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Schulparlament

Das Schulparlament ist eine Art vergrößertes Schulforum (

1.1.2 „Schulforum“). Lehrer, Schüler und

evtl. auch Eltern schaffen sich mit einem solchen Parlament eine Plattform für einen regen Meinungs-

und Erfahrungsaustausch auf der Suche nach praktikablen Lösungen für den Schulalltag. In diesem

besonderen Gremium werden schließlich Mehrheitsentscheidungen formuliert. Die Repräsentanten

vertreten diesen demokratisch legitimierten Willen dann z. B. im Schulforum.

Die Anzahl der Mitglieder wird in der Schulverfassung, vom Schulforum oder in der Geschäftsordnung

des Schulparlaments bestimmt. Eine solche Geschäftsordnung kann sich das Schulparlament auch

selbst geben. Der Parlamentspräsident beruft die Sitzungen ein und vertritt das Schulparlament auch

nach außen hin. Dieses Amt muss nicht zwingend ein Schülersprecher oder gar der Schulleiter über-

nehmen. Jedes Mitglied kann zum Präsidenten gewählt werden.

Wenn nötig oder erwünscht, kann das Schulparlament für bestimmte schulische Inhalte und Fragen

besondere Ansprechpartner wählen. Deren Aufgabenbereiche sollten genau festgelegt werden.

Die allgemeinen Entscheidungs-, Zuständigkeits- und Aufgabenbereiche des Schulparlaments sind in

der Schulverfassung festzuhalten. Sie müssen von den Kompetenzen anderer Gremien, wie z. B. der

Lehrerkonferenz und des Schulforums, abgegrenzt werden.