➔
nach erfolgreichem Abschluss einer min-
destens einjährigen Fachschule mit staatlicher
Abschlussprüfung oder
➔
nach erfolgreich abgelegter Meisterprü-
fung oder gleichgestellter beruflicher Fortbil-
dungsprüfung.
QUALIFIZIERTE BERUFLICHE
TÄTIGKEIT
Nahezu jede berufliche Tätigkeit umfasst
heute ein breites Spektrum an Anforderun-
gen, für die sich der Einzelne auf dem Wege
einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbil-
dung oder durch ein Studium qualifizieren
kann.
BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Nach dem Eintritt ins Erwerbsleben ist es für
Arbeitnehmer wie Selbständige eine wichtige
Voraussetzung für den beruflichen Erfolg, die
eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhal-
ten, zu erweitern und den technischen Ent-
wicklungen anzupassen.
Durch das umfassende Bildungsangebot im
Bereich der beruflichen Schulen stehen viel-
fältige Möglichkeiten der beruflichen Höher-
qualifizierung zur Verfügung.
Nach Abschluss einer Berufsausbildung ist ein
beruflicher Aufstieg durch eine Weiterbildung
an Fachschulen oder Fachakademien möglich.
Wer das Ziel verfolgt, einen eigenen Betrieb
zu gründen, kann sich z.B. durch einen Ab-
schluss als Meister oder/und durch ein Stu-
dium hierfür qualifizieren.
FACHSCHULEN
Die Fachschulen bieten eine vertiefte berufli-
che Fortbildung oder Umschulung mit dem
Ziel, ihre Absolventen auf die Übernahme
mittlerer Führungsaufgaben oder die unter-
nehmerische Selbständigkeit vorzubereiten.
Daher umfasst der Unterricht neben den all-
gemein bildenden vor allem berufsbezogene
Fächer.
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fach-
schule sind in der Regel eine Berufsausbildung
und eine einschlägige Berufstätigkeit.
Auch bei den Fachschulen gibt es eine Viel-
zahl von Fachrichtungen:
Technikerschulen in den Fachrichtungen:
Bautechnik
•
Bekleidungstechnik
•
Biotech-
nik
•
Chemietechnik
•
Druck- und Medientech-
nik
•
Elektrotechnik
•
Farb- und Lacktechnik
•
Fleischereitechnik
•
Galvanotechnik
•
Glasbau-
technik
•
Glashüttentechnik
•
Heizungs-, Lüf-
tungs- und Klimatechnik
•
Holztechnik
•
Infor-
matiktechnik
•
Keramiktechnik
•
Kunststoff-
technik
•
Lebensmittelverarbeitungstechnik
•
Maschinenbautechnik
•
Metallbautechnik
•
Pa-
piertechnik
•
Sanitärtechnik
•
Steintechnik
•
Textiltechnik
•
Umweltschutztechnik
Meisterschulen in den Fachrichtungen:
Bauhandwerk
•
Brauer und Mälzer
•
Buch-
binder
•
Elektroinstallateure
•
Floristik
•
Friseure
•
Gas- und Wasserinstallateure
•
Gold-
und Silberschmiede
•
Holzbildhauer
•
Industriemeister (Elektrotechnik, metallver-
arbeitende Berufe)
•
Keramik
•
Konditoren
•
Landmaschinenmechaniker
•
Maler- und Lackie-
rerhandwerk
•
Maschinenbaumechaniker
•
Metallbauer
•
Modellistik
•
Mode- und Schnitt-
technik
•
Orthopädiemechaniker und Banda-
gisten
•
Schreiner
•
Steinmetze und Steinbild-
hauer
•
Straßenbauer
•
Vergolder
•
Zahntechni-
ker
•
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Sonstige Fachschulen in den
Fachrichtungen:
Agrarwirtschaft
•
Blumenkunst
•
Datenverar-
beitung
•
Dorfhelferinnen und Dorfhelfer
•
Familienpflege
•
Glasgestaltung
•
Hauswirt-
schaft
•
Heilerziehungspflege und -pflegehilfe
•
Holzbetriebswirtschaft
•
Hotel- und Gaststät-
tengewerbe
•
Porzellan und industrielle
Formengestaltung
•
Schnitt und Entwurf
•
Textilbetriebswirtschaft
•
Werklehrer im
sozialen Bereich
An zweijährigen Fachschulen kann über eine
Ergänzungsprüfung die fachgebundene oder
die allgemeine Fachhochschulreife erworben
werden.
FACHAKADEMIEN
Das Studium an einer Fachakademie vertieft
ähnlich wie die Fachschule eine abgeschlos-
sene Berufsausbildung, erweitert die Allge-
meinbildung und bereitet auf gehobene be-
rufliche Aufgaben vor.
Zugangsvoraussetzungen sind ein mittlerer
Schulabschluss sowie in der Regel eine ein-
schlägige berufliche Vorbildung.
An den Fachakademien werden
folgende Fachrichtungen angeboten:
Augenoptik
•
Brauwesen und Getränketech-
nik
•
Darstellende Kunst
•
Fremdsprachen-
berufe (Übersetzer und Dolmetscher)
•
Gemein-
depastoral
•
Hauswirtschaft
•
Heilpädagogik
•
Holzgestaltung
•
Landwirtschaft
•
Medizin-
technik
•
Musik
•
Restauratorenausbildung
•
Sozialpädagogik
•
Wirtschaft
BERUFSOBERSCHULE
Die Berufsoberschule (BOS) baut auf einem
mittleren Schulabschluss und einer abge-
schlossenen Berufsausbildung auf und vermit-
telt in den Jahrgangsstufen 12 und 13 eine all-
gemeine und fachtheoretische Bildung. Auf
der Grundlage der im Rahmen einer Berufs-
ausbildung oder einer Berufstätigkeit erwor-
benen Kenntnisse und Abschlüsse verfolgt die
BOS das Ziel, mit einer Prüfung nach dem ers-
ten Jahr die Fachhochschulreife bzw. nach
dem zweiten Jahr die fachgebundene und –
mit zweiter Fremdsprache – die allgemeine
Hochschulreife zu verleihen. Vier Ausbil-
dungsrichtungen bietet die BOS an: Technik,
Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft.
Die Zuordnung zu einer Ausbildungsrichtung
hängt von der beruflichen Vorbildung des ein-
zelnen Schülers ab.
ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum
Studium aller Studiengänge an wissenschaftli-
chen Hochschulen und Fachhochschulen.
FACHGEBUNDENE HOCHSCHULREIFE
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt
zum Studium an einer Universität in Studi-
engängen, die der Ausbildungsrichtung der
BOS fachlich zugeordnet sind. Die fachgebun-
dene Hochschulreife schließt die Fachhoch-
schulreife ein.
Wer im Abschlusszeugnis der Fachakademie
und in der Ergänzungsprüfung zur Fachhoch-
schulreife jeweils die Prüfungsgesamtnote
„sehr gut“ erreicht, erhält damit auch die
fachgebundene Hochschulreife.
FH-REIFE (FACHHOCHSCHULREIFE)
Die Fachhochschulreife berechtigt – soweit sie
nicht fachlich gebunden ist – zum Studium al-
ler Studiengänge an Fachhochschulen, die
fachgebundene Fachhochschulreife zum Stu-
dium eines einschlägigen Studiengangs. Der
erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule,
das Bestehen einer freiwilligen Prüfung an der
BOS (nach dem ersten Jahr) oder das Beste-
hen der Ergänzungsprüfung an einer Fachaka-
demie oder Fachschule berechtigt zum Stu-
dium an einer Fachhochschule (zum Teil nur
zum Studium bestimmter Studiengänge).
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