Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit Zweitem Staatsexamen aus einem anderen Bundesland
Bewerberinnen und Bewerber mit Zweiter Staatsprüfung eines anderen Bundeslandes können sich als sogenannte „Freie Bewerber/-innen“ zum Schuljahr 2024/2025 um eine Einstellung in den bayerischen Schuldienst an beruflichen Schulen bewerben. Eine Einstellung als Freier Bewerber ist nur einmal jährlich zum Schuljahresbeginn möglich.
Bewerberinnen und Bewerber haben dafür Sorge zu tragen, dass sie ihren Dienst zum Mo, 9.September 2024 antreten können. Arbeitsverhältnisse bei einem privaten Arbeitgeber sind unter Wahrung der Kündigungsfristen ordnungsgemäß zu beenden. Stellenangebote, die Bewerbern gemacht werden, die über den 9. September 2024 hinaus rechtlich an einen privaten Arbeitgeber gebunden sind, sind ungültig.
Die Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die Lehramtsbefähigung als Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern anerkannt werden kann.
Zur Anerkennung sind folgende Unterlagen an das Bayerische Staatsminiserium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München auf dem Postweg zu senden:
- formloser Antrag auf Anerkennung der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern
- Lebenslauf
- Zeugnis des Bachelor- und Masterabschlusses (beglaubigte Kopie) mit Transcript of Records oder Zeugnis der Ersten Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Nachweis der Unterrichtstätigkeit (falls vorhanden)
- bei Namensänderung durch Eheschließung: amtlich beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch
Sofern das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung noch nicht vorliegt, wird zunächst eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung akzeptiert. In diesem Fall wird die Anerkennung ggf. unter Vorbehalt in Aussicht gestellt. Die Anerkennung erfolgt, sobald eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Zweite Staatsprüfung eingereicht wird.
Weiter Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie hier und von folgenden Ansprechpartnerinnen:
für die Buchstaben A-K:
Frau Birgit Maag
Tel.: 089/2186-2510
E-Mail: birgit.maag@stmuk.bayern.de
für die Buchstaben L-Z:
Frau Sabine Parol
Tel.: 089/2186-2301
E-Mail: sabine.parol@stmuk.bayern.de
Eine frühzeitige Antragstellung zur Anerkennung wird empfohlen. Es ist aber auch möglich, die Anerkennung zeitgleich mit den Bewerbungsunterlagen zu beantragen. Mit der Inaussichtstellung bzw. Anerkennung der Lehramtsbefähigung durch das Staatsministerium ist jedoch keine Entscheidung auf Übernahme in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen verbunden.
Weitere Informationen
Bewerber mit weniger als 21 Monate Vorbereitungsdienst
Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerbern mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes geringer als die in Bayern geforderten 21 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren (Leistungsgrundsatz etc.) erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in einem unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 21 Monaten entspricht, ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.
Wie funktioniert das Einstellungsverfahren an staatlichen beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024?
Einstellungen in den staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen zum Schulhalbjahr 2024 als auch zum Schuljahr 2024/2025 erfolgen sowohl im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens (Bewerbung unmittelbar auf ausgeschriebene Stellen an staatlichen beruflichen Schulen) als auch im Rahmen des Zuweisungsverfahrens (Zuweisung an die einzelnen Schulen durch das Kultusministerium bzw. die jeweilige Bezirksregierung).
Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien - ohne das Fach Wirtschaft - können sich im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens auf ausgeschriebene Stellen an Beruflichen Oberschulen sowie Staatlichen Wirtschaftsschulen bewerben.
