz heißt es
dazu, dass an „öffentlichen Schulen… Lernmit-
telfreiheit gewährt“ wird. Bisher wurden die lernmit-
telfreien Bücher ausschließlich durch die Schulauf-
wandsträger angeschafft, d.h. durch die Gemeinden,
Zweckverbände, die Städte oder Landkreise. Dafür
müssen Jahr für Jahr erhebliche öffentliche Mittel auf-
gewendet werden.
Grundsätzlich kümmert sich der Staat auch weiter-
hin um die Lernmittel, wobei es künftig eine Ände-
rung geben wird. Die Bayerische Staatsregierung hat
nämlich beschlossen, die Eltern maßvoll an den Kos-
ten für die Beschaffung der Lernmittel zu beteiligen.
Der Gesetzentwurf, der zum 1.August 2005 in Kraft
treten soll, sieht folgende Neuregelung vor.
Für Grundschüler, Schüler in der Grundschulstufe
von Förderschulen, Schüler im Berufsvorbereitungs-
jahr, inTeilzeitklassen an beruflichen Schulen und an
beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förde-
rung bezahlen Eltern 20 Euro „Büchergeld“ pro Kind
und
Schuljahr.Anden übrigen
Schulen – mit Ausnahme der Schu-
len für Kranke – fallen 40 Euro
an. Das Büchergeld erhalten
die Schulaufwandsträger. Es
darf nur zur Anschaffung von
Schulbüchern und voraus-
sichtlich auch für die An-
schaffung von digitalen Me-
dien verwendet werden, so-
weit sie für die Hand des
Schülers bestimmt sind.
Allerdings gibt es auch Ausnahmeregelungen. So
sind Eltern ab dem dritten Kind vom Büchergeld be-
freit, wenn sie für drei oder mehr Kinder Kindergeld
beziehen.Vom Büchergeld ausgenommen sind auch
Familien, die Sozialhilfe,Arbeitslosengeld II, Sozial-
oderWohngeld beziehen.
Der Freistaat gewährt denTrägern von öffentlichen
und privaten Schulen für die Anschaffung der Lern-
Schulbücher werden von der Schule gestellt, auch wenn der
Staat immer weniger einnimmt. Allerdings
müssen Eltern künftig einen finanziellen Beitrag leisten.
Büchergeld
Lernmittel
D
foto: rolf poss, agentur2
– 2 05
16
z
E
Der Bücherbestand kann künftig
schneller erneuert werden.
Der Textbeitrag gibt den
Sachstand nach der 1. Le-
sung im Bayerischen Land-
tag wieder. Bis zur 2. Lesung
und Verabschiedung der
Büchergeldregelung durch
den Bayerischen Landtag
können sich weitere, klei-
nere Änderungen ergeben.
Darüber werden wir in der
nächsten Ausgabe berich-
ten.
Hinweis