Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Schulen

Wer kann Lehrkraft an beruflichen Schulen werden?
Eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen ist abhängig von der Art der Lehramtsbefähigung und der Art der bisherigen Beschäftigung. Voraussetzung für die Einstellung ist die - ggf. durch das Bayerische Kultusministerium festgestellte – Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen oder für Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Wirtschaftsschulen auch die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien.
Bei Bewerbern ohne Festanstellung wird zwischen bayerischen Bewerbern und nicht-bayerischen Bewerbern unterschieden. Als bayerische Bewerber gelten diejenigen Bewerber, welche die Zweite Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben.
Als Bewerber mit Festanstellung gelten alle diejenigen Bewerber, bei denen derzeit bereits an einer bayerischen Schule oder einer staatlichen Schule eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Für Informationen zur Einstellung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern und Gymnasiallehrkräften in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen klicken Sie bitte links in die entsprechenden Navigationsbereiche .
Falls in einer beruflichen Fachrichtung absehbar über einen längeren Zeitraum zu wenige Bewerber zur Verfügung stehen, kann vom Staatsministerium ein Quereinstieg (Sondermaßnahme) ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass auch Bewerbern, die keine Erste Staatsprüfung, jedoch einen einschlägigen anderen Universitätsabschluss vorweisen können, unter gewissen Voraussetzungen der Eintritt in das Referendariat und damit das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ermöglicht wird.
Darüber hinaus besteht für alle am Lehrberuf Interessierte, auch ohne Lehramtsbefähigung, die Möglichkeit, einen Aushilfsvertrag abzuschließen. Hierfür soll die Stellenbörse eine Hilfestellung bieten.