Ihr Weg nach Bayern

In Bayern eine neue berufliche Herausforderung annehmen
In Bayern eine neue berufliche Herausforderung annehmen
Möglichkeiten für vollständig ausgebildete Lehrkräfte im staatlichen Schuldienst in Bayern

Informieren Sie sich nachfolgend über Ihren Weg, um sich für den staatlichen Schuldienst in Bayern zu bewerben, wenn Sie

  • eine bayerische oder außerbayerische Lehramtsbefähigung besitzen und derzeit in einem anderen Bundesland festangestellt (beamtet oder unbefristet angestellt) sind oder
  • sich derzeit im Vorbereitungsdienst außerhalb Bayerns befinden.

Bewerbungsmöglichkeiten:

Beamteten und unbefristet angestellten Lehrkräften stehen grundsätzlich zwei Wege offen, um sich über Bundeslandgrenzen hinweg zu bewerben oder versetzen zu lassen:

Beide Möglichkeiten können grundsätzlich parallel genutzt werden.

Lehrkräfte, die derzeit nicht oder befristet angestellt sind, können direkt am Einstellungsverfahren als Freie Bewerber (m/w/d) teilnehmen (es ist auf geltende Kündigungsfristen zu achten), selbiges gilt auch für Lehrkräfte, die sich derzeit noch im Vorbereitungsdienst außerhalb Bayerns befinden. 

1. Lehreraustauschverfahren

Das planstellenneutrale Lehreraustauschverfahren basiert auf Vereinbarungen und Beschlüssen der Länder im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK). Das Verfahren dient vorrangig dem Zweck der Familienzusammenführung. Können mangels geeigneter Tauschpartner nicht alle Bewerber berücksichtigt werden, so erfolgt die Auswahl der Bewerber nach den folgenden Gesichtspunkten:

  • Eignung
  • Soziale Situation (vorrangiger Tausch bei Familienzusammenführung mit minderjährigen Kindern)
  • Bedarf (fächerspezifisch, regional)
  • Wartezeit

Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehreraustauschverfahren

Am Verfahren können grundsätzlich nur Lehrkräfte teilnehmen, die im staatlichen Schuldienst eines Landes in einem Beamtenverhältnis oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Beurlaubte Lehrkräfte können nur einbezogen werden, wenn sie mit ihrer Versetzung beim aufnehmenden Dienstherrn den Dienst tatsächlich aktiv aufnehmen.

Weitere notwendige Voraussetzungen:

  • Einbeziehung des abgebenden Bundeslandes (Freigabe)
  • Anerkennung der Ausbildung durch das Zielland (Die Prüfung der Anerkennung der Lehrbefähigung erfolgt während des Verfahrens).

Antragstellung und zeitlicher Ablauf

Der Antragsschluss für einen Wechsel nach Bayern ist grundsätzlich der 31. Januar (d.h. 6 Monate vor Schuljahresbeginn). Der Antrag auf Versetzung/Übernahme ist unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars bei Ihrem derzeitigen Dienstherrn zu stellen. Bitte informieren Sie sich dort über die Modalitäten. Auf der Seite der Kultusministerkonferenz finden Sie Verlinkungen zu länderspezifischen Informationen und Antragstellung der einzelnen Länder.

Zunächst entscheidet das abgebende Bundesland über die Freigabe. Freigegebene Anträge werden dann nach Bayern weitergereicht und geprüft. Bei der Prüfung spielen neben der Anerkennung der Lehramtsqualifikation auch die sozialen Hintergründe sowie die Einsatzmöglichkeiten der Lehrkraft (Schulart, Zielregion usw.) eine Rolle.

Die Tauschverhandlungen zwischen den Bundesländern finden im Frühjahr (zwischen Mitte März und Mitte April) statt. Daran anschließend werden die Antragsteller zeitnah vom Herkunftsland über das Ergebnis der Verhandlungen informiert. Bitte sehen Sie deshalb von individuellen Nachfragen zum derzeitigen Stand Ihres Antrages ab.

