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Europäische Erinnerungspolitik
Einsichten und Perspektiven 1 | 16
Holocaust heraus,
11
in der letzterer als einzigartiges histo-
risches Ereignis erklärt wurde, das „die Grundfesten der
Zivilisation fundamental erschüttert hat und nie aus dem
kollektiven Gedächtnis gelöscht werden darf“.
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In der Entschließung des Europäischen Parlaments
zum Gedenken an den Holocaust sowie zu Antisemi-
tismus und Rassismus von 2005
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wurde erneut auf
die einzigartige Bedeutung des Holocaust hingewiesen.
Es fand Betonung, „dass die von den Nationalsozialis-
ten errichteten Konzentrations- und Vernichtungslager
11 „Erklärung des Europäischen Parlaments zum Wachhalten der Erinnerung
an den Holocaust, 7. Juli 2000“, in: Amtsblatt der Europäischen Gemein-
schaften C 121 vom 24.04.2001, S. 503 f.
12 Ebd., Erwägung A.
13 „Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an den Holo-
caust sowie zu Antisemitismus und Rassismus, 27. Januar 2005“, in: Amts-
blatt der Europäischen Union C 253 E vom 13.10.2005, S. 37 ff.
zu den abscheulichsten und schmerzlichsten Seiten der
Geschichte unseres Kontinents gehören“, und „dass die
in Auschwitz begangenen Verbrechen im Gedächtnis
künftiger Generationen weiterleben müssen, als Warnung
vor einem solchen Völkermord, der seine Wurzeln in der
Verachtung anderer Menschen, in Hass, Antisemitismus,
Rassismus und Totalitarismus hat“.
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Das Europäische
Parlament forderte daher den Rat, die Kommission und
die Mitgliedstaaten auf, „insbesondere bei jungen Men-
schen das Bewusstsein für die Geschichte und die Lehren
aus dem Holocaust“ zu schärfen. Vorgeschlagen wurde
unter anderem, dass „die Aufklärung über den Holo-
caust und die Unionsbürgerschaft als Pflichtthemen in
die Lehrpläne der Schulen in der gesamten Europäischen
Union aufgenommen werden“, dass „gewährleistet wird,
14 Ebd., Erwägung B.
Der Wiener Kongress (1814/15) gilt als wichtige „Station“ in der Geschichte des Kontinents, spielt in der Erinnerungspolitik auf europäischer Ebene aber nur
eine sehr untergeordnete Rolle. Das Bild zeigt Kaiser Franz I. von Österreich, Zar Alexander I. von Russland, den preußischen König Friedrich Wilhelm III.,
sowie Lord Castlereagh und Talleyrand als englische und französische Delegationsführer, umringt von ihren Stäben.
Foto: ullstein bild – Imagno