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Schulparlament
Das Schulparlament ist eine Art vergrößertes Schulforum (
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1.1.2 „Schulforum“). Lehrer, Schüler und
evtl. auch Eltern schaffen sich mit einem solchen Parlament eine Plattform für einen regen Meinungs-
und Erfahrungsaustausch auf der Suche nach praktikablen Lösungen für den Schulalltag. In diesem
besonderen Gremium werden schließlich Mehrheitsentscheidungen formuliert. Die Repräsentanten
vertreten diesen demokratisch legitimierten Willen dann z. B. im Schulforum.
Die Anzahl der Mitglieder wird in der Schulverfassung, vom Schulforum oder in der Geschäftsordnung
des Schulparlaments bestimmt. Eine solche Geschäftsordnung kann sich das Schulparlament auch
selbst geben. Der Parlamentspräsident beruft die Sitzungen ein und vertritt das Schulparlament auch
nach außen hin. Dieses Amt muss nicht zwingend ein Schülersprecher oder gar der Schulleiter über-
nehmen. Jedes Mitglied kann zum Präsidenten gewählt werden.
Wenn nötig oder erwünscht, kann das Schulparlament für bestimmte schulische Inhalte und Fragen
besondere Ansprechpartner wählen. Deren Aufgabenbereiche sollten genau festgelegt werden.
Die allgemeinen Entscheidungs-, Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche des Schulparlaments sind in
der Schulverfassung festzuhalten. Sie müssen von den Kompetenzen anderer Gremien, wie z. B. der
Lehrerkonferenz und des Schulforums, abgegrenzt werden.