Das aufnehmende Land erwartet, dass Sie Ihren Dienst im Falle eines Wechsels zu Beginn des entsprechenden Schuljahres (1. August) tatsächlich aktiv aufnehmen. Mit Abgabe des Versetzungsantrags erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

Welche Chancen habe ich beim Lehreraustauschverfahren?

Das Tauschverfahren wird „planstellenneutral“ durchgeführt, d.h. die jeweilige Anzahl der aus Bayern abgegebenen bzw. nach Bayern aufgenommenen Lehrkräfte muss ausgeglichen sein. Diese Zahlen können je nach Land sehr unterschiedlich sein. Bei der Bearbeitung haben Fälle mit sozialer Dringlichkeit (Familienzusammenführung u.ä.) Vorrang. Dennoch kann es auch in diesen Fällen zu Wartezeiten kommen.

Mögliche Gründe für einen erfolglosen Tauschantrag:

  • keine Freigabe des abgebenden Dienstherrn/Landes
  • unausgeglichene Antragszahlen bei Herkunfts- und Zielland
  • kein (fächerspezifischer) Bedarf an den gewünschten Einsatzorten und/oder mit dem gewünschten Arbeitszeitmaß
  • keine Anerkennung der Lehrbefähigung für die jeweils gewünschte Schulart möglich

Falls dem Antrag auf Versetzung nicht entsprochen werden kann und der Versetzungswunsch aufrechterhalten wird, so muss der Antrag zum nächsten Termin erneut gestellt werden.

Neben der Teilnahme am planstellenneutralen Lehreraustauschverfahren können Sie sich auch im anschließenden regulären Einstellungsverfahrens als Freier Bewerber (m/w/d) für die Übernahme in den bayerischen Schuldienst bewerben.

Wer kann am Lehreraustauschverfahren nicht teilnehmen?

  • Studienreferendare (m/w/d) aus einem anderen Bundesland
  • Lehrkräfte, die befristet im Dienst eines Bundeslandes stehen
  • Lehrkräfte, die bei kommunalen Dienstherren beschäftigt sind
  • staatliche Lehrkräfte, die zu einem kommunalen Dienstherren (z.B. Stadt München) wechseln wollen

    Diese Personen nehmen ausschließlich am regulären Einstellungsverfahren im Rahmen der Freien Bewerbung teil.

Rechtliche Fragestellungen

Der Dienstantritt bei Versetzung erfolgt offiziell am 1. August des jeweiligen Jahres.

Die persönliche Besoldung oder Vergütung im aufnehmenden Bundesland kann sich aufgrund der unterschiedlichen Besoldungsgesetze und Tarifverträge in den Bundesländern vom bisherigen Verdienst unterscheiden. Grundsätzlich erfolgt die Übernahme beim Lehreraustauschverfahren im Eingangsamt der jeweiligen Schulart. Ob eine Übernahme auch in einem anderen Amt als dem Eingangsamt erfolgen kann, wird im Einzelfall geprüft.

Die Besetzung von Funktionsstellen in Bayern erfolgt im Wege der Ausschreibung und nicht über das planstellenneutrale Lehreraustauschverfahren. Grundsätzlich kann man im planstellenneutralen Lehreraustauschverfahren nur in der Tätigkeit als Lehrkraft nach Bayern wechseln.

Lebenszeitverbeamtungen werden übernommen sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei beamteten Bewerbern, die das 45. aber noch nicht das 55. Lebensjahr zum Übernahmezeitpunkt bereits vollendet haben, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Übernahme im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis möglich ist.

Am Anschluss an eine Versetzung überweist das abgebende Land bei beamteten Lehrkräften auf Grundlage des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags an das aufnehmende Land eine Abfindungszahlung, deren Höhe nach festgelegten Kriterien, wie beispielsweise der Dienstzeit, errechnet wird. (Das aufnehmende Land ist damit später allein für die Pensionslasten zuständig.)

