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Fortsetzung von Seite 19
Probe "danebenhaut", ist das keine
Tragödie. Das große Gewicht eines
guten Jahresfortgangs gleicht Pannen
aus.
Schon aus diesem Grund besteht
kein Anlaß für Angst und Aufregung.
Außerdem: ln den Probearbeiten wird
nicht mehr verlangt, als der Lehrer bis
zu dem Termin mit den Kindern be–
handeln kann. Die Aufgaben stellt ein
Team erfahrener Lehrer, und zwar ein–
heitlich für jeden Schulamtsbezirk -
damit die Kinder in den verschiedenen
Schulen dennoch gleiche Chancen ha–
ben. Außerdem schreibt der Lehrer
noch einen ausführl ichen Bericht über
jeden Schüler. Dabei geht er z.
B.
auf
folgende Fragen ein: Wie faßt der
Schüler auf? Lernt er gern, schnell und
gründlich? Kann er denken und kom–
binieren, abstrahieren und behalten?
Kann er sich konzentrieren? Hat er
Ausdauer? Ist er auch körperlich den
Anforderungen einer anderen Schul–
form gewachsen?
Wann erhält ein Volksschüler das
Prädikat "geeignet" zum übertritt in
Die
Dia
ose stimmt
Von 100 Schülern,
die mit dem Gut–
achten "geeignet"
an das Gymnasium
übertreten, schaffen
95 die Probezeit.
Von 100 "bedingt
geeigneten" Schü–
lern, die an das
Gymnasium wollen,
sind nach der
Probezeit noch
55 dabei.
Von 100 "nicht ge–
eigneten" Schülern,
die es am Gym–
nasium versuchen,
bleiben 17 nach der
Probezeit übrig.
das Gymnasium, in die Real- oder
Wirtschaftsschule? Diese drei Bedin–
gungen muß er erfüllen :
1. Die Jahresfortgangsnoten in
Deutsch und Mathematik müssen min–
destens befriedigend (Note 3) sein .
2. Die Durchschnittsnote aus dem
"Jahresfortgang" und den "regional
einheitlichen Probearbeiten" in den
Fächern Deutsch und Mathematik darf,
nicht schlechter als 2,5 sein. Die No–
ten aus dem Jahresfortgang zählen da–
bei doppelt.
3. Der Lehrer muß das Arbeitsver–
halten des Schülers positiv beurteilen.
"Geeignete" Schüler haben die
Übertrittserlaubnis in der Tasche. Was
aber, wenn das Gutachten der Volks–
schule nur " bedingt geeignet" oder
gar " nicht geeignet" lautet? Dann
bleibt den Eltern immer noch die
Möglichkeit, ihr Kind in einem drei–
tägigen Probeunterricht am Gymna–
sium, an einer Real- oder Wirtschafts–
schule teilnehmen zu lassen. Und au–
ßerdem: Das übertrittsverfahren ist
keine einmalige Gelegenheit nur für
Schüler der vierten Klasse. Wer es
beim ersten Anlauf nicht schafft, hat
viell eicht beim zweiten Erfolg.
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Obertnttsverfahren
jährlich immer neue
Die bisherigen Ergebnisse zeigen,
daß das Gutachten der Volksschule
den Leistungsstand des Schülers in den
all ermeisten Fällen richtig einschätzt.
Das läßt sich mit Zahlen belegen
(si ehe Schaubild " Diagnose"). Und ein
weiterer Erfolg des bayerischen über–
trittsverfahrens : Seit 5 Jahren ermun–
terte es nicht weniger als 40 000 Schü–
ler zum übertritt an Gymnasium oder
Realschule, die vorher gar nicht an
diesen Schritt gedacht hatten.
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len zu quahfrzreren.
Aus den 170 000
Bayerns gegliedertes Schulwesen
stellt viele Wege zur Wahl. Einer ist
für jedes Kind dabei : Diesen einen,
den richtigen zu finden , ist die Auf–
gabe des übertrittsverfahrens. Manch–
mal ist schon früh - alles klar. Aber
nicht immer ist der Weg bei den
Zehnjährigen vorgezeichnet. Darum
nehmen unsere Volksschüler nicht ein–
mal , sondern zwischen dem 10. und
dem 14. Lebensjahr mehrmals am
übertrittsverfahren teil, treten auch
noch nach der 5. Klasse ins Gymna–
sium oder nach der 6.,
7.
und 8. Klasse
in die Realschule über. Wie viele das
sind, hat S & W am Weg eines kom–
plette·n Schülerjahrgangs verfolgt (sie–
he Schaubild links). Nach einer
Orientierungszeit von fünf Jahren war
fast die Hälfte zu Gymnasiasten, Real–
oder Wirtschaftsschülern geworden.
Auf die andere Hälfte warten in den
beruflichen Schulen noch viele wei–
tere Wege, das Richtige aus sich zu
machen.
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Viertkläßlern
des
Schuljahres 1970/71
(unterste Reihe) sind
fünf Jahre später
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fast die Hälfte Gym-
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weiterführt.
8
=
10000
Volksschüler
20
l
=
10000
Gymnasiasten
l
=
10000
Real- und
Wirtschaftsschüler
1
=
10000
Hauptschüler
auf dem Weg zum
qualifizierenden Abschluß
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