Um ein Einstellungsangebot an staatlichen beruflichen Schulen in Bayern zu erhalten, müssen zum jeweiligen Einstellungstermin kumulativ folgende Notengrenzen beachtet werden:
a) Einstellungsnote (gewichtete Note aus Erstem Staatsexamen bzw. Universitätsabschluss und Zweitem Staatsexamen) - ohne Bonus - besser gleich 3,50
b) Note des Zweiten Staatsexamens (Pädagogische Prüfung) besser gleich 3,50
c) Einstellungsgrenznote, die zu jedem Prüfungstermin abhängig von der Planstellensituation festgelegt wird, muss erreicht sein. Die Einstellungsnote ist abhängig von der Bewerberzahl und der zur Verfügung stehenden Stellen und kann erst nach Bekanntgabe der aktuellen Prüfungsergebnisse (ca. Dezember bzw. Juli e. J. ) berechnet werden.
Termine und Stellenausschreibungen
Schulhalbjahr 2024
Die Ausschreibung der zum Schulhalbjahr 2024 vorhandenen freien und besetzbaren Planstellen erfolgt hier in der Zeit von Dienstag, 7. November 2023 (spätestens 12.00 Uhr) bis einschließlich Mittwoch, 29. November 2023. Das Direktbewerbungsverfahren erfolgt in zwei Abschnitten. Die Aktualisierung - der dann jeweils noch verfügbaren Stellen - erfolgt am Freitag, 17. November 2023 (spätestens 12.00 Uhr).
Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse werden die Beschäftigungsabsichtserklärungen auf ihre Wirksamkeit geprüft. Eine vorläufige Notenbekanntgabe durch das Staatsministerium oder Orientierung an Vorjahresnoten ist nicht zielführend.
Zum Direktbewerbungsverfahren: Stellenforum berufliche Schulen http://www.km.bayern.de/direktbewerbungbs
Wie kann ich mich als Bewerber mit Zweitem Staatsexamen aus einem anderen Bundesland bewerben?
Die Bewerbung um Einstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst an beruflichen Schulen erfolgt bis spätestens 30. November 2023 (Schulhalbjahr 2023/2024) sowie 30. Juni 2024 (Schuljahr 2024/2025) mittels Bewerbungsformular unter Vorlage folgender Dokumente:
- Bewerbungsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen bzw. Zeugnis über die Diplomprüfung für Handelslehrer bzw. für das Lehramt an Gymnasien in amtlich beglaubigter Kopie
- Prüfungszeugnis der Zweiten Staatsprüfung in amtlich beglaubigter Kopie
- Ausbildungs- und Praktikumsnachweise (sofern vorhanden)
- Anerkennungsbescheid der Lehramtsbefähigung (soweit bereits vorhanden)
Eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung wird bei der Bewerbung akzeptiert. Das Zeugnis der Zweiten Staatsprüfung muss jedoch umgehend in beglaubigter Ablichtung vorgelegt werden. Im Bewerbungsschreiben empfiehlt sich ggf. ein Hinweis, wann die noch fehlenden Unterlagen vorgelegt werden können.
Die Bewerbung ist an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Referat VI.2
80327 München
Für eine Teilnahme am Direktbewerbungsverfahren sind die entsprechenden Bewerbungsunterlagen (z. B. Bewerbungsformular (einschließlich Anlagen - einfache Kopien) zusätzlich an der jeweiligen Schule (ausgeschriebene Stellen) abzugeben. Nach Erteilung einer Beschäftigungsabsichtserklärung an einer Schule sind alle bei anderen staatlichen Schulen eingereichten Bewerbungen unverzüglich zurückzunehmen.
Wie kann ich meine Bewerbung zurücknehmen?
Bewerberinnen und Bewerber, die nach Abgabe ihrer Bewerbung zwischenzeitlich ein Angebot bei einer nichtstaatlichen Schule (z. B. Stadt, Landkreis) angenommen haben oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an ihrer ursprünglichen Bewerbung an einer beruflichen Schule festhalten, werden aus Gründen der Fairness dringend gebeten, ihre Bewerbung beim Kultusministerium bis spätestens 30. November 2023 (Wintereinstellungsverfahren) sowie bis spätestens 30. Juni 2024 (Sommereinstellungsverfahren) per E-Mail unter ruecknahme-beruflSchulen@stmuk.bayern.de zurückzuziehen.