Wechsel von Bayern in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland

Die vorliegende Anwendung ermöglicht Ihnen die Teilnahme am planstellenneutralen Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und wird jeweils ab Oktober freigeschalten. Hierbei können Sie eine Übernahme in den Schuldienst eines anderen Bundeslandes beantragen und Ihre persönlichen Gründe für den Versetzungsantrag darlegen. In dem Online-Antrag sind Hilfefunktionen hinterlegt, die Ihnen das korrekte Ausfüllen des Antrags erleichtern sollen. Füllen Sie alle Felder vollständig aus, da aus Ihren Angaben der bundeseinheitlich geltende Vordruck generiert wird.

Der Termin, zu dem Sie Ihre Versetzung beantragen, ist in der Anwendung fest vorgegeben. Die Antragstellung erfolgt immer zum beginnenden bzw. laufenden Versetzungsverfahren. Der Versetzungstermin des aktuellen Verfahrens ist der
1. August 2024. Möchten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt wechseln, so müssen Sie das dafür startende Antragsverfahren abwarten.

Technische Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Formulars

Um das Formular nutzen zu können, müssen Sie in Ihrem Browser Javascript aktiviert haben und Cookies akzeptieren. Für den Internet-Explorer und den Mozilla Firefox finden Sie bei Problemen Hilfe unter folgenden Links:

2. Freie Bewerbung

Die Freie Bewerbung ist grundsätzlich für alle Lehrkräfte mit vollständiger Lehramtsbefähigung für die jeweilige Schulart (in Bayern erworbene Lehrbefähigung bzw. für die jeweilige Schulart gleichwertig anerkannten Lehrbefähigung) möglich.

Wie funktioniert das Verfahren der Freien Bewerbung für den staatlichen Schuldienst in Bayern?

Neueinstellungen als Freier Bewerber (m/w/d) erfolgen ausschließlich zum September eines Jahres. Im Einstellungsverfahren konkurrieren Sie als Freier Bewerber (m/w/d) gemäß Ihrer Leistung, Eignung und Befähigung mit weiteren Freien Bewerbern (m/w/d) sowie mit Bewerbern (m/w/d) aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang.

Die Bewerbung erfolgt abhängig von der Schulart auf folgendem Weg:

  • Grund- und Mittelschule: Bewerbungen können bis spätestens 20. Mai eines Jahres an die dafür jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung gerichtet werden.
  • Förderschulen: Bewerbungen sind mit anerkannter Lehramtsbefähigung sowie einer Freigabeerklärung bis spätestens 15. Mai eines Jahres im Staatsministerium einzureichen.
  • Realschule/Gymnasium: Übermittlung eines Online-Formulars. Das Online-Portal ist von Anfang Februar (Realschule) bzw. Anfang März (Gymnasium) bis 30. April (Ausschlussfrist) des jeweiligen Jahres geöffnet.

Der Einstellungszeitraum, d.h. der Versand der Einstellungsangebote, beginnt in der Regel in der zweiten Juliwoche eines jeden Jahres.

Welche Chancen auf Einstellung habe ich als Freier Bewerber in Bayern?

Die Einstellungsmöglichkeiten in den staatlichen Schuldienst Bayerns sind abhängig vom Bedarf in der jeweiligen Schulart, am gewünschten Einsatzort, von der jeweiligen Fächerverbindung sowie von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellen. Die Einstellungsgrenznoten (abhängig von der Schulart ggf. bezogen auf die jeweilige Fächerverbindung) für das jeweilige Schuljahr ergeben sich durch die Gegenüberstellung der zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Bewerberinnen und Bewerbern und variieren damit jährlich abhängig von der konkreten Situation.

Derzeit bestehen an allen Schularten in Bayern sehr gute Einstellungsaussichten. Insbesondere an Grund-, Mittel- und Förderschulen sind die Einstellungschancen zum Schuljahr 2023/2024 hervorragend. Details können der Broschüre „Einstellungsaussichten“ (siehe unten) entnommen werden.

Auskünfte zu den individuellen Einstellungschancen sind generell nicht möglich. Von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ist unbedingt abzusehen, da die Personalplanungsphase sehr arbeitsintensiv ist und derartige Anfragen den Einstellungsprozess entsprechend verzögern.

Anerkennung außerbayerischer Lehramtsqualifikationen

Für Bewerber (m/w/d), die den Vorbereitungsdienst in Bayern abgeschlossen haben, ist keine weitere Anerkennung der Lehramtsqualifikation notwendig.

Lehrerqualifikationen, die in einem anderen Bundesland erworben wurden, müssen in Bayern anerkannt werden, bevor eine Einstellung in den bayerischen Schuldienst möglich ist. Die Anerkennung richtet sich maßgeblich nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsabschlüssen. Hierfür müssen amtlich beglaubigte Abschriften der außerbayerischen Zeugnisse zusätzlich zur (Online-)Bewerbung postalisch ans Ministerium geschickt werden.

Weitere Informationen zum Anerkennungsprozess können Sie hier einsehen.

Informationen zum Anerkennungsprozess von im Ausland erworbenen und in Deutschland noch nicht anerkannten Lehrbefähigungen können Sie hier einsehen.

Bewerber mit Festanstellung (Freigabeerklärung)

Nach gültiger Rechtslage kann einem Bewerber (m/w/d) nur dann ein Stellenangebot (Zeitpunkt der Vergabe der Stellenangebote frühestens ab Mitte/Ende Juli bis etwa Mitte August) unterbreitet werden, wenn er ein bestehendes Dienst-/Arbeitsverhältnis unter Wahrung der Entlass-/Kündigungsfristen ordnungsgemäß beenden kann bzw. wenn er von seinem Dienstherrn/Arbeitgeber eine Freigabe erhält und damit seitens des Bewerbers sichergestellt ist, dass er zum Einstellungstermin (11. September 2023) auch tatsächlich an einer staatlichen Schule in Bayern den Dienst beginnen kann. Ein Angebot des Freistaats Bayern, das einen Vertragsbruch hervorrufen würde, ist ungültig und führt daher nicht zur Einstellung.

Dazu muss im Rahmen der Bewerbung der letztmögliche Termin für eine fristgerechte Kündigung des derzeitigen Beschäftigungsverhältnisses/Arbeitsvertrages angegeben oder eine Freigabeerklärung des aktuellen Dienstherrn/Arbeitgebers beigefügt werden. Freigabeerklärung oder vom Arbeitgeber bestätigte Kündigung können auch nach der Schließung des Online-Portals zum 30. April nachgereicht werden, müssen dem Staatsministerium jedoch spätestens bis 20. Juni (Eingangsdatum) vorliegen.

Befristet beschäftigte Bewerber (m/w/d) geben das Ende ihres aktuellen Vertragsverhältnisses im Online-Portal der Freien Bewerbung an und benötigen keine Freigabeerklärung, sofern das Vertragsverhältnis rechtzeitig vor dem Einstellungstermin endet.

Es ist zu beachten:

  • Die Freigabeerklärung muss bis mindestens 30. Juni (für Realschule/Gymnasium/berufliche Schulen) bzw. bis zum 1. August (Grund-, Mittel- und Förderschule) dieses Jahres gültig sein.
  • Freigabeerklärungen für das planstellenneutrale Lehreraustauschverfahren können für das Einstellungsverfahren (Freie Bewerbung) nicht akzeptiert werden. Es ist eine separate Freigabeerklärung der personalverwaltenden Stelle bezogen auf die Freie Bewerbung beizufügen.
  • Sollte ein Bewerber (m/w/d) im Zeitraum zwischen der Abgabe der Bewerbung und einem möglichen Einstellungsangebot ein Vertragsverhältnis eingehen oder eingegangen sein, das ihm die rechtzeitige, ordentliche Kündigung unmöglich macht, so ist er verpflichtet, dies dem Staatsministerium unmittelbar mitzuteilen.

Informationen für außerbayerische Bewerber (Anerkennung von Lehramtsqualifikationen)

Bitte informieren Sie sich auch über die schulartspezifischen Anforderungen an die Bewerbung:

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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