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nach erfolgreichem Abschluss einer min-

destens einjährigen Fachschule mit staatlicher

Abschlussprüfung oder

nach erfolgreich abgelegter Meisterprü-

fung oder gleichgestellter beruflicher Fortbil-

dungsprüfung.

QUALIFIZIERTE BERUFLICHE

TÄTIGKEIT

Nahezu jede berufliche Tätigkeit umfasst

heute ein breites Spektrum an Anforderun-

gen, für die sich der Einzelne auf dem Wege

einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbil-

dung oder durch ein Studium qualifizieren

kann.

BERUFLICHE WEITERBILDUNG

Nach dem Eintritt ins Erwerbsleben ist es für

Arbeitnehmer wie Selbständige eine wichtige

Voraussetzung für den beruflichen Erfolg, die

eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhal-

ten, zu erweitern und den technischen Ent-

wicklungen anzupassen.

Durch das umfassende Bildungsangebot im

Bereich der beruflichen Schulen stehen viel-

fältige Möglichkeiten der beruflichen Höher-

qualifizierung zur Verfügung.

Nach Abschluss einer Berufsausbildung ist ein

beruflicher Aufstieg durch eine Weiterbildung

an Fachschulen oder Fachakademien möglich.

Wer das Ziel verfolgt, einen eigenen Betrieb

zu gründen, kann sich z.B. durch einen Ab-

schluss als Meister oder/und durch ein Stu-

dium hierfür qualifizieren.

FACHSCHULEN

Die Fachschulen bieten eine vertiefte berufli-

che Fortbildung oder Umschulung mit dem

Ziel, ihre Absolventen auf die Übernahme

mittlerer Führungsaufgaben oder die unter-

nehmerische Selbständigkeit vorzubereiten.

Daher umfasst der Unterricht neben den all-

gemein bildenden vor allem berufsbezogene

Fächer.

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fach-

schule sind in der Regel eine Berufsausbildung

und eine einschlägige Berufstätigkeit.

Auch bei den Fachschulen gibt es eine Viel-

zahl von Fachrichtungen:

Technikerschulen in den Fachrichtungen:

Bautechnik

Bekleidungstechnik

Biotech-

nik

Chemietechnik

Druck- und Medientech-

nik

Elektrotechnik

Farb- und Lacktechnik

Fleischereitechnik

Galvanotechnik

Glasbau-

technik

Glashüttentechnik

Heizungs-, Lüf-

tungs- und Klimatechnik

Holztechnik

Infor-

matiktechnik

Keramiktechnik

Kunststoff-

technik

Lebensmittelverarbeitungstechnik

Maschinenbautechnik

Metallbautechnik

Pa-

piertechnik

Sanitärtechnik

Steintechnik

Textiltechnik

Umweltschutztechnik

Meisterschulen in den Fachrichtungen:

Bauhandwerk

Brauer und Mälzer

Buch-

binder

Elektroinstallateure

Floristik

Friseure

Gas- und Wasserinstallateure

Gold-

und Silberschmiede

Holzbildhauer

Industriemeister (Elektrotechnik, metallver-

arbeitende Berufe)

Keramik

Konditoren

Landmaschinenmechaniker

Maler- und Lackie-

rerhandwerk

Maschinenbaumechaniker

Metallbauer

Modellistik

Mode- und Schnitt-

technik

Orthopädiemechaniker und Banda-

gisten

Schreiner

Steinmetze und Steinbild-

hauer

Straßenbauer

Vergolder

Zahntechni-

ker

Zentralheizungs- und Lüftungsbauer

Sonstige Fachschulen in den

Fachrichtungen:

Agrarwirtschaft

Blumenkunst

Datenverar-

beitung

Dorfhelferinnen und Dorfhelfer

Familienpflege

Glasgestaltung

Hauswirt-

schaft

Heilerziehungspflege und -pflegehilfe

Holzbetriebswirtschaft

Hotel- und Gaststät-

tengewerbe

Porzellan und industrielle

Formengestaltung

Schnitt und Entwurf

Textilbetriebswirtschaft

Werklehrer im

sozialen Bereich

An zweijährigen Fachschulen kann über eine

Ergänzungsprüfung die fachgebundene oder

die allgemeine Fachhochschulreife erworben

werden.

FACHAKADEMIEN

Das Studium an einer Fachakademie vertieft

ähnlich wie die Fachschule eine abgeschlos-

sene Berufsausbildung, erweitert die Allge-

meinbildung und bereitet auf gehobene be-

rufliche Aufgaben vor.

Zugangsvoraussetzungen sind ein mittlerer

Schulabschluss sowie in der Regel eine ein-

schlägige berufliche Vorbildung.

An den Fachakademien werden

folgende Fachrichtungen angeboten:

Augenoptik

Brauwesen und Getränketech-

nik

Darstellende Kunst

Fremdsprachen-

berufe (Übersetzer und Dolmetscher)

Gemein-

depastoral

Hauswirtschaft

Heilpädagogik

Holzgestaltung

Landwirtschaft

Medizin-

technik

Musik

Restauratorenausbildung

Sozialpädagogik

Wirtschaft

BERUFSOBERSCHULE

Die Berufsoberschule (BOS) baut auf einem

mittleren Schulabschluss und einer abge-

schlossenen Berufsausbildung auf und vermit-

telt in den Jahrgangsstufen 12 und 13 eine all-

gemeine und fachtheoretische Bildung. Auf

der Grundlage der im Rahmen einer Berufs-

ausbildung oder einer Berufstätigkeit erwor-

benen Kenntnisse und Abschlüsse verfolgt die

BOS das Ziel, mit einer Prüfung nach dem ers-

ten Jahr die Fachhochschulreife bzw. nach

dem zweiten Jahr die fachgebundene und –

mit zweiter Fremdsprache – die allgemeine

Hochschulreife zu verleihen. Vier Ausbil-

dungsrichtungen bietet die BOS an: Technik,

Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft.

Die Zuordnung zu einer Ausbildungsrichtung

hängt von der beruflichen Vorbildung des ein-

zelnen Schülers ab.

ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum

Studium aller Studiengänge an wissenschaftli-

chen Hochschulen und Fachhochschulen.

FACHGEBUNDENE HOCHSCHULREIFE

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt

zum Studium an einer Universität in Studi-

engängen, die der Ausbildungsrichtung der

BOS fachlich zugeordnet sind. Die fachgebun-

dene Hochschulreife schließt die Fachhoch-

schulreife ein.

Wer im Abschlusszeugnis der Fachakademie

und in der Ergänzungsprüfung zur Fachhoch-

schulreife jeweils die Prüfungsgesamtnote

„sehr gut“ erreicht, erhält damit auch die

fachgebundene Hochschulreife.

FH-REIFE (FACHHOCHSCHULREIFE)

Die Fachhochschulreife berechtigt – soweit sie

nicht fachlich gebunden ist – zum Studium al-

ler Studiengänge an Fachhochschulen, die

fachgebundene Fachhochschulreife zum Stu-

dium eines einschlägigen Studiengangs. Der

erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule,

das Bestehen einer freiwilligen Prüfung an der

BOS (nach dem ersten Jahr) oder das Beste-

hen der Ergänzungsprüfung an einer Fachaka-

demie oder Fachschule berechtigt zum Stu-

dium an einer Fachhochschule (zum Teil nur

zum Studium bestimmter Studiengänge